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Fitze
Hallo,

so einfach ist die Berechnung leider nicht.

Dazu ein Beispiel aus den Einkommensteuerhinweisen:

EStH H 34.2 (Zu § 34 EStG)
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1:
Berechnung der Einkommensteuer nach § 34 Abs. 1 EStG

Der Stpfl., der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung (einschließlich Entschädigung i. S. d. § 34 EStG) hat, und seine Ehefrau werden zusammen veranlagt. Es sind die folgenden Einkünfte und Sonderausgaben anzusetzen:


Einkünfte aus Gewerbebetrieb 45.000 €
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
– laufende Einkünfte + 5.350 €
– Einkünfte aus Entschädigung i. S. d. § 34
Abs. 2 Nr. 2 EStG + 25.000 €
G. d. E. 75.350 €
Sonderausgaben – 3.200 €
Einkommen 72.150 €
z. v. E. 72.150 €
z. v. E. 72.150 €
abzgl. Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG – 25.000 €
verbleibendes z. v. E. 47.150 €
darauf entfallender Steuerbetrag 7.708 €
verbleibendes z. v. E. 47.150 €
zuzüglich 1/5 der Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 2
Nr. 2 EStG + 5.000 €
52.150 €
darauf entfallender Steuerbetrag 9.184 €
abzüglich Steuerbetrag auf das verbleibende
z. v. E. – 7.708 €
Unterschiedsbetrag 1.476 €
multipliziert mit Faktor 5 7.380 € 7.380 €
tarifliche Einkommensteuer 15.088 €



Viele Grüße
Fitze

Panthercham
Hi Fitze,
ich mache seit 2002 Arbeitsrecht, wie es steuerlich aussieht weiss ich nicht, ich weiss nur das es die Aufspittung mit der 5 Jahres Regelung gibt zwinker.gif .
Man muss es aber angeben das man das so will, ansonsten wird alles voll versteuert.

winke.gif
Markus
Fitze
Hallo Markus,

super kombi, ich kenne mich steuerlich ein bißchen aus. Tun wir uns doch zusammen. zwinker.gif

Die Regelung, die Du meinst steht im § 34 EStG.

Ob es viel oder wenig bringt, hängt wohl vom Einkommen ab. Durch die Regelung wird wohl der Progressionseffekt abgemildert. Das war auch Sinn der Regelung. Aber versteuert werden muß leider alles in einem Jahr. Das was vorher gefünftelt wird, wird nacher ja auch wieder x 5 genommen. Ist übrigens auch in dem Link von Joggeli sehr gut nachzulesen.


Früher gab es da mal effektivere Vorschriften zu. Und die Steuerfreiheit ist leider auch Vergangenheit.

Viele Grüße
Fitze



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Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter