Huhu Laurette
einen Schwerbehindertenausweis bekommt man erst ab einem GdB 50 ausgestellt.
Jedoch ab einem GdB 30 kannst Du eine Gleichstellung beantragen.
Was bedeutet das?, bitte hier anklicken!du kannst jedoch immer wieder eine Neufestsetzung des GdB beantragen. Dies sollte vor allem dann geschehen, wenn sich Dein gesundheitszustand gravierend verändert, Du neue Befundungen nachweislich vorlegen kannst und/oder aber auch alzte gesundheitsschäden bisher nicht mitangegeben hast.
Das solltest Du eh immer in betracht ziehen, dass
alle gesundheitlichen einschränkungen (und sei es etwas, wo Du gar nicht daran denkst, dass die mit zu berücksichtigen wäre) immer mit angibst.
Der med. Dienst wird es bei der prüfung zur Schwerbehinderteneigenschaft dann festhalten, welcher einzelgrad sich aus den diversen Funktionseinschränkungen/gesundheitlichen Beschwerden ergeben wird. Daraus wird letztendlich dann eine Gesamt-GdB errechnet.
Richtig ist, dass nicht die einzelgrade zusammenaddiert werden, aber wie man so schön sagt "Kleinvieh macht manchmal auch Mist", alos aus der Summer aller Beeinträchtigungen/gesundheitlichen Schäden, ergibt dann ein gemeinsamer GdB.
Beispiel meinerseits: ich habe insgamt 19 anrechnungswürdige Einzel-Funktionseinschränkungen die einen Gesamt-GdB 70 ausmachen.
Dies wird gerade überprüft, in wie weit eine Besserung nun nach 2 Jahren eingetreten ist. Daher konnte ich Dir ja auch aktuell schildern, was mein Schmerzdoc im Einzelnen z.B. über das Mischbild meiner HWS- und Schulter-Beschwerden schrieb.
Ich bin natürlich sehr gespannt, was das Versorgungsamt nun aus der neuen Befunderhebung machen wird. Dazu habe ich alle in den letzten zwei Jahren zusammengetragenen Befunde/aktuelle bildgebende Dokumentationen/Klinikberichte mit eingereicht, damit sie sehen, was so in den letzten zwei Jahren bei mir gegangen/vorgefallen ist.
Der Schmerzdoc hat seinen Befundbericht damit geendet, dass zur Vorbefundung bisher keine Besserung eingetreten ist, eher noch diverse akut neu aufgetretenen Beschwerden zur Zeit bestehen, die bisher noch nicht aufgeführt wurden.
Ich warte also brav wie man entscheidet, ob man mir etwas von dem GdB knapsen wird, oder ob man alles nun so lässt, da der Ausweis zur Zeit noch drei Jahre Gültigkeit hat, habe ich es nicht eilig
Wenn Du ausreichende Dokumentationen und aktuelle Befunde hast, dann stelle doch irgendwann mal einen Neufestsetzungsantrag und verfasse darin alle Deine Erkrankungen zusammen.
Grüßle parvus