Hallo Ute,
ich würde dir empfehlen sich vorab besser zu informieren.
So unvorbereitet auf der Matte zu stehen, kann auch ein Griff ins Wespennest sein.
Ohne Vorab Information kann man ja kaum beurteilen, ob die Aussagen der DRV stimmen.
Mir haben die telefonischen Beratungen zur Rechtslage durch den VdK immer geholfen.
Vielleicht hilft das hier weiter Klick mich.
In der Quelle steht: Zitat" Erwerbsminderungsrente kann frühstens ab 65,bzw. 67 in Regelaltersrente umgewandelt werden"
Die rechtlichen Grundlagen sind wohl im Einkommensteuergesetz § 22 geregelt.
Über den frühsten Zeitpunkt zur Antragstellung, sollte VdK und auch der Sozialverband Auskunft erteilen können, mit welchen Abschlägen zu rechnen ist, muss aber ein Steuerberater beurteilen.
Viele Grüße
paul42