
Teilhabe am Arbeitsleben ist ja bekanntlich ein weiter Begriff und kann unter anderem auch bedeuten,dass eine Wiedereingliederung versucht werden kann oder Hilfsmittel am Arbeitsplatz oder halt eben eine Leistungsüberprüfung.
Ich habe ja auch so eine Qualifizierungsmassnahme im kaufmännischen Bereich gemacht,weil ich als Friseurin defenetiv "ausgemustert"wurde.
Dazu gehörten dann auch die vorgenannten Praktikas,die ich mir selber ausgesucht habe,nachdem ich in den ersten drei Monaten der Massnahme, für mich, diese Alternative zu meinem alten Beruf herausgearbeitet hatte.
Es ist nun aber auch so,dass die DRV jetzt genau überprüft,welchen Job ich annehme.
Wenn ein Arbeitgeber einen Antrag zur Förderung( gehört übrigens auch zur Teilhabe am Arbeitsleben)für mich stellt,weil dieser mich als quasi "ungelernte",einstellen möchte,muß die DRV erstmal prüfen,ob das gesundheitlich für mich in Ordnung ist.Und genauso ist mir gerade passiert.
Laut meines Gutachtens war ich zuvor auch vollschichtig mit Einschränkungen arbeitsfähig,aber nach der Massnahme und den Praktikas stellte sich heraus,dass nur noch Teilzeit möglich ist.