Wenn du derzeit nicht die Möglichkeit hast durch deinen Arzt den Widerspruch zu begründen, kannst du dennoch vorsorglich Widerspruch einlegen.
Das Wort vorsorglich hat duraus seine Bedeutung.
Du handelst dann innerhalb der Widerspruchsfrist und lässt dir die Option offen den Widerspruch durch eine Stellungnahme des Arztes der dich behandelt soweit zeitlich möglich zu ergänzen.
Ob das nun AHB oder Reha heißt, spielt für dich persönlich keine große Rolle.
Du wünschst zur Vermeidung einer eventuellen OP eine entsprechende konservative stationäre/ ambulante Weiterbehandlung die dir von ärztlicher Seite empfohlen wurde.
Ensprechende ärztliche Unterlagen reichst du dann nach, so bald diese schriftlich vorliegen.
Damit bleibt das Verfahren offen, die Fristen verschieben sich, wenn es hart auf hart kommt geht dein Antrag an die Widerspruchstelle und kann sich bis zum Verwaltungsverfahren bzw. Verwaltungsakt innerhalb der DRV ausweiten.
Egal wie sich das seitens der Behörde für dich entwickelt, ich würde an deiner Stelle zeitnah die entsprechende Stellungnahme, bzw. Widerspruch einlegen.
Auf jeden Fall kannst du dadurch dein Zeitfenster erweitern, bis dein Arzt für dich wieder ansprechbar ist.
alles Gute

paul42