Hallo Violac
dem, was Du schreibst, möchte ich ein wenig widersprechen.
Sicher wird es weitaus mehr BS-Patienten geben, die mit einem BSV weiter gearbeitet haben, als die 3 Personen die Dir bekannt sind und Du selber.
Nur eine AU-Schreibung wird alleine dagegen nichts ausrichten können.
Und da das Mitglied hier eh eine, in den Augen der KK und DRV, anerkannte "leichte Tätigkeit" ausübt, die sogar bereits schon durch den Stehpult-Arbeitsplatz mit ziemlich optimalen Möglichkeiten versehen ist, schwere Tätigkeiten wie Heben, über Kopf Arbeiten, ständige Zwangshaltung usw. nicht mehr als die Häflte der Arbeitszeit beansprucht, wird wohl berufs-/arbeitstechnisch gesehen (also bedingt durch ein Nichtausübenkönnen der Bürotätigkeit) eine AU-Schreibung zwansgläufig auf längere Sicht auch nicht erfolgen.
Eine wechselnde Arbeitshaltung kann somit ja eingenommen werden, also fällt das Kriterium, AU aufgrund erschwerter beruflicher Aspekte, wohl eher flach.
Schmerztechnisch, so schreibt das Mitglied, sind diese von wechselnder Intensität. Ob das einer AU-Zeit bedarf, kann nur das Mitglied und ein Arzt beurteilen.
Hierbei sollte er aber darauf achten, optimal schmerztherapeutisch versorgt zu werden. Dazu zählt, neben der medikamentösen Behandlung, auch eine physiotherapeutische Intervention, um Anleitungen zu optimalen Verhaltensmustern im Alltag und Beruf zu erhalten/erlernen. Auch ein Entspannungstraining erlernen/anzuwenden wäre dabei wichtig.
Jedem Arbeitnehmer stehen vertraglich Pausen zu, sodass man immer die Möglichkeit hat, sich auch da in eine Stufenlage zu bringen. Eine Decke mit ins Büro zu nehmen und sich kurzzeitig auf den Boden liegend, die Beine über den Bürostuhl hängend, abzulegen, ist dabei keine große Sache und Kollegen können davon nur lernen, wie man vorbeugend dem Körper etwas Gutes tun kann.
Sollten überbetriebliche Pausen notwendig sein, dann kann ein Arzt dies bescheinigen und der Arbeitgeber wird dies auch berücksichtigen müssen, was ihm sicher lieber sein wird diese dann zu gewähren, als mit einem längeren Ausfall des Arbeitnehmers leben zu müssen.
Ich finde abschließend (aus eigener Erfahrung), dass man mit einer AU sparsam umgehen sollte, denn wenn es später dann wirklich doch noch zwingend erforderlich wird längere Ausfallzeiten hinzunehmen um zu gesunden oder womöglich noch länegre Zeiten gegen Behördenwillkür anzukämpfen, dann ist man viel zu schnell aus dem sozialen Netz heraus, weil einem die Zeit davongelaufen ist.
Die 78 Wochen AU-Zeiten sind, wie hier ja auch ganz viele wissen, rasch aufgebraucht da AU-Zeiten innerhalb einer 3 Jahresfrist rückwirkend mitgerechnet werden!
Vor allem wenn ein Patient noch recht jung ist, dann hat er ggf. auch noch keine ausreichenden Anrechnungszeiten um weitere Forderungen bei Ämtern/Behörden nach einer Aussteuerung anschließend zu stellen.
Jeder muss das für sich selber gut überlegen und auch sich Gedanken machen, was wäre wenn es später zum Supergau kommt.
Gruß

parvus