tja nun schreibe ich euch doch mal wieder. Hab mich ja etwas ausgeklinkt, weil es mir nicht so gut ging.
Nun kommt es Knüppelhageldick. Hier die Ablehnung:
der Unfall wird als Arbeitsunfall anerkannt. Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit bestand bis maximal 08.03.04. Darüber hinaus bestand Arbeitsunfähigkeit wegen unfallfremder Erkrankung. Die wegen Unfallfolgen ( siehe unten) erforderlichen Maßnahmen der Heilbehandlung wurden von uns übernommen. Weitere Behandlungskosten, wie z.B. Schmerztherapie, können von der LUK nicht übernommen werden.
Ein Anspruch auf Rente wegen des Unfalls besteht nicht.
Begründung:
Ihre Erwerbsfähigkeit ist nicht rentenberechtigendem Grad über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall ( 25.07.04) hinaus gemindert.
Als Folgen des Arbeitsunfalles werden anerkannt:
Verheilte Halswirbel - Säulen- ( HWS) Distorsion ohne strukturelle Verletzungen.
Als Folgen des Arbeitsunfalles werden nicht annerkannt:
Streckfehlhaltung der HWS mit Bandscheibenschaden Segment C 4/C5 und C5 /C6 bei Höhenminderung und Unconvertebralarthrose, degenerative Veränderungen im Segment C 6/C7.
Nach dem uns vorliegendem unfallchirurgischen Gutachten der Prof.......Dr.....Berufsgen. Unfallkrankenhaus Hamburg, vom 28.12.04, sind die jetzt bei ihnen festgestellten Bandscheibenveränderungen degenarativer Natur und somit nicht auf den Unfall zurüchzuführen.
Leistungen aus der gesetztlichen Unfallversicherung sind daher nicht mehr zu erbringen.
Ich faß es einfach nicht mehr. Ist dann innerhalb der 6 Wochen wirklich letztes Jahr alles verheilt und ich hab es nicht mitbekommen?

Klar lege ich dagegen Widerspruch ein, keine Bange.
Ach im Übrigen habe ich dieses Gutachten bis zum heutigen Tag nicht bekommen oder jemals gesehen. Und der Prof. welcher über mich ein Gutachten erstellt hat, hat auch mich nicht gesehen!!!!
Also sind die netten Damen und Herren nur auf das Schleudertrauma eingegangen und sonst nichts!!!!!
Es grüßt euch eine nun noch mehr am Boden zerstörte
Sylvie