das mit den Röngtenaufnahmen in der stückzahl ist so üblich, wenn es um Gerichte geht. Denn die Bilder dürfen nicht älter als zwei Wochen sein, laut gutachter. bei wurden fast bei jedem Gutachten zwischen 5 und 30 Bilder angefertigt. Wenn man seinen Ausweiss vorlegt kommt dann die Bemerkung zu alt für das gericht und wenn man auf die Strahlen drauf anspricht, kommt dann nicht mehr viel. Bei mir wurden gestern auch wieder 5 Bilder gemacht. Ansosnten verlief das Gutachten wie üblich. Also abwarten was dabei rüberkommt.
Hallo Thinka,
ja war ganz froh. weiß ja nicht wie der richter es aufgenommen hätte. Rente und schwangerschaft da gibt es wohl immer noch gespaltene Meinungen.
Liebe grüße
monic
