huhu,
also ich bin mir nicht ganz sicher ob das wirklich ein so klares Nein ist.
folgendes hab ich gefunden:
Zitat
Recht auf Einsicht
„Patienten haben ein Recht darauf, ihre Patientenakte einzusehen“, sagt Verbraucherschützerin Julia Nill. Ärzte seien verpflichtet, für jeden Patienten eine Krankenakte zu führen und sie zehn Jahre lang aufzubewahren. „Die Herausgabe darf der Arzt nur in wenigen Ausnahmefällen verweigern“, sagt Nill. „Etwa, wenn die Unterlagen persönliche Bemerkungen des Arztes zum Patienten enthalten oder aber das Lesen den Krankheitszustand gefährdet, also ein suizidgefährdeter Patient die Akte seines Psychiaters liest.“
Also wenn ich das alles richtig verstanden hab und da was steht, was deine Therapie und Diagnose anbelangt, dann muss er das rausrücken.
hat er aber geschrieben "Patient ist nicht therapiewillig" oder ähnliches, dann darf er das abdecken, muss dir aber den rest zur VErfügung stellen.