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Gartengnom |
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 442 Mitgliedsnummer.: 1.639 Mitglied seit: 07 Nov 2004 ![]() |
Hallo Bandis,
tja nun schreibe ich euch doch mal wieder. Hab mich ja etwas ausgeklinkt, weil es mir nicht so gut ging. Nun kommt es Knüppelhageldick. Hier die Ablehnung: der Unfall wird als Arbeitsunfall anerkannt. Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit bestand bis maximal 08.03.04. Darüber hinaus bestand Arbeitsunfähigkeit wegen unfallfremder Erkrankung. Die wegen Unfallfolgen ( siehe unten) erforderlichen Maßnahmen der Heilbehandlung wurden von uns übernommen. Weitere Behandlungskosten, wie z.B. Schmerztherapie, können von der LUK nicht übernommen werden. Ein Anspruch auf Rente wegen des Unfalls besteht nicht. Begründung: Ihre Erwerbsfähigkeit ist nicht rentenberechtigendem Grad über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall ( 25.07.04) hinaus gemindert. Als Folgen des Arbeitsunfalles werden anerkannt: Verheilte Halswirbel - Säulen- ( HWS) Distorsion ohne strukturelle Verletzungen. Als Folgen des Arbeitsunfalles werden nicht annerkannt: Streckfehlhaltung der HWS mit Bandscheibenschaden Segment C 4/C5 und C5 /C6 bei Höhenminderung und Unconvertebralarthrose, degenerative Veränderungen im Segment C 6/C7. Nach dem uns vorliegendem unfallchirurgischen Gutachten der Prof.......Dr.....Berufsgen. Unfallkrankenhaus Hamburg, vom 28.12.04, sind die jetzt bei ihnen festgestellten Bandscheibenveränderungen degenarativer Natur und somit nicht auf den Unfall zurüchzuführen. Leistungen aus der gesetztlichen Unfallversicherung sind daher nicht mehr zu erbringen. Ich faß es einfach nicht mehr. Ist dann innerhalb der 6 Wochen wirklich letztes Jahr alles verheilt und ich hab es nicht mitbekommen???? Der Umstand hat sich doch das ganze Jahr nicht geändert sondern ist eher noch schlimmer geworden. Klar lege ich dagegen Widerspruch ein, keine Bange. Ach im Übrigen habe ich dieses Gutachten bis zum heutigen Tag nicht bekommen oder jemals gesehen. Und der Prof. welcher über mich ein Gutachten erstellt hat, hat auch mich nicht gesehen!!!! Also sind die netten Damen und Herren nur auf das Schleudertrauma eingegangen und sonst nichts!!!!! Es grüßt euch eine nun noch mehr am Boden zerstörte Sylvie |
Höckibär |
Geschrieben am: 02 Feb 2005, 13:57
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: Awaiting Authorisation Beiträge: 683 Mitgliedsnummer.: 1.785 Mitglied seit: 12 Dez 2004 ![]() |
Hallo Sylvie,
das sind ja keine schönen Nachrichten. Lass dich erst mal :trost und :streichel ! Auch ohne dich gesehen zu haben und nur mit einem klein bisschen Hirnarbeit habe ich leicht erkannt, dass doch das eine mit dem anderen untrennbar zusammenhängt (ich eigne mich also definitiv NICHT als Gutachter! :z ) und man es sich hier mal wieder ganz, ganz einfach macht, um Geld sparen zu können. Ungeheuerlich auch die Tatsache, dass Herr Professor ein Gutachten pinseln kann über jemanden, den er nicht gesehen hat! :hair Da ist ein Widerspruch mehr als fällig! Wenn solche Prozeduren nur nicht immer soviel Zeit und Kraft beanspruchen würden. Aber in Geduld sind wir Bandis ja mehr als geübt!!! Ich wünsche dir alles, alles Gute und Kopf hoch! Lieben Gruß Herb :winke |
licecow |
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"Tastatur Guru" ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.210 Mitgliedsnummer.: 1.407 Mitglied seit: 02 Sep 2004 ![]() |
Hallo Sylvie, ich möchte mich meinem Vorredner anschließen:
Das darf ja wohl alles nicht wahr sein! Und solche Botschaften flattern einem natürlich gerade dann ins Haus, wenn es einem nicht gut geht. Liebe Sylvie, laß dich nicht "am Boden zerstören", damit können sie nicht durchkommen! Ich wünsche dir Kraft und Mut, dich da zu widersetzen... :up Thea :winke |
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Harro |
Geschrieben am: 02 Feb 2005, 14:19
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Hallo Sylvie,
da gibt es nur eines, sofort anwaltliche Hilfe, ohne diese läuft da garnichts. Du bist doch im VDK oder ähnlichem? Harro :smoke |
congailona |
Geschrieben am: 02 Feb 2005, 14:19
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 431 Mitgliedsnummer.: 1.553 Mitglied seit: 17 Okt 2004 ![]() |
Ach Mensch, Sylvie, :streichel
das der "Gutachter" einen Schaden hat, ich denke, dass kann sich hier jeder an den Fingern abzählen. Das der Unfallschaden nur bis zu einem gewissen Grad bzw. Termin anerkannt wird, ist mir auch gesagt worden. Nur mit dem Unterschied, dass mich der Arzt, der das Gutachten schrieb, auch gleich nach dem Unfall bis zum heutigen Tag behandelt. Aber dieser Arzt, der auch für Gerichte schon Gutachten schrieb, erklärte mir, dass meine Bandscheiben-Sache für ca. 3 Monate von der BfG anerkannt wird. Danach ist sense. Danach hat die Bandscheibe gefälligst in Ordnung zu sein. Auch mein RA hat dem zugestimmt. Es wäre sehr schwierig, bis fast unmöglich, dagegen ein Urteil zu bekommen, im Gegenteil, wenn man Pecht hat, dann bekommt man höchstens Leistungen bis zu 6 Wochen anerkannt. Ich kann Dir sehr gut nachempfinden, wie wütend und niedergeschlagen Du jetzt bist. Aber lege Widerspruch ein. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du es durch kriegst, schließlich hast ja wirklich mehr an Wirbelschäden davon getragen, als ich. Sei ganz lieb umarmt Ilona :winke |
Sandoma |
Geschrieben am: 02 Feb 2005, 14:22
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 510 Mitgliedsnummer.: 1.633 Mitglied seit: 05 Nov 2004 ![]() |
Hallo Sylvie,
lass dich erst mal ganz lieb :streichel Leg auf jeden fall widerspruch ein, anerkennung im ersten fall ist glaub ich ziemlich selten. den rest haben die anderen ja schon geschrieben lass den kopf nicht hängen - geht ja auch gar nicht bei der hws liebe grüße silke |
Hottefee |
Geschrieben am: 02 Feb 2005, 14:22
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Treverer ante PC ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.889 Mitgliedsnummer.: 821 Mitglied seit: 14 Feb 2004 ![]() |
Hi Sylvie,
oh man :B .......da kommt echt Freude auf :h kann mich den anderen nur anschliessen,bleib hart und lass nicht locker,auch wenn das ja gesundheitsbedingt jetzt umso schwieriger ist, fühl dich mal lieb gedrückt :streichel ........halte dir die Daumen,dass du zu deinem Recht kommst und es dir bald besser geht....solche Hiobsbotschaften fehlen einem dann grade noch, liebe Grüße hfee :winke |
Thergana |
Geschrieben am: 02 Feb 2005, 14:46
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PC-Heilerin ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.291 Mitgliedsnummer.: 751 Mitglied seit: 16 Jan 2004 ![]() |
Hallo zusammen,
mal was grundsätzliches: ein beauftragter Gutachter darf laut aktueller Gesetzeslage einen gutachterlichen Beschluß verfassen, wenn die vorhandenen Aktenlage ausreicht. Dieses wurde vom Gesetzgeber mit dem Hintergedanken erlassen, um Kosten durch unnötige Gutachteruntersuchungen einzusparen. In einigen Fällen ist dies auch sehr sinnvoll. Denn wenn ein Patient im Rollstuhl sitzt, dann ist er in den meisten Fällen definitiv nicht mehr arbeitsfähig, was natürlich auch problemlos nach Aktenlage entschieden werden kann. Leider ist das Problem derzeit so, daß diese aktuelle Gesetzeslage zur Gutachterfreiheit gerne dazu benutzt wird, um Gutachten zu erstellen, die hinten und vorne nicht stimmen, oder einfach passend für den Auftraggeber zurechtgeschrieben werden. In den meisten Fällen stellt sich hinterher heraus, daß entscheidende Berichte oder Unterlagen zur Gesamtbeurteilung des Falles gefehlt haben. Wenn dann mit fehlenden Akten "nach Aktenlage entschieden" wird, dann ist es meist so, daß ein Einspruch folgt bzw. folgen muß. Mit diesem Einspruch erfolgt dann meist auch endlich eine gutachterliche Untersuchung. Ein weiterer Stolperfall ist: der Gutachter hat laut Gesetzesgeber die Freiheit, verschiedenen Berichten glauben zu schenken oder auch abzulehnen. Falls dadurch eine persönliche Begutachtung ebenso negativ beschieden werden sollte, dann besteht nach Rechtsstaatsauffassung nur mehr der Klageweg. Den Klageweg beschreiten jedoch die wenigsten Betroffenen. Insofern haben wir hier mit dem Verfahren von Gutachtern jeglicher Natur ein Problem, welches in seiner Gesamtheit ein Problem der korrekten Umsetzung der aktuellen Gesetzesgebung darstellt. Deswegen jetzt ein dringender Aufruf an Madame Ulla (Schmidt): bastel mal ein gescheites Gesetz ohne Schlupflöcher, welches diesen Gutachter-Mißstand schnellstens beseitigt. Der Mißstand produziert auf Gutachter- und auch auf Patientenebene nur ganz und gar unnötige Kosten und Ärger. Wie ich gestern zufällig erfahren habe, sind derzeit Klagen vor dem Sozialgericht wegen der langen Warteschlange mit ca. 5 Jahren in unserer Region einzukalkulieren. Meiner Meinung nach eine Folgeerscheinung der aktuellen Bürokratie. Bürokratie hin oder her: das aktuelle Verfahren ist definitiv nicht mehr sozialverträglich! Die Lorbeeren für dieses Gesetz möchte ich gar nicht haben, Ulla, die darfst dann Du allein einkassieren, da bin ich ausnahmsweise seeeehr großzügig! :D Liebe Grüße :winke Thergana PS an Sylvie: komm laß Dich mal dennoch gaaaaanz lieb knuddeln :streichel |
Elke |
Geschrieben am: 02 Feb 2005, 15:28
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 ![]() |
Hallo Thergana,
da muß ich Dir leider ein wenig widersprechen. Es muß überhaupt keine Untersuchung des Patienten mehr erfolgen. Bestes Beispiel ich selber. Wurde zum 20.11.04 durch dem MDK nach Aktenlage für gesund erklärt. Trotz Widerspruch und Einreichung von Arztberichten (drei verschieden Ärzt, Orth, Neuro, HA), bleibt der MDK bei seiner Entscheidung. Ich wurde das letzte Mal in 02/03 zum MDK zitiert, danach wurde nur noch nach Aktenlage entschieden. Durch meine HA habe ich erfahren, das es durch die neue Gesetzgebung im Gesundheitswesen, dem MDK in die Hand gegeben, nur nach Aktenlage zu entscheiden. Vor allen Dinge arbeitslose Menschen betrifft es, weil die anscheinend anders krank sind, oder gar nicht krank sein können, weil die arbeiten nicht. Jetzt geht meine Sache noch zur Widerspruchsstelle und wird dann dort entgültig entschieden. Sollte es wieder negativ für mich ausfallen, dann mache ich rabatz. Tschaueinesupersaure Elke |
Gartengnom |
Geschrieben am: 02 Feb 2005, 15:34
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 442 Mitgliedsnummer.: 1.639 Mitglied seit: 07 Nov 2004 ![]() |
Hallo ihr Lieben,
danke für euren Zuspruch. Harro: Ja ich bin im VDK und habe gleich nächste Woche einen Termin um den Widerspruch einzulegen. Das tollste ist aber, habe gerade mit meiner Krankenkasse gesprochen, ich muss ja nun meinen Eigenanteil selbst bezahlen. Ha Ha Ha. Und das bei den ganzen Fahrten, da ich ja kein Auto mehr fahren darf. Letztes Jahr waren es mal ebend schlappe 2400Km die meine Vermieterin mit mir zu allen Behandlungen und Ärzten gefahren ist. Könnt mich kringeln. Wenn dann noch die OP dazu kommt, braucht man garnicht lange zu überlegen wo man dann schnell mit den Selbstkosten landet. Jedenfalls war die nette Dame von der KK so fix und sendet mir jetzt erst mal einen Antrag auf Befreiung zu. Krankengeld ist ja auch nicht der Hauptgewinn. Meinte auch das es ja wohl nach einem Jahr unter Chronisch laufen würde. Leute Leute wie schnell kommt man doch in das Soziale Abseits....... Mal sehen was morgen bei der Befundbesprechung rauskommt. OP??????? Ach Mensch ich könnt wirklich nur noch heulen. Sylvie die ganz dolle Bauchschmerzen hat und einfach die Welt nicht mehr versteht. |
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