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Komplette Version Widerspruchsfrist 1 Monat

Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
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manu3
Hallo Vroni, wink.gif

ja, hätte ich gewusst, mit was für fiesen Mitteln bei der RV gearbeitet wird roechel.gif , hätte ich den Widerspruch ganz sicher gleich losgeschickt, ohne Begründung. Aber ich dachte, 1 Monat, innerhalb dieser Frist werd ich die Begründung ja hinkriegen- was ich eigentlich ja auch gut geschafft hab...

Jetzt warte ich halt mal auf die Reaktion der RV.

@ Murmel

So im Großen und Ganzen hab ich schon alles dokumentiert. Bloß Einschreiben mit Rückschein, das hab ich bisher nicht gemacht. Das Krankengeld, das ich als 130-Stundenkraft im Verkauf bekomme, ist nicht grad üppig, und mein lieber Ex-Mann nimmt es mit der Unterhaltszahlung für meinen Studenten auch nicht so genau, jetzt stehn schon wieder 4 Monate aus smhair2.gif .
Daher muss ich bei Ausgaben schon sehr knausern... traurig2.gif , auch wenn ich lieber auf der sicheren Seite wäre...
Aber du hast natürlich recht!

Liebe Grüße

Manu
manu3
hab was vergessen...

Murmel, die haben geschrieben:

"Da der Widerspruch nicht fristgerecht eingegangen ist, wird ein Überprüfung nach § 44 SGB X vorgenommen."

Hast du eine Ahnung, was das bedeutet?

Nochmal lieber Gruß

Manu
murmel
Hallöchen manu3 wink.gif
Das ist der Link zum §44 SGB X

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/...norm_ID=1004400

Bin in der glücklichen Lage einen Drucker mit Fax zu haben, hab Internet und Telefon – Flat.
Wobei ich Original mit Sendebericht abhefte.

Würde Nochmals schriftlich kann auch per Fax sein, noch mal hinweisen das der Widerspruch schriftlich erfolgte!
Für die Zukunft um die Widerspruchfrist zu waren immer sofort antworten!
Hier mit erhebe ich Widerspruch, Begründung folgt!
Somit hat man erstmal etwas Luft!

Es ist ja auch mit dem Arbeitgeber so ob er einen weitere Krankschreibung ohne Kündigung mitmacht!
Hat der behandelnde Arzt die Reha verordnet ?
Ich weis nicht in wie weit bei der KK eine Reha möglich ist!
Aber es ist auch alles wie ein Arzt eine Reha begründet.

murmel smilie_bank.gif
manu3
Hallo Murmel, wink.gif

also nachdem ich die Seite bez. § 44 aufgerufen habe, bin ich nicht wirklich schlauer, hab keine Ahnung, was da in Bezug auf nicht fristgerechten Widerspruch überprüft werden soll.

Meinen Arbeitgeber interessiert meine weitere Krankschreibung nicht im Geringsten. Bin ja schon seit Monaten aus der Lohnfortzahlung draußen. Den interessiert nur, dass, wenn ich wieder komme, nach der Wiedereingliederung wieder 100% bringe.

Ja, mein behandelnder Orthopäde hat die Reha dringend empfohlen.

Und im Ablehnungsschreiben stand in der Begründung, 4 Jahre sind noch nicht um, auch kein anderer Träger, z.B. die KK, kann die Rehamaßnahme übernehmen.

Ist ja schön für dich, einen Drucker mit Fax usw. zu haben zwinker.gif , so schön hab ichs leider nicht schulterzuck.gif

Liebe Grüße

Manu
vrori
Hallo Manu,

hier erst mal etwas zum 44: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueber...99c411fcf04.php
gilt nicht nur für Hartz IV-Empfänger - gilt für alle, wenn ein Bescheid erteilt worden ist.

Das die DRV die REHA ablehnt, wenn noch keine 4 Jahre um sind, ist ja korrekt - aber trotzdem kann man den Widerspruch einlegen und mit einer entsprechenden Begründung kann das mit einer erneuten REHA auch klappen - ich bin das beste Beispiel dafür...REHA 2007 und 2009.

Ich hab dir im übrigen eine PM geschickt...

LG
Vrori
manu3
Hallo Vroni, wink.gif

das ist jetzt doch wesentlich besser verständlich.

Ich versteh das so, dass die sich 6 MONATE Zeit lassen dürften, wenn es tatsächlich zur Überprüfung nach §44 käme...das ist ja echt der Hammer!!

Ich geh aber doch davon aus, dass die meinen Einwand mit der Postlaufzeit nachvollziehen können und den Widerspruch fristgerecht annehmen (hoffe ich zumindest...). sonne.gif

Liebe Grüße

Manu winke.gif
vrori
hallo Manu,

ich drück dir dafür mal ganz dolle die Daumen...

LG
Vrori
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