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Fitze |
Geschrieben am: 30 Apr 2009, 10:47
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 ![]() |
Hallo,
so einfach ist die Berechnung leider nicht. Dazu ein Beispiel aus den Einkommensteuerhinweisen: EStH H 34.2 (Zu § 34 EStG) Berechnungsbeispiele Beispiel 1: Berechnung der Einkommensteuer nach § 34 Abs. 1 EStG Der Stpfl., der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung (einschließlich Entschädigung i. S. d. § 34 EStG) hat, und seine Ehefrau werden zusammen veranlagt. Es sind die folgenden Einkünfte und Sonderausgaben anzusetzen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb 45.000 € Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – laufende Einkünfte + 5.350 € – Einkünfte aus Entschädigung i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG + 25.000 € G. d. E. 75.350 € Sonderausgaben – 3.200 € Einkommen 72.150 € z. v. E. 72.150 € z. v. E. 72.150 € abzgl. Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG – 25.000 € verbleibendes z. v. E. 47.150 € darauf entfallender Steuerbetrag 7.708 € verbleibendes z. v. E. 47.150 € zuzüglich 1/5 der Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG + 5.000 € 52.150 € darauf entfallender Steuerbetrag 9.184 € abzüglich Steuerbetrag auf das verbleibende z. v. E. – 7.708 € Unterschiedsbetrag 1.476 € multipliziert mit Faktor 5 7.380 € 7.380 € tarifliche Einkommensteuer 15.088 € Viele Grüße Fitze |
Panthercham |
Geschrieben am: 30 Apr 2009, 14:52
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PremiumMitglied Silber ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.158 Mitgliedsnummer.: 5.879 Mitglied seit: 11 Jun 2006 ![]() |
Hi Fitze,
ich mache seit 2002 Arbeitsrecht, wie es steuerlich aussieht weiss ich nicht, ich weiss nur das es die Aufspittung mit der 5 Jahres Regelung gibt :z . Man muss es aber angeben das man das so will, ansonsten wird alles voll versteuert. :winke Markus |
Fitze |
Geschrieben am: 30 Apr 2009, 15:02
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 ![]() |
Hallo Markus,
super kombi, ich kenne mich steuerlich ein bißchen aus. Tun wir uns doch zusammen. :z Die Regelung, die Du meinst steht im § 34 EStG. Ob es viel oder wenig bringt, hängt wohl vom Einkommen ab. Durch die Regelung wird wohl der Progressionseffekt abgemildert. Das war auch Sinn der Regelung. Aber versteuert werden muß leider alles in einem Jahr. Das was vorher gefünftelt wird, wird nacher ja auch wieder x 5 genommen. Ist übrigens auch in dem Link von Joggeli sehr gut nachzulesen. Früher gab es da mal effektivere Vorschriften zu. Und die Steuerfreiheit ist leider auch Vergangenheit. Viele Grüße Fitze |
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