Bandscheiben-Forum

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> Fitnessstudio Ja oder Nein, außerordentlich Kündigung
Sabrina82
Geschrieben am: 21 Mär 2014, 20:07


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Hallo Rike, sehe du kommst auch aus Hessen :ap
Ob die Kündigung angenommen wird ist noch fraglich.

In meinem Studio sind echt fast nur Azubis. Ist eine Kette, ehemals Fit & Fun. Dazu ist es recht teuer. Selbst als ich noch die Trainerpauschale gezahlt habe, hat nie jemand nach mir geguckt. Diese habe ich nun nicht mehr und deshalb steht mir kein Trainer zu.

Bis zu meinem BSV war ich zufrieden dort, da wusste ich auch nicht was ich slles falsch gemacht habe.

Ich mag jetzt lieber draußen Sport machen und in ein spezielles Rückenzentrum gehen.

Ich hoffe echt, dass die Kündigung durch geht...



Lg Sabs
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Sabrina82
Geschrieben am: 03 Apr 2014, 14:07


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Hallo liebe Bandis,

Heute kam das Schreiben. FItnessstudio nimmt die Kündigung nicht an. Sie wollen ein Attest vom Facharzt :-(

Jetzt hoffe ich, das mein Rechtschutz-Mediator weiter helfen kann.

Lg Sabrina
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Harro
Geschrieben am: 03 Apr 2014, 17:31


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Moin moin Sabrina,
ich weiss nicht ob sie ein Facharztattest verlangen können, ein Attest von deinem Arzt müsste reichen.

Zitat

Ja, die sofortige Kündigung des Fitnessclub-Vertrags aufgrund von Krankheit ist erlaubt und gerichtlich anerkannt.
Ihr Fitnessstudio muss eine derartige Kündigung akzeptieren.
Bestätigt Ihnen Ihr Arzt, dass Sie keinen Sport mehr im Fitnessstudio machen dürfen,
so reichen Sie das ärztliche Attest zusammen mit Ihrer Kündigung ein.

Ihr Sportstudio muss die vorgelegte Bescheinigung akzeptieren,
es darf Sie nicht zu einem anderen Arzt bzw. zu einem angeblich speziell für das Fitnessstudio zuständigen Arzt schicken.
Auch ein Verweis auf einen Amtsarzt ist nicht erlaubt.
Ergibt sich aus Ihrem beigefügten Attest, dass Sie derzeit dauerhaft keinen Sport machen können,
so kann Ihr Fitnessclub hiergegen keine Einwendungen vorbringen.


Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/de...-fitnessstudio/

Geh doch mal zu Verbraucherberatung (kostet meist ein kleiner Obulus) und schildere deinen Fall, Fitnessstudio´s sind bekannt für diese Art
der Vetragsbehandlung.

WENN dein Attest Hieb und Stichfest ist und dein Doc das vor Gericht notfalls auch bezeugen kann, könnte man denen eine Klage
in Aussicht stellen. Wenn du den Mut dazu hast. :z

LG Grüße Harro :winke
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Sabrina82
Geschrieben am: 04 Apr 2014, 17:22


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Hallo Harro und viiielen Dank für die Mühe die du dir machst :;

habe jetzt noch mal einen Brief verfasst und dazu noch einen Mediator eingeschaltet, dieser versucht Montag mit dem Studio zu "verhandeln"

"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist in ihrem Schreiben vom 1.4.2014 nicht ersichtlich, warum das vorgelegte Attest, für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, nicht ausreichend ist.

Meiner Auffassung nach erfüllt das vorgelegte Attest jegliche Bedingungen, siehe auch ein Ausschnitt aus dem Vertragsrecht vom 9.1.2014.

Wichtiger Kündigungsgrund: Krankheit
Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt zum Beispiel vor, wenn eine Erkrankung die Benutzung des Fitnessstudios dauerhaft ausschließt (vgl. Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.07.1990, Az. 13b C 96/90). Das Fitnessstudio darf dabei die Vorlage ärztlicher Bescheinigungen, jedoch nicht die Konsultation eines bestimmten Arztes verlangen (vgl. Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.1997, Az. 32 C 3558/96-19). Allzu intime Details über die Krankheit müssen Sportstudiomitglieder dabei aber nicht preisgeben. Ein ärztliches Attest reicht in jedem Fall aus. Das Sportstudio darf nicht weitere Belege zur Glaubhaftmachung der Sportunfähigkeit verlangen (vgl. Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 09.02.2011, Az. 211 C 44/09).



Ich spreche hiermit nochmals meine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund aus und bitte um schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen."


Im Ärztlichen Attest steht: "Es wird ärztlich Bescheinigt, dass die o.g. Patientin aufgrund einer chronischen Erkrankung die fortsetztung am Fitnessprogramm im Fitnessstudio nicht mehr durchführen kann"

Es bleibt also spannend :kopf

LG Sabs



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xXFighterxX
Geschrieben am: 15 Apr 2014, 22:46


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Guten Abend :;

Ich hatte fast das gleiche, ich habe ziemliche Rückenprobleme und es gab eine Zeit wo ich kaum schmerzen hatte und gedacht habe ich kann wieder mehr machen und wollte natürlich mehr für meine Muskeln machen und habe mich in einen Fitnessstudio angemeldet, ich habe mich für 2 Jahre verpflichtet.
Was ein großer Fehler war. Der Ruf von dem Fitnessstudio war nicht sehr gut, also ich mein, für Leute die keine Rücken Probleme haben ist es super, aber für Leute die schwere Rücken Probleme haben ist das garnicht gut, weil die ja nicht wirklich die ganze Zeit daneben stehen und sagen wie man richtig die Übung macht.
Ich habe erstmal von meinem Orthopäden ein Artest gekriegt das ich 6 monate kein Sport machen darf, der Vertrag wurde erstmal "eingefroren". Danach muss ich wieder bezahlen. Ich muss aber dazu sagen, das ich auch Reha Sport habe, und die mit mir zusammen das Problem versucht haben zulösen und wir im Internet geguct haben. Wir haben herausgefunden das man wegen Krankheit kündigen darf. Ich bin auch gespannt wie es weitergeht und ob ich es hinbekomme.

P.s: Auch wenn jetzt man vielleicht denkt, warum ich schon im Reha Sport bin und trotzdem mich im Fitnesstudio anmelde, ich wollte einfach viel Muskelaufbau machen.
Was aber voll nach hinten losgegangen ist, nach der Probestunde hatte ich wieder starke schmerzen.

Ich hoffe du hast auch gute Chancen und kannst den Kampf gewinnen.
Liebe Grüße :winke
PM
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Sabrina82
Geschrieben am: 12 Mai 2014, 20:38


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Hallo und guten Abend an alle,

So wie es nun aussieht, werde ich doch einen Anwalt hinzu ziehen müssen. Das Fitnesstudio hat dies nämlich getan.
Freitag erreichte mich folgendes Schreiben:

"...Der hier zugrunde liegende Vertrag wurde über eine befristete Laufzeit abgeschlossen,
so dass eine vorzeitige Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich ist.
Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung (vgl. nur LG Frankenthal 2 S 450/03; LG Hildesheim 1 S 68/04; LG Dessau 1 S 113/05; Beschluss LG Meiningen 4 S 236/06; AG Bielefeld 41 C 1234/04; AG Büdingen 2 C 639/02; AG Coesfeld 11 C 408/04; AG Geldern 14 C 497/05; AG Grünstadt 1 C 166/03)
ist eine außerordentliche Kündigung von Fitnessverträgen immer nur dann zulässig,
wenn das Mitglied dauerhaft keinerlei Leistungen des Vertragspartners mehr in Anspruch nehmen kann.
Im Falle einer Kündigung wegen Krankheit muss ein Attest darüber hinaus konkret dazu geeignet sein,
zum einen eine Dauererkrankung zu belegen und zum anderen nachvollziehbar darzulegen,
aus welchem Grunde das umfangreiche Leistungsangebot des Studios nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. 
Die vorgelegten Unterlagen reichen für den Nachweis einer außerordentlichen Kündigung nicht aus,
da sich hieraus keinerlei konkrete Angaben hinsichtlich eines außerordentlichen Kündigungsgrundes entnehmen lassen. 
Um uns bzw. unserer Mandantschaft eine Überprüfung zu ermöglichen dürfen wir zunächst darum bitten,
das vorgelegte Attest durch einen Arzt konkretisieren zu lassen.
Dem Attest sollten sich insbesondere folgende Angaben entnehmen lassen: 
1. Bezeichnung der Erkrankung. 2. Wann sind die diagnostizierten Beschwerden zum ersten Mal aufgetreten? 
3. Aus welchem Grunde ist eine Inanspruchnahme des umfangreichen Leistungsangebotes nicht mehr möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Mandantschaft neben dem reinen Krafttraining eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung stellt.
Hierzu gehören unter anderem Aerobic- und Gymnastikkurse, HerzKreislauftrainingsformen, ein Ausdauer- Cardiotraining,
verschiedene Outdoor Programme, eine Rückenschule sowie ein Rückenfitnesszentrum.
Für alle Leistungen steht ein qualifiziertes Fachpersonal aus Trainern und Physiotherapeuten zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den umfangreichen Wellnessbereich mit Sauna und Solarium zu benutzen.
Unsere Mandantschaft ist gerne bereit, in Absprache mit den behandelnden Ärzten ein auf den Patienten zugeschnittenes Trainingsprogramm zu entwickeln. 
4. Der behandelnde Arzt soll sich dahingehend festzulegen, wie lange aufgrund der diagnostizierten Beschwerden und dem oben aufgeführten Leistungsangebot ein Fitness-Training (vorerst) nicht möglich ist. 
Sobald uns die geforderten Angaben vorliegen, werden wir für unsere Mandantschaft in Absprache mit einem Sportmediziner abschließend Stellung beziehen.
Für den Eingang des weiteren Attests haben wir uns den 06.06.2014 vorgemerkt.
Sollten wir bis zum genannten Zeitpunkt keine weitere Mitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Erkrankung handelt.
In diesem Fall besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, nach Absprache mit unserer Mandantschaft eine befristete Ruhezeit einzuräumen.
Wir weisen darauf hin, dass sich durch die Einräumung einer Ruhezeit die Laufzeit des Vertrages entsprechend der gewährten Ruhezeit verlängert.

Im Übrigen gehen wir davon aus, dass der Vertrag weiter eingehalten wird." :


Lg Sabs, die kurz davor ist, die Fitnessbude in Luft zu sprengen...

Edit harro : http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php...dpost&p=3929643

Bearbeitet von Harro am 12 Mai 2014, 21:35
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violac01
Geschrieben am: 12 Mai 2014, 20:55


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Hi,

oh, das klingt nicht gut...ob du da Erfolg hast. Wird dich sicher einiges an Nerven und Geld kosten.
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Speedster
Geschrieben am: 12 Mai 2014, 21:26


Boardmechaniker
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Hi!

Um welche Summe (Beiträge) geht es eigentlich?

VG
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Sabrina82
Geschrieben am: 13 Mai 2014, 05:46


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Guten morgen,

habe gestern im Internet genau das selbe Schreiben entdeckt... ein Post aus dem Jshr 2008. Die Krux ist, dass das Fitnessstudio garnicht allr Aktivitäten anbietet, die in diesem Schreiben erwähnt sind, ebenso keine Physiotherapeuten hat.

Es handelt sich um einen Vertrag der noch 1 Jahr laufen würde. Monatlich müsste ich 54 € zahlen... also insgesamt um die 600€

LG Sabs
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Harro
Geschrieben am: 13 Mai 2014, 08:06


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Moin moin Sabrina,
Zitat

dass das Fitnessstudio garnicht allr Aktivitäten anbietet, die in diesem Schreiben erwähnt sind, ebenso keine Physiotherapeuten hat.

dann nagel sie genau auf die fehlenden Aktivitäten an, wenn sie es in dem Schreiben anbieten und sie haben es nicht ist es Betrug,
oder zumindest ein Betrugsversuch.
Verlange genau die Fehlenden :D

In diesem Sinne Harro :winke
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