Hier das Antwortschreiben der ehemaligen BFA
Sehr geehrte Frau....
für die Entscheidung über Ihren Antrag vom 02.03.2006 auf Leistungen zur medezinischen Rehabilitation ist unsere Zuständigkeit nicht gegeben.
Wir haben IOhren Antrag zuständigkeitshalber an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.
Diese Stelle ist für die weitere Bearbeitung zuständig, da Sie zwar die allgemeine Wartezeit erfüllen, die Erwerbsfähigkeit jedoch nicht vermindert bzw. nicht zu erwarten ist, dass sich diese in absehbarer Zeit vermindern wird.
MFG......
Wie bitte was ? Ich kann mich nach der Arbeit kaum rühren ? Vll. weil ich nur Mini Jobber bi ? Was ist mit dem Beruf der Mutter und HAusfrau ?
H I L F E





Salut Kathy