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Komplette Version Rückenprobleme in der Schwangerschaft

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petrapan
Hallo Joggeli,
Akupunktur bei der Hebamme mache ich nun schon seit 3 Wochen, leider ohne viel Erfolg...Magnesium nehme ich vorbeugend auch wg. Schwangerschaft. Naja, vielleicht hilft mir die Osteopathie nächste Woche in Sachen Fußsenkerschwäche. Bin mal gespannt, was das MRT zeigen wird.
Ich würde natürlich am liebsten ohne so eine Gehschiene auskommen, das ist für mich irgendwie eoine schlimme Vorstellung. Schon nach der letzten OP ging die Parese nicht wirklich weg. Daß sie jetzt noch schlimmer ist finde ich irgendwie sehr bedrohlich.
Lg Petrapan
petrapan
Liebe Bandinen,
mittlerweile denke ich, daß ich wieder einen BSV L5/SI habe, Gewißheit wird das MRT, leider erst am 29.10., bringen. In der Zwischenzeit schleppe ich mich zur Arbeit und merke, daß es einfach nicht mehr geht. Am Ende des Tages geht es meinem Rücken nicht gut. Habe Angst, alles noch schlimmer zu machen. Wollte aber auch noch einiges bis zum Beginn des Mutterschutzes schaffen und zuhause fällt mir die Decke auf den Kopf. Meine Hebamme machte mich heute morgen auf die Möglichkeit eines teilweisen Beschäftigungsverbotes durch den Frauenarzt aufmerksam.
Hat eine von Euch das auch in Anspruch genommen? Wie funktioniert das? Wenn meine Arbeitszeit z.B auf 5 h pro Tag reduziert wird und ich mal, wenn es mir vielleicht wieder besser geht, 7h arbeiten will, ist das ein Problem? Bin ich dann, ähnlich wie bei einer Tätigkeit trotz AU nicht mehr versichert?
Wahrscheinlich wird es Zeit, daß ich mir eingestehe, daß ich nicht mehr voll belastbar bin. Ich hoffe meine Ärztin unterstützt das.
Liebe Grüße
Petrapan
Ronja
Hi,

das Beschäftigungsverbot heißt, dein Frauenarzt stellt dir ein Attest aus, das deine Arbeit die Schwangerschaft gefährden konnte. Du darfst dann zuhause bleiben bei vollem Lohnausgleich.

LG
ronja
petrapan
Liebe Ronja,
das hatte ich mir gedacht. Frage ist: Muß ich oder kann ich? Im regulären Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor der Entbindung, darf ich z.B. arbeiten gehen, wenn ich möchte, und bin weiterhin versichert. Frage ist, ob das bei einem TEILWEISEN Beschäftigungsverbot auch der Fall ist.
LG Melanie
joggeli
Hallo Melanie,

darf ich mal fragen, warum Du Dich nicht einfach wegen Deinem rücken krankschreiben lässt?

Das muss ja nicht sein wegen Deiner schwangerschaft, sondern Du hast Rückenbeschwerden, vielleicht einen BSV - also was um Himmels Willen suchst Du auf der Arbeit?rock.gif

ich weiss, man meint, man ist unersetzlich - aber glaub mir, dass sind wir alle nicht - und selbst hinschleppen unter Schmerzen hat meist nur einen arschtritt.gif zu Folge.

Also überleg dir in Deinem und dem interesse Deines Kindes, was wohl das BEste ist!

Liebe Grüsse und alles Gute

joggeli
Ronja
Hi joggeli,

ich würde mir das auch überlegen, ob ich mich in der Schwangerschaft normal krank schreiben lassen würde (nur 6 wochen Lohnfortzahlung) oder eben über den Frauenarzt der einem ein Beschäftigungsverbot erteilt. Bei vollem Lohnausgleich über die 6. Woche hinaus!

LG
ronja
joggeli
Hallo Ronja,

ja logisch - soweit hab ich natürlich nicht gedacht - als in die Schweiz ausgewanderte stirnklopf.gif - hier gibts grad mal gar nichts in der Beziehung.

naja, fast nichts zwinker.gif

Danke für die Aufklärung! smilie_up.gif

LG

joggeli
petrapan
Genau, das mit dem vollen Lohnausgleich ist der Hauptgrund, aber eben auch, daß es die Möglichkeit gibt ,weiterhin ein bißchen zu arbeiten. Denn meine Arbeit macht mir Spaß und lenkt mich auch ein bißchen ab. Krank geschrieben hingegen muß ich zuhause bleibe. In Maßen tut mir die Arbeit momentan ganz gut, aber 8 Stunden geht nicht mehr. Ich hoffe meine Frauenärztin stimmt dem zu...
LG Petrapan
Acki
Hallo zusammen,

würde gerne verstehen,um was es hier eigentlich geht???

Um das Baby,Gesundheit oder Geld??


Sorry,aber ich bin echt "Verständnisslos"


Liebe,Grüße,
die Acki frage.gif
petrapan
die eigentliche FRage war, ob frau, wenn das Beschäftigungsverbot z.B. 4h Arbeit proTag erlaubt und man trotzdem mal 5-6 h arbeitet, wenn es wieder besser geht, das zulässig ist. Denn bei dem normalen Beschäftigungsverbot ( =Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Entbindung) darf die Arbeitnehmerin auch arbeiten, wenn sie das möchte. Sie darf nur nicht vom Arbeitgeber dazu angehalten werden. Aber diese Frage ist hier wohl zu speziell...
LG Petrapan
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Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter