Hallo Ulli,
ich kann Dich verstehen. Mir geht es auch so. Ist ja auch kein Wunder mit diesen Dauerschmerzen
Auch mir tut es hinterher immer leid und ich bin froh eine so verständnisvolle Frau zu haben
Gerade morgens habe ich auch immer diese Anlaufschmerzen (trotz Morphiumpflaster), die aber nach Einnahme meiner Medikamente dann besser werden
Zu der Frage mit den Unterlagen, gab es schon mal folgendes hier:
Einsichtsrecht
Jeder Patient hat ein Recht auf Einsicht in diese Dokumentation, ohne daß er ein besonderes
Interesse erklären muß. Das Einsichtsrecht erstreckt sich nach der Rechtsprechung
und dem ärztlichen Berufsrecht nicht auf den Teil der Dokumentation, der
subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen des Arztes enthält. Aus datenschutzrechtlicher
Sicht wird die Auffassung vertreten, daß nach dem Bundesdatenschutzgesetz
auch dieser Teil der ärztlichen Aufzeichnungen zu offenbaren ist.
Um sein Einsichtsrecht wahrzunehmen, kann der Patient einen Arzt oder eine sonstige
Person seines Vertrauens mit der Einsicht beauftragen. Patienten können Kopien der
Dokumentation von dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus anfordern, die in angemessener
Zeit erstellt werden müssen. In der Regel hat der Patient die Kopierkosten
zu tragen.
Das Einsichtsrecht bezieht sich auch auf Befunde und Röntgenbilder. Der Patient kann
sich Röntgenbilder ausleihen, muß sie aber zurückgeben. Bei einem Arztwechsel lassen
sich dadurch Doppeluntersuchungen und damit verbundene Belastungen und
Kosten vermeiden.
Das Einsichtsrecht kann in Ausnahmefällen eingeschränkt sein, unter anderem, wenn
Rechte anderer in die Behandlung einbezogener Personen (z.B. Angehörige, Freunde)
berührt werden. Diese Einschränkung ist vom Arzt zu begründen.
Nach einer Behandlung im Krankenhaus wird in der Regel ein ”Arztbrief” an den weiterbehandelnden
(Vertrags-)Arzt ausgestellt. Patienten haben das Recht, auch diesen
Arztbrief einzusehen und zu bestimmen, wer ihn erhält.
Also, Kopf hoch (natürlich nur so weit es geht

) und möglichst wenig Schmerzen
Liebe Grüße
Michael