Guten Tag,
Der Bescheid der UKBW ist eingetroffen.

Ihre Erkrankung wird als Berufskrankheit der Nummer 2108 der BKV ( Berufskrankheitenverordnung) anerkannt.
Als wesentliche Folgen der Berufskrankheit haben wir festgestellt:
Osteochondrose im Bereich L5/ S1 mit Schädigung der benachbarten Facettengelenke im Segment L4/L5
Wir übernehmen die Kosten für alle im Zusammenhang mit der Erkrankung stehenden medizinischen Behandlungen.

L.G. Harald