Elocin69
05 Sep 2024, 11:42
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage an euch. Ich habe jetzt befristet bis Ende Oktober'26 eine Teileerwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen. Ich bin in der Nahtlosigkeit und noch im ruhenden Angestelltenverhältnis. Jetzt bin ich verunsichert ob ich einen Widerspruch einreichen soll, da ich Angst habe, dass mir nachher auch die Teileerwerbsminderungsrente weggenommen wird. Ich bin laut meinem Rehabericht in meiner jetzigen Tätigkeit unter drei Stunden und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3- unter 6 Stunden beurteilt. Jetzt hat die DRV aber genau meinen Arbeitgeber angeschrieben, ob sie einen leistungsgerechten Arbeitsplatz hätten. Dieser bejahte dies aber am gleichen Arbeitsplatz. Ich bin Kassenbeauftragte, mache Info, Kassenbüro und natürlich Kasse bei einer 30 Stunden Woche. Das sind bei uns 80% da wir eine 37,5 Stunden Woche haben. Er schrieb: Kassieren ist im Stehen und Sitzen möglich! Ich darf laut Operateur und behandelter Arzt meinen Kopf passiv wie aktiv nicht mehr nach unten Beugen. Daraufhin habe ich dann "nur" die Teileerwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen. Ich kann und soll diesen Beruf aber laut Ärzten nicht weiter ausführen, da sich beim letzten Mal das Krankheitsbild verschlechtert hatte. Das Beratungsgespräch mit einer Anwältin war für mich nicht zufriedenstellend, da sie nur für die DRV gesprochen hatte und meinte, die halten sich nur an den Rehabericht und alleine dieser zählt. Aber gerade dieser Bericht schreibt, dass aus orthopädischer Sicht dieser Beruf nicht weiter ausgeübt werden soll. Jetzt bin ich ziemlich verunsichert und weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Meine Ärtze habe ich schon um ausführliche Berichte gebeten und der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit prüft gerade ob ich überhaupt mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Freue mich über ein paar Erfahrungen und Antworten
Liebe Grüße Elocin
Pauline69
05 Sep 2024, 18:31
Hallo Elocin,
ich bin kein Profi, was eine Beantragung einer Teilerwerbsminderungsrente angeht, aber aus dem engen Bekanntenkreis weiß ich nur zu gut, wie schwer es heutzutage geworden ist, diese Rente überhaupt zu bekommen.
Soweit ich weiß, bekommt man sie, fast immer, erst einmal nur befristet und erst zum Ende der 2 Jahre wird geprüft, ob sie weiterhin befristet sein wird oder dann in unbefristet übergeht.
Allerdings hat man wohl heutzutage, außer bei einem unheilbaren Krebs, kaum eine Chance, eine unbefristete Erwerbsmiderungsrente zu bekommen, die volle natürlich noch viel schwerer, als die Teilerwerbsminderungsrente.
Der Bruder meiner Freundin klagt seit 5 Jahren, per Anwalt, dafür.
Dieser ist sogar bereits 60 Jahre alt, hat 2 Finger der rechten Hand verloren, eine vollkommen kaputte und operierte Wirbelsäule, eine schwere Depression, ist seit 5 Jahren ein chronischer, schwerer Schmerzpatient - ist Bauarbeiter - und bekommt sie einfach nicht genehmigt.
O-Ton: er könnte ja Telefondienst machen, bei einer Hotline oder ähnlichem.
Manchmal weiß man nicht, was besser ist, im eigenen Beruf, eingeschränkt, weiterzumachen oder sich „zwingen“ zu lassen, mit einer anderen, der Erkrankung angepassten, Tätigkeit, die einem gar nicht liegt oder gefällt, weiterzumachen/machen zu müssen, wenn man kein Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen möchte.
Eine Haushaltshilfe kann einer erwachsenen Person, ohne Kinder, ab Entlassungstag, für maximal 28 Tage genehmigt werden.
Am besten stellt man den Antrag bereits vor der Operation oder lässt diesen Antrag direkt vom Sozialdienst im Krankenhaus stellen! (bei mir lief es so und wurde, problemlos, genehmigt)
Nach 28 Tagen ist, ohne Kompromiss, damit Schluss, daher solltest Du versuchen, immer wieder bei der Krankenkasse nachzuhaken.
Viele Grüße,
Pauline
murmel
07 Sep 2024, 19:54
Hallöchen Elocin
Zitat
Ich habe jetzt befristet bis Ende Oktober'26 eine Teileerwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen.
Frage.
1.Gehst du bei der Teilrente arbeiten?
2.Hast du eine Rechtschutzversicherung
3.Bekommst du von Krankenkasse ,der Agentur für Arbeitgeber oder Arbeit noch Zuschüsse
Wen ja sind diese bei der von Krankenkasse ,der Agentur für Arbeitgeber oder Rentenversicherer gemeldet?
Es kann nur von einem Gezahlt werden!!! Achtung bei Gleichzeitig Zahlungen
erfolgt Bescheid über Rückzahlung!!!!
Zitat
der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit prüft gerade ob ich überhaupt mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Das ist gut das die Agentur für Arbeit diese Untersuchung mach!
Vordere den Untersuchungsbericht mit der Bitte ihn die für deine Unterlagen zu kommen zu lassen
Ich würde der Krankenkasse bitte ebenfalls dich auf deine Leistungsfähigkeit macht!
Bei 0-2,99h= Vollerwerbsminderung
3-5,99= Teileerwerbsminderung
ab 6h= Vollerwerbsfähig
War der Anwalt für Arbeits und Sozialrecht?
Das ist wichtig!
Stell schon wieder einen Antrag auf Verschlechterung spreche mit all deinen Ärzten das du Beschwerden und dich bei deinen Täglichen Ablauf Behindern. Ein Neurologe würde ich auch einbinden.
Hast du den Reha-Bericht ?
Na das war es erst mal von mir Mit freundlichen Grüßen murmel