Hallo zusammen,
ich hab mich beim ADAC (soll keine Werbung sein, war nur zufällig mein Ansprechpartner) über Reiserücktrittskostenversicherung und Auslandskrankenschutz informiert.
Reiserücktrittskostenversicherung:
Wenn ich vor der Reise weiß, daß ich operiert werde und nach der Operation meinen Urlaub deswegen nicht antreten kann, obwohl es mir vom Arzt schriftlich zugesichert wurde, tritt die Reiserücktrittskostenversicherung nicht in Kraft und ich bleibe auf meinen Kosten sitzten

. Was anderes ist, wenn ich z.B. im Juni operiert werde, danach Beschwerdefrei bin und einen Urlaub im Herbst gebucht habe, den ich wegen plötzlich auftretenden Schmerzen an der Operationstelle absagen muß, dann geht man davon aus, das dies ja nicht vorhersehbar ist und mit der Operation nichts zu tun hat. In diesem Fall würde die Versicherung die Kosten übernehmen.
Auslandskrankenschutz:
Wenn ich an der Bandscheibe operiert wurde und vom Arzt schriftlich eine Bestätigung bekomme, das ich Reisefähig bin und mir passiert dann etwas im Urlaub, ist das ein völlig neuer Schaden, da man dann davon ausgeht, daß der alte Schaden durch die Operation behoben wurde - der Auslandskrankenschutz tritt in Kraft und übernimmt die Kosten

.
Heißt das, ich kann besser ins Ausland reisen und Notfalls den Auslandskrankenschutz in Anspruch nehmen wie im Innland bleiben

?
Frage ist nur, ob mir der Arzt vor der Operation schriftlich bestätigt, daß ich 5-6 Wochen später reisen kann?!? Manche Ärzte sagen mündlich so einige Dinge, wenn sie es aber schriftlich bestätigen sollen, ändern sie ihre Meinung recht schnell.
@Markus: Ich gehe mal davon aus, daß ich nach OP und AHB 5-6 Wochen postoperativ wieder in den Urlaub fahren kann, nur weiß ich das eben nicht genau. Mir wurde gesagt, daß die ersten 3 Monate die gefährlichsten sind weil es so lange dauert, bis die Prothese fest eingewachsen ist.
Gruß
Angeli