Hallo
Also was die Reha mit den 4 Jahren angeht, so bin ich mir fast sicher, dass diese Frist für GLEICHE Leiden, nicht aber für verschiedene Gültigkeit hat.
Hier solltest du dich nochmal unanhängig schlau machen - evtl bei einem Sozialverband oder ähnliches.
Darauf sollte sich dann der Widerspruch begründen - ebenso natürlich auch auf der Gefährdung deiner Arbeitsfähigkeit.
LG
Ameise