Hallo und guten Abend an alle,
So wie es nun aussieht, werde ich doch einen Anwalt hinzu ziehen müssen. Das Fitnesstudio hat dies nämlich getan.
Freitag erreichte mich folgendes Schreiben:
"...Der hier zugrunde liegende Vertrag wurde über eine befristete Laufzeit abgeschlossen,
so dass eine vorzeitige Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich ist.
Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung (vgl. nur LG Frankenthal 2 S 450/03; LG Hildesheim 1 S 68/04; LG Dessau 1 S 113/05; Beschluss LG Meiningen 4 S 236/06; AG Bielefeld 41 C 1234/04; AG Büdingen 2 C 639/02; AG Coesfeld 11 C 408/04; AG Geldern 14 C 497/05; AG Grünstadt 1 C 166/03)
ist eine außerordentliche Kündigung von Fitnessverträgen immer nur dann zulässig,
wenn das Mitglied dauerhaft keinerlei Leistungen des Vertragspartners mehr in Anspruch nehmen kann.
Im Falle einer Kündigung wegen Krankheit muss ein Attest darüber hinaus konkret dazu geeignet sein,
zum einen eine Dauererkrankung zu belegen und zum anderen nachvollziehbar darzulegen,
aus welchem Grunde das umfangreiche Leistungsangebot des Studios nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
Die vorgelegten Unterlagen reichen für den Nachweis einer außerordentlichen Kündigung nicht aus,
da sich hieraus keinerlei konkrete Angaben hinsichtlich eines außerordentlichen Kündigungsgrundes entnehmen lassen.
Um uns bzw. unserer Mandantschaft eine Überprüfung zu ermöglichen dürfen wir zunächst darum bitten,
das vorgelegte Attest durch einen Arzt konkretisieren zu lassen.
Dem Attest sollten sich insbesondere folgende Angaben entnehmen lassen:
1. Bezeichnung der Erkrankung. 2. Wann sind die diagnostizierten Beschwerden zum ersten Mal aufgetreten?
3. Aus welchem Grunde ist eine Inanspruchnahme des umfangreichen Leistungsangebotes nicht mehr möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Mandantschaft neben dem reinen Krafttraining eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung stellt.
Hierzu gehören unter anderem Aerobic- und Gymnastikkurse, HerzKreislauftrainingsformen, ein Ausdauer- Cardiotraining,
verschiedene Outdoor Programme, eine Rückenschule sowie ein Rückenfitnesszentrum.
Für alle Leistungen steht ein qualifiziertes Fachpersonal aus Trainern und Physiotherapeuten zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den umfangreichen Wellnessbereich mit Sauna und Solarium zu benutzen.
Unsere Mandantschaft ist gerne bereit, in Absprache mit den behandelnden Ärzten ein auf den Patienten zugeschnittenes Trainingsprogramm zu entwickeln.
4. Der behandelnde Arzt soll sich dahingehend festzulegen, wie lange aufgrund der diagnostizierten Beschwerden und dem oben aufgeführten Leistungsangebot ein Fitness-Training (vorerst) nicht möglich ist.
Sobald uns die geforderten Angaben vorliegen, werden wir für unsere Mandantschaft in Absprache mit einem Sportmediziner abschließend Stellung beziehen.
Für den Eingang des weiteren Attests haben wir uns den 06.06.2014 vorgemerkt.
Sollten wir bis zum genannten Zeitpunkt keine weitere Mitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Erkrankung handelt.
In diesem Fall besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, nach Absprache mit unserer Mandantschaft eine befristete Ruhezeit einzuräumen.
Wir weisen darauf hin, dass sich durch die Einräumung einer Ruhezeit die Laufzeit des Vertrages entsprechend der gewährten Ruhezeit verlängert.
Im Übrigen gehen wir davon aus, dass der Vertrag weiter eingehalten wird." :
Lg Sabs, die kurz davor ist, die Fitnessbude in Luft zu sprengen...
Edit harro :
http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php...dpost&p=3929643