Ha! Seit
Stunden such ich diesen schei... Brief und hatte schon Angst, ich hätte ihn versehentlich ins Feuer geworfen (versehentlich natürlich!!!)
Die schreiben da:
Sehr geehrte Frau ...
Ihrem Antrag vom 04.03.2010 -> dieses Datum ist durchgestrichen und handschriftllich drüber 24.11.2009 usw. blabla können wir nicht entsprechen.
Sie berufen sich im allgemeinen auf § 10 SGB VI
und dazu haben sie noch geschrieben:
Nach unseren Feststellungen ist Ihre Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert, weil Sie in der Lage sind, eine Beschäftigung als Altenpflegerin weiterhin auszuüben. Diese Beschäftigung ist für die Beurteilung maßgebend. Die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben leigen somit nicht vor.
Für die Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Sagt jetzt mal ehrlich - bilden die sich ein, dass ich freiwillig von Mitte Mai bis Ende Oktober daheim gesessen bin und die Grashalme gezählt habe wenn ich hätte arbeiten können
Die habe doch voll einen an der Klatsche, diese Sesselpu uuupps