ich kann mich auch nur anschliesen Bennys Vorschlag ist nicht sehr sinvoll.
Zur LVA: Was sie dir am Telefon erzählen ist schön und gut solange du es nicht schriflich hast kann es Dir egal sein.
Wenn Du dann einen schriftlichen Bescheid hast, musst Du innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen entweder per Post, per Fax oder zu Niederschrift (kein Telefon oder Email !!).
Dein Widerspruch kann ein ganz normaler Standardbrief mit deinem Aktenzeichen sein, er braucht sogar nichtmal eine Begründug enthalten, besser aber mit Begründung und denn neuen Arztunterlagen.
Dann kommt wieder Prüfung, wenn wieder abgelehnt wird bleibt dir noch das Sozialgericht und Du kannst dort Klage erheben (ist kostenlos), zu diesem Zeitpunkt solltest Du einen Profi hinzu ziehen, der deine Chancen aus rechtlicher Sicht beurteilen kann, auserdem ist es hilfreich jemanden zu Seite zu haben und ein Anwalt kann emotionsloser, sachlicher argumentieren.
Beim Widerspruchsverfahren ist es ganz hilfreich wenn jemand aus deiner Family oder Freundeskreis mal den Sachbeabeiter anruft ( in deinem Namen) das unterstreicht das Du "kampfeslustig" bist und kann vielleicht helfen.
Am wichtigsten sind aber die Arztunterlagen umso länger und mehr umso besser.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen, und ich Drück dir die Daumen das alles ganz schnell (auch wenn wir Bandis immer geduldig sei sollen) besser wird.
Und wasch Dir mal die Füsse damit das Pech abgeht

Gruss Babl