Hallo,
Reha-Sport gibt es 50x...
d.h. jede Woche 1 Termin..
Funktionstraining...kommt drauf an, ob der Doc 1x,2x,3x,4x ankreuzt...
also mehrmals wöchentlich..
ich selber habe Funktionstraining in Anspruch genommen.
Die Sache mit dem Regelfall ist etwas anders.
Jeder Doc kann ein Physiotherapie-Rezept ausstellen...der Regelfall ist 3x 6 Stück...
die belasten das Budget des Arztes, aber daran kann ja nun nicht der Patient schuld sein.
Sollte in bestimmten Fällen eine weitere Physiotherapie notwendig sein, dann überlegt sich der Arzt, ob er weiterhin eine Verordnung ausstellt...
diese Verordnung geht dann über den Regelfall hinaus...
also VO außerhalb des Regelfalles...
d.h. aber nicht, dass nun diese VO das Buget nicht belastet, ne,ne, das belastet genau so...
und deshalb tun sich viele Ärzte schwer die Physio - Verordnungen auszustellen...
weil sie Angst um ihr Budget haben.
http://www.heilmittelkatalog.de/heilmittelrichtlinien.html
in den Heilmittelrichtlinien kann man das noch einmal genau nachlesen...
ich bn schon lange Zeit bei einer Fachärztin für Schmerztherapie in Behandlung und die stellt mir laufend Verordnungen über manuelle Therapie aus...
das heißt zuerst bekomme ich 3x eine Verordnung...im Regelfall...
und später dann, wenn ich weitere Verordnungen in dem Quartal benötige, dann stellt sie die Verordnungen aus: außerhalb des Regelfalles...
das bedeutet für den Patienten, zu seiner KK zu gehen und diese Verordnung (die außerhalb des Normalfalles ist) bewilligen zu lassen...
es gibt auch KK, die erkennen die Verordnung so an..keine Bewilligung nötig...zum Glück bin ich in einer solchen KK..
also...außerhalb des Regelfalles heißt nicht, dass die VO nicht das Budget belasten..
jede VO belastet das Budget und der Regelfall (also Normalfall) ist 3x 6...
und wenn mehr erforderlich ist: dann ist das außerhalb des Normalfalles..
ich hoffe, dass das jetzt klar rübergekommen ist...
LG
Vrori
Hier noch eine kurze Zusammenfassung aus dem Heilmittelkatalog..
Verordnungen außerhalb des Regelfalles
Der Arzt kann abweichend von den Vorgaben des Heilmittelkataloges weitere Folgeverordnungen verordnen, wenn das Therapieziel mit der Verordnungsmenge im Regelfall nicht zu erreichen ist.
Für solche Verordnungen "außerhalb des Regelfalles" muss der Arzt eine medizinische Begründung mit einer prognostischen Einschätzung angeben.
Diese begründungspflichtigen Verordnungen müssen vor der Fortsetzung der Therapie (vom Patienten / Versicherten oder einer von ihm beauftragten Person) der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden (sofern die Krankenkasse nicht auf den Genehmigungsvorbehalt verzichtet hat).