Hallo Andrea,
Danke, das werde ich tun.
Ich denke, das Problem ist, das es mir "zu gut" geht. Ich habe zwar einen heftigen Befund im MRT, kann mich aber im Rahmen meiner Möglichkeiten sehr gut bewegen.
Vielleicht sollte ich mal schreiend und schmerzgeplagt aus dem Sitz nach hinten auf die Liege rollen, damit sie mein Problem erkennt.
Wenn ich mich rückengerecht seitlich hinlege und aufstehe wirke ich wahrscheinlich nicht therapiebedürftig. "Theaterspielen" liegt mir überhaupt nicht, aber vielleicht muß man das machen?
Grüße,
Rike
Hallo Kater Oskar,
Zitat (Kater Oskar @ )
Ich meine, wenn beide Aussagen durch die KK getroffen worden sind, dann wäre das ja echt
Doch genau wie andreag schon schrieb, beide Aussagen von der KK. Bedeutet genau das, dass der Arzt außerhalb des Regelfalls weiter verordnen darf, die Kasse zahlts, aber es gibt keine langfristige Genehmigung weil diese für 1 Jahr gilt und die wohl der Meinung sind, dass das bei mir nicht mehr so lange dauert. (ist ja wegen der Schulter, nicht wegen des BSV)
Wenn ich aber auch 10 Behandlungen pro Rezept bekommen kann - dann macht das die Sache noch einfacher und den Widerspruch noch unnötiger. Solange der Arzt nicht fragt, ob ich Widerspruch einlegen könnte, seh ich dafür keine Veranlassung. Er hat sich bei mir noch nie über Budgetprobleme beklagt.
Einzig die Fango-Verordnungen werden nicht mehr möglich sein, denn diese sind lt. KK nicht medizinisch notwendig. Ok Wärmekissen, -flaschen, Infrarot und Körnerkissen hab ich alles daheim, das ruiniert meine Gesundheit auch nicht mehr als sie es schon ist. ;)
Und wenn ich doch noch mehr brauche, dann rechne ich es über die Haftpflicht des Unfallverursachers ab.
Hallo Rike,
ich glaube nicht, dass es unbedingt am Jammern liegt, die Heilmittelverordnung sieht halt nur eine gewisse Anzahl Behandlungen im Regelfall vor. Wenn sie diese ausschöpft, dann ist sie willig genug.
Die Idee mit den beiden Ärzten im Wechsel ist gut und solange die KK mitspielt würde ich das so durchziehen.
Gruß C6/7