Hallo Thinka
Du hast ja schon kompetente Antworten zur Wiedereingliederung bekommen.
Was ich jedoch noch als Wichtig erachte, ist die Tatsache, daß du während der Wiedereingliederung zu jeder Zeit die Maßnahme abbrechen kannst, da du ja weiterhin arbeitsunfähig bist und (das wurde schon geschrieben) Krankengeld bekommst. Im Klartext heißt das, daß du -wenn du deine Tätigkeit zunächst für 2 (oder mehr) Stunden aufnimmst und nach einer Stunde nicht mehr kannst, sofort abbrechen kannst.
Gleiches gilt für den Fall, daß du nach einigen Tagen bemerkst, daß es zuviel wird, du bleibst dann einfach daheim und kannst die komplette Maßnahme abbrechen.
Mir selbst ist es passiert, daß der Doc -nachdem er die Arbeitszeit von drei auf vier Stunden erhöht hatte- die Stunden auf drei zurücksetzte, da sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hatte. Er wollte die Maßnahme ganz abbrechen, was ich jedoch nicht wollte. So bin ich dann halt wieder nur 3 Stunden zur Arbeit gegangen.
In Bezug auf die Arbeitgeber kann wohl davon ausgegangen werden, daß sie meist einverstanden sind. Sie haben ja schließlich deine Arbeitskraft und du bekommst Krankengeld.
Ich möchte mich auch den anderen Bandis anschließen und sagen, "geh die Sache ganz vorsichtig an".
Auch ich mußte die Erfahrung machen, daß man sich zu Hause viel fitter fühlt, als das dann auf Arbeit tatsächlich der Fall ist. Aber zu Hause kann man sich mal schnell hinlegen, auf Arbeit geht das (bei den meisten) leider nicht. Es sollte auch immer daran gedacht werden, daß eventuell ein Weg (Fahrt) zur Arbeit mit in die Gesamtzeit eingerechnet wird.
Ich wünsche dir alles Gute und einen guten Start
liebe Grüße,
Kater Oskar