Bandscheiben-Forum

Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.

Die Informationen, die in diesem Forum gegeben werden, sind von Laien für Laien,
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.


2 Seiten: 12 ( Zum ersten neuen Beitrag
 
Reply to this topicStart new topic

> Widerspruchsfrist 1 Monat
manu3
Geschrieben am: 26 Aug 2010, 12:30


Boardmechaniker
***

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 403
Mitgliedsnummer.: 7.465
Mitglied seit: 01 Dez 2006




Hallo Vroni, :;

ja, hätte ich gewusst, mit was für fiesen Mitteln bei der RV gearbeitet wird :r , hätte ich den Widerspruch ganz sicher gleich losgeschickt, ohne Begründung. Aber ich dachte, 1 Monat, innerhalb dieser Frist werd ich die Begründung ja hinkriegen- was ich eigentlich ja auch gut geschafft hab...

Jetzt warte ich halt mal auf die Reaktion der RV.

@ Murmel

So im Großen und Ganzen hab ich schon alles dokumentiert. Bloß Einschreiben mit Rückschein, das hab ich bisher nicht gemacht. Das Krankengeld, das ich als 130-Stundenkraft im Verkauf bekomme, ist nicht grad üppig, und mein lieber Ex-Mann nimmt es mit der Unterhaltszahlung für meinen Studenten auch nicht so genau, jetzt stehn schon wieder 4 Monate aus :hair .
Daher muss ich bei Ausgaben schon sehr knausern... :traurig2 , auch wenn ich lieber auf der sicheren Seite wäre...
Aber du hast natürlich recht!

Liebe Grüße

Manu
PMEmail Poster
Top
manu3
Geschrieben am: 26 Aug 2010, 12:33


Boardmechaniker
***

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 403
Mitgliedsnummer.: 7.465
Mitglied seit: 01 Dez 2006




hab was vergessen...

Murmel, die haben geschrieben:

"Da der Widerspruch nicht fristgerecht eingegangen ist, wird ein Überprüfung nach § 44 SGB X vorgenommen."

Hast du eine Ahnung, was das bedeutet?

Nochmal lieber Gruß

Manu
PMEmail Poster
Top
murmel
Geschrieben am: 26 Aug 2010, 22:58


PremiumMitglied Bronze
****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 1.972
Mitgliedsnummer.: 1.463
Mitglied seit: 23 Sep 2004




Hallöchen manu3 :;
Das ist der Link zum §44 SGB X

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/...norm_ID=1004400

Bin in der glücklichen Lage einen Drucker mit Fax zu haben, hab Internet und Telefon – Flat.
Wobei ich Original mit Sendebericht abhefte.

Würde Nochmals schriftlich kann auch per Fax sein, noch mal hinweisen das der Widerspruch schriftlich erfolgte!
Für die Zukunft um die Widerspruchfrist zu waren immer sofort antworten!
Hier mit erhebe ich Widerspruch, Begründung folgt!
Somit hat man erstmal etwas Luft!

Es ist ja auch mit dem Arbeitgeber so ob er einen weitere Krankschreibung ohne Kündigung mitmacht!
Hat der behandelnde Arzt die Reha verordnet ?
Ich weis nicht in wie weit bei der KK eine Reha möglich ist!
Aber es ist auch alles wie ein Arzt eine Reha begründet.

murmel :bank
PMEmail Poster
Top
manu3
Geschrieben am: 29 Aug 2010, 16:48


Boardmechaniker
***

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 403
Mitgliedsnummer.: 7.465
Mitglied seit: 01 Dez 2006




Hallo Murmel, :;

also nachdem ich die Seite bez. § 44 aufgerufen habe, bin ich nicht wirklich schlauer, hab keine Ahnung, was da in Bezug auf nicht fristgerechten Widerspruch überprüft werden soll.

Meinen Arbeitgeber interessiert meine weitere Krankschreibung nicht im Geringsten. Bin ja schon seit Monaten aus der Lohnfortzahlung draußen. Den interessiert nur, dass, wenn ich wieder komme, nach der Wiedereingliederung wieder 100% bringe.

Ja, mein behandelnder Orthopäde hat die Reha dringend empfohlen.

Und im Ablehnungsschreiben stand in der Begründung, 4 Jahre sind noch nicht um, auch kein anderer Träger, z.B. die KK, kann die Rehamaßnahme übernehmen.

Ist ja schön für dich, einen Drucker mit Fax usw. zu haben :z , so schön hab ichs leider nicht :sch

Liebe Grüße

Manu
PMEmail Poster
Top
vrori
Geschrieben am: 29 Aug 2010, 17:24


PremiumMitglied Gold
*****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 3.641
Mitgliedsnummer.: 7.498
Mitglied seit: 07 Dez 2006




Hallo Manu,

hier erst mal etwas zum 44: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueber...99c411fcf04.php
gilt nicht nur für Hartz IV-Empfänger - gilt für alle, wenn ein Bescheid erteilt worden ist.

Das die DRV die REHA ablehnt, wenn noch keine 4 Jahre um sind, ist ja korrekt - aber trotzdem kann man den Widerspruch einlegen und mit einer entsprechenden Begründung kann das mit einer erneuten REHA auch klappen - ich bin das beste Beispiel dafür...REHA 2007 und 2009.

Ich hab dir im übrigen eine PM geschickt...

LG
Vrori
PMEmail Poster
Top
manu3
Geschrieben am: 30 Aug 2010, 15:15


Boardmechaniker
***

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 403
Mitgliedsnummer.: 7.465
Mitglied seit: 01 Dez 2006




Hallo Vroni, :;

das ist jetzt doch wesentlich besser verständlich.

Ich versteh das so, dass die sich 6 MONATE Zeit lassen dürften, wenn es tatsächlich zur Überprüfung nach §44 käme...das ist ja echt der Hammer!!

Ich geh aber doch davon aus, dass die meinen Einwand mit der Postlaufzeit nachvollziehen können und den Widerspruch fristgerecht annehmen (hoffe ich zumindest...). :sonne

Liebe Grüße

Manu :winke
PMEmail Poster
Top
vrori
Geschrieben am: 30 Aug 2010, 16:07


PremiumMitglied Gold
*****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 3.641
Mitgliedsnummer.: 7.498
Mitglied seit: 07 Dez 2006




hallo Manu,

ich drück dir dafür mal ganz dolle die Daumen...

LG
Vrori
PMEmail Poster
Top

Topic Options 2 Seiten: 12 Reply to this topicStart new topic

 



[ Script Execution time: 0.1812 ]   [ 14 queries used ]   [ GZIP aktiviert ]

LoFi Version