Moin moin zusammen,
mal eine Bemerkung, nicht jedem steht in jedem Fall nach dem Krankenhausaufenthalt eine AHB zu,
die gesetzlichen Bedingungen haben sich in den letzten Jahren ein weinig geändert.
Wenn du nicht unter die nachfolgenden Indikationen fällst siehts düster aus
3.1. AHB-Indikationsgruppen*Krankheiten des Herzens und des Kreislaufs
*Krankheiten der Gefäße
*entzündlich-rheumatische Erkrankungen
*degenerativ-rheumatische Erkrankungen und Zustand nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen
*gastroenterologische Erkrankungen und Zustand nach Operationen an den Verdauungsorganen
*endokrine Krankheiten
*Krankheiten und Zustand nach Operationen an den Atmungsorganen
*Krankheiten der Niere und Zustand nach Operationen an Nieren, ableitenden Harnwegen und Prostata
*neurologische Krankheiten und Zustand nach Operationen an Gehirn, Rückenmark und peripheren Nerven
*onkologische Krankheiten
*gynäkologische Krankheiten und Zustand nach Operationen
Quelle:
betanet.deLG Harro