
Wenn ich als "Nicht-Gebährfähiger" auch mal meinen Senf dazu beitragen darf:
Nach der Geburt unseres ersten Kindes (Kaiserschnitt nach vorherigem mehrstündigen Versuch einer normalen Geburt) vor gut 8 Jahren war meine Frau vor knapp 6 Jahren erneut schwanger. Bis dahin hatte sie keine außergewöhnlichen Rückenbeschwerden. In der Frühphase (5. Woche) kam es zu einem medizinisch bedingten Schwangerschaftsabbruch, dem wenige Tage später, -von heute auf morgen- ein schwerer BSV in L4/5 folgte, der innerhalb weniger Tage konservativ operiert wurde. Einen bis dahin unbemerkten Vorfall (ich glaube es war L5/S1) hat man bei der Gelegenheit gleich mit gerichtet.
Irgendwie hatten wir den Eindruck, die Fehlgeburt war offensichtlich durch den sich anbahnenden Vorfall bedingt und wahrscheinlich das beste, was dem Ungeborenen in diesem speziellen Fall passieren konnte. Wir denken, eine OP wäre nicht folgenlos für das Kind geblieben.
Die OP scheint sehr gut funktioniert zu haben, denn abgesehen von gelegentlichen Rückenschmerzen hat meine Frau (die wieder als Altenpflegerin arbeitet) keine Probleme mehr mit der BS.
Nun sind "wir" zum 1.1.06

erneut ausgezählt und weder der Ortophäde noch Hebamme und Frauenarzt sehen Gründe, das Kind nicht auf normalem Weg zur Welt zu bringen. Alles läuft bis dato normal. Trotz einer recht eindrucksvollen "Kugel" klagt meine bessere Hälfte über keinerlei Bandscheibenprobleme.
Also: Nur Mut, das geht schon; auch nach einem BSV.
Wenn man (in diesem Falle natürlich Frau) aber auf starke Medikamente angewiesen ist, würde ich mir schon vorher Gedanken machen, wie es wäre, wenn diese schwangerschaftsbedingt abgesetzt werden müssten.
Wie dem auch sei: Ich wünsche die richtige Entscheidung zu finden und viel Erfolg!
Grüße
-gugelhupf-
pssst: Meine bessere Hälfte ist übrigens 38 Lenze jung. Ich leider nicht mehr.