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Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
Andreas 2
Hallo ,

ich habe den Abschlußbericht von meiner Reha erhalten.Kann ich auch

die schriftl.Einträge die die Ärzte bei der Visite gemacht haben anfordern?

Auch mußte ich bei der Abschlußuntersuchung ein Protokoll unterschreiben

dort wurden von mir bzw.des Arztes nach einem Katalog Fragen beantwortet.

Ich bin bis auf weiters AU geschrieben.( siehe auch mein Profil ).

Gruß

Andreas 2
Ralf
Hi Andreas,

NEIN! Notizen sind Eigentum des Arztes.

Bist Du denn mit dem Bericht zu frieden?

Liebe Grüße

Ralf winke.gif
Andreas 2
Hallo Ralf,

es wurde einige Pasagen falsch interprietirt.Ich habe mit dem Arzt den mich untersuchte

(Abschlußuntersuchung) gesprochen .Den Neuen Bericht bekomme ich.

Es wurde diesbezüglich ein Abschlußprotokoll ( Fragekatalog ) von mir mit dem Arzt

ausführlich erstellt.Und von mir mit meiner Unterschrift bestätigt leider habe ich dort sofort eine Kopie vergessen.

Das war mein Fehler.

Es wurde kein Leistungsprofil erstellt.Grund nach meiner tel. Anfrage.

Da noch eine Untersuchung offen steht. Spez.Augenuntersuchung wegen AMD.

Die Reha wurde aus Sicht von dem Arzt und mir nicht erfolgreich beendet.

Da man mir gesagt hat ich solle die BU Rente einreichen dies habe ich auch mit meinen Ärzen zu Hause

besprochen . Die Rente habe ich nun bei einem Vers.ältesten der DRV zusammen beantragt.

Nun bin ich gespannt auf die nächste Zeit was da noch kommt.

Gruß

Andras 2
joggeli
huhu,

also ich bin mir nicht ganz sicher ob das wirklich ein so klares Nein ist.

folgendes hab ich gefunden:

Zitat
Recht auf Einsicht

„Patienten haben ein Recht darauf, ihre Patientenakte einzusehen“, sagt Verbraucherschützerin Julia Nill. Ärzte seien verpflichtet, für jeden Patienten eine Krankenakte zu führen und sie zehn Jahre lang aufzubewahren. „Die Herausgabe darf der Arzt nur in wenigen Ausnahmefällen verweigern“, sagt Nill. „Etwa, wenn die Unterlagen persönliche Bemerkungen des Arztes zum Patienten enthalten oder aber das Lesen den Krankheitszustand gefährdet, also ein suizidgefährdeter Patient die Akte seines Psychiaters liest.“

nachzulesen hier: http://www.focus.de/finanzen/recht/kranken...aid_317911.html

und recht "druckfrisch" das hier von der Ärztekammer:
http://www.aerztekammer-berlin.de//10arzt/...nunterlagen.pdf

Also wenn ich das alles richtig verstanden hab und da was steht, was deine Therapie und Diagnose anbelangt, dann muss er das rausrücken.
hat er aber geschrieben "Patient ist nicht therapiewillig" oder ähnliches, dann darf er das abdecken, muss dir aber den rest zur VErfügung stellen.

LG

joggeli
Hermine
Huhu,

Code
Also wenn ich das alles richtig verstanden hab und da was steht, was deine Therapie und Diagnose anbelangt, dann muss er das rausrücken.
hat er aber geschrieben "Patient ist nicht therapiewillig" oder ähnliches, dann darf er das abdecken, muss dir aber den rest zur VErfügung stellen.


So kenne ich das auch - wenn sich da in dem letzten Jahr nichts geändert hat.

Und eben die Befunde wie eben Psychiatrie z.B. wo Pat. noch sehr unstabil sind und suizid gefährdet sind da darf die Ausgabe und Einsicht auch untersagt werden.

LG
Hermine
Andreas 2
Hallo Hermine & joggeli,

allso der Bericht war so i.O. für mich .Es steht drinnen das die Reha ( von der KK geünscht )

für den Arzt und auch mich nichts gebracht hat und die Schmerzen bzw.Probleme weiter bestehen.

Seit Jahren Schmerzpatient z.Z.150 mg.Morphin das schafft keine Reha in der kurzen Zeit alles

in den Griff zubekommen war und ist die Meinung auch meiner Ärzte ,das würde an Wunder grenzen.

Leider ist es nicht besser geworden.Ich war auch therapiewillig & aufgeschlossen das wurde auch geschrieben.

Nur in dem besagten Protokoll wurden Sachen besprochen die im Bericht nicht stehen.

Ich glaube fordere das einfach mal an.Mal hören wie die Reaktion ist.

Gruß

Andreas 2
Hermine
Huhu,

ja dann mach das mal vor allem wenn das sehr wichtig für Dich ist.

Berichte doch mal dann bitte.

LG
Hermine
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