Hallo,
wenn man im Inland unterwegs ist, dürfte das überhaupt kein Problem sein - Arzt informieren - der gibt sein o.k. und dann ab...
Wenn man ins Ausland fliegt oder fährt, dann könnte es Probleme geben...
jede KK legt das unterschiedlich aus...
man müßte eine Bescheinigung seines behandelnden Arztes, am besten noch des Facharztes, haben aus der hervorgeht, dass dieser Urlaub einen positiven Verlauf der Erkrankung begünstigt und von Seiten des Arztes, der Aufenthalt dort sogar noch begrüßt wird, weil auch dieser Urlaub für eine Verbesserung des seelischen Befindens gut sei...
oder so ähnlich
Jetzt kommt die crux - wenn ich diese Bescheinigung meiner KK vorlege kann es passieren, dass mir die KK für die Zeit das KG streicht - die Deutsche Sozialversicherung gilt nun mal nur in Deutschland - tja, dann muß man überlegen: Urlaub oder KG??
Es gibt aber auch KK die ihr O.K. zu der Reise geben und das KG nicht einstellen -- alles Auslegungssache...
Eine Variante wäre denkbar: man läßt sich die Bescheinigung des Arztes auf jeden Fall geben - zur Sicherheit - fährt oder fliegt dann in Urlaub - wenn nichts passiert und alles gut geht - tja, dann war es das...
sollte was passieren und es kommt zu einer ärztl. Behandlung im Urlaub - nur dann merkt die KK das man nicht zu Hause war - tja, dann kann man immer noch die Bescheinigung des Arztes vorlegen und "hab nicht gewußt, dass sie informiert werden müssen" - gut, dann kann immer noch passieren, dass das KG rückwirkend für die Urlaubszeit gesperrt wird...
Im Grund ist das pokern....oder: was ich nicht weiß..macht mich nicht....
Das ist im Großen und Ganzen eine Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muß....
Wer es genau wissen will, wie seine KK entscheidet - der soll einfach mal ganz unverbindlich bei seiner KK anrufen und fragen...
alles Gute
LG
Vrori
Hier kann man das auch nachlesen - ziemlich weit runter scrollen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topi...topic_id=52685&