herzlich willkommen und ganz doll

Irengdwie habe ich deine Beiträge immer überlesen. Bin auch HWS geschädigt - noch ohne op - und kann gut nachvollziehen, was du schreibst.
Ich würde mich an deiner Stelle erst einmal genau informieren, was passiert, wenn du dich arbeitslos meldest. Wenn ich richtig informiert bin - bei den vielen Änderungen findet ja keiner mehr durch - gibts da einige Probleme für dich. Ich habe beruflich viel mit dem Arbeitsamt zu tun und für mich stellt sich das so dar:
Fall 1: Du hast ein anrecht auf arbeitlsoengeld: wenn du dich dann nur teilzeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stellst, bekommst du auch nur teilzeit-arbeitslsoengeld. also achtung
Fall2: du hst anspruch auf harzt4 sprich alg2: da erhälst du den basisbetrag (je nach ost/west, alleinleben/gemeinsam lebend) unterschiedlich und mietkosten und mietnebenkosten unabhängig wie viele stunden du dich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellst.
fall3: das AA stellt fest - erwerbsunfähig. dann gibt es sozialgeld in höhe von hartz4 bis die erwerbsunfähigkeitsrente durch ist.
erkundige dich auf jeden fall unverbindlich beim arbeitsamt speziell abteilung reha und nimm kontakt zum sozialbund auf. die wissen da in der regel sehr gut bescheid.
lass dich nicht unterkriegen
silke