ich war heute nochmals bei der barmer..weil ich ja auch mal wieder nen zahlschein abgeben mußte......
ich fragte dann die nette dame..wie es dann nach der reha weitergeht..weil da soll ich ja wenns geht ne wiedereingleiderung machen...ich fragte sie dann wer das denn zahlt
sie dsagte dann kommt drauf an...!!!!....a..ja...
siwe wolte wohl nicht so recht mit er sparche raus........
also wenn ich es richtig verstanden habe.....muß ich arbeitsunfähig entlassen werden...umd dann ne wiedereingleiderung machen zu können......
aber wer zahlt die dann die krankenkasse oder der rententräger......

??
mir persönlich wäre ja lieber die KK...warum?

weil so wie ich höre zahlt die rentenkasse...wohl ziemlich spät..und auch weniger als die KK...für die eingliederung stimmt das.....
ich hoffe das mir jemand meine fargen beantworten kann......
lg
nordfriese