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Komplette Version Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
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Benn
Hallo,

ich hatte vor 4 Monaten gegen den Ablehnungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Widerspruch eingelegt.
Jetzt habe ich einen Bescheid erhalten das mir Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wurden.
Demnach sollen die Leistungen i.F.eines Eingliederungszuschusses erfolgen.
Im Moment halte ich mich mit einem 450 € Job über Wasser. (leichte Hausmeistertätigkeiten)
Der Eingliederungszuschuss wird aber nur bei einer leidengerechten, sozialversicherungspflichtigen und langfristigen Tätigkeit gezahlt.
Mein erlernter Beruf Metallbau fällt raus und als Hausmeister darf ich laut DR auch nicht arbeiten.
Wo und als was soll ich dann arbeiten? frage.gif
Ich suche seit 10 Jahren einen passenden leidensgerechten Job den ich bis zur Rente ausführen kann und von dem ich leben kann.
Hier nur einige Maßnahmen.
Am 11.01.2010 wurde ich ins BfW Sachsen Anhalt zum Reha Assessment „Abklärung der beruflichen Eignung“ eingeladen. Die Berufsfindung und Arbeitserprobung im BfW Staßfurt für eine mögliche Umschulung war für den 11.01. bis 22.01.2010 geplant. Mit Ablauf des 14.01.2010 musste ich die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen beenden.
Das lange Sitzen während der Maßnahme führte zu starken Rückenschmerzen und Schmerzen in der rechten Gesäßhälfte, die auch ins rechte Bein ausstrahlen. (kribbeln im rechten Unterschenkel und Fußrücken )
Sitzen und konzentrieren während der Maßnahme wurden durch die gesundheitlichen Beschwerden unmöglich.
Von Februar 2011 bis Januar 2012 habe ich am Individuellen Integrationsmanagement beim BfW teilgenommen. Leider erfolglos und nicht vermittelt.
Berufsfindungsmaßnahme vom 27.03.2017 bis 07.04.2017 im BfW Stassfurt
Da ich während der Maßnahme massive Probleme durch das lange Sitzen hatte, wurde die Maßnahme durch das BfW (Arzt) am 28.03.2017 beendet.
Eigentlich benötige ich eine Umschulung (Neuorientierung)!
Aber leider halte ich das lange Sitzen nicht aus!
Die Eingliederungshilfe der DR nützt nicht viel da ich keinen leidengerechten Arbeitsplatz finde. heul.gif
Aber soll ich dagegen Widerspruch einlegen und an Stelle der Eingliederungszuschüsse eine Umschulung beantragen die ich nicht durchhalte?
Ich weis nicht weiter! traurig2.gif
Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar!!!!!

Gruss Benn




paul42
Hallo Benn,

wenn dir der Bescheid zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegt, sollte eigentlich Anspruch auf alle Möglichkeiten nach SGB IX bestehen.

Das ist merkwürdig wenn sich der Bescheid nur eine Eingliederungshilfe beschränkt.

Bisher hat man dir die Berufsfindung im BfW doch auch ermöglicht.

Wenn das etwas positiver gelaufen wäre, wäre dadurch ein Anspruch auf berufliche Umoritierung entstanden.

Ein Eingliederungszuschuss wird max. 12 Monate gewährt unter der Vorausetzung dass der AG eine Beschäftigung für weitere 12 Monate erklärt.

Ich denke du solltest die dir Frage stellen, was du persönlich möchtest.
Langfristig ist das besser sich beruflich neu zu orientieren.

Ich hab leider schon 3 x Teilhabe am Arbeitsleben gemacht und wenn ich nicht mehr sitzen konnte bin ich einfach aufgestanden und hab gesagt, sorry, aber ich hab jetzt Rücken.

Ich hab dann bei der DRV einen Arbeitsstuhl beantragt, damit ich in der Schule besser sitzen konnte.

Wieso stellst du das vorab in Frage, dass du eine Umschulung nicht durchstehst.
Nebenbei könntest du nach Bedarf 1-2 pro Woche KG oder manuelle Therapie machen.

Die DRV ist solange für dich Leistungsträger bis die berufliche Rehabilitation abgeschlossen ist und du 12 Monate ununterbrochen volle Rentenbeiträge aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entrichtet hast.

Das wäre jetzt also viel zu früh um sich mit einem Eingliederungszuschuss zu beschäftigen.
Das steht dir nach einer einer Umschulung gegebenfalls auch noch zu.

Was sagt denn dein Arzt dazu?
Bist du in reglemäßiger med. Behandlung?

Teilhabe am Arbeitsleben könnte zunächst auch eine Reha sein, damit sich gesundheitlich vielleicht noch einiges verbessert und dann der Einstieg in eine Umschulung erleichtert wird.

Wenn dir im erlernten Beruf nicht mehr die volle Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, besteht Anspruch auf Teilhabe am Arbetsleben.

Ich würde dir empfehlen den Rat beim Sozial Verband Deutschland e.V. oder beim VdK zu suchen.

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, besteht nur noch der Anspruch auf fristgerechte Klage vor dem Sozialgericht.
Für die Klage brauchste dann aber einen Rechtsanwalt.

Du kannst zu jeder Zeit erneut Anträge stellen ohne den Weg des Rechtstreites.

Das wäre wichtig und interessant, wenn sich die DRV tatsächlich nur noch auf diesen Zuschuss im Bescheid beschränkt.
Schaue dir den Bescheid noch mal genau an und achte auf die Frist in der Rechtsfolgebelehrung.

Wenn dir eine Umschulung gefällt dann stellste einfach den Antrag dazu.
Du brauchst dafür ein Kostenangebot des Bildungsträgers zur Umschulung.

Die DRV sagt dir leider nicht, was die richtige Ausbildung ist, die prüfen nur über den med. Dienst ob es leidensgerecht ist.

viele Grüße
paul42

Benn
Hallo Paul42,

ja das Beste wird eine Neuorientierung sein.
Alles andere bringt mich nicht weiter.
Danke für die ausführlichen Erläuterungen zu meinem Problem.
Du hast recht das es für eine Eingliederungshilfe zu früh ist.

Gruss Benn
Benn
Hallo,

wie schon erwähnt werde ich Widerspruch gegen den Bescheid auf Eingliederungszuschuss der DRV einlegen und eine mögliche Umschulung beantragen.
Im Moment habe ich einen 450 € Job bei dem ich leichte Hausmeistertätigkeiten erledige.
Ist es möglich in meiner Situation den Minijob zu einem Midijob zu machen, oder gibt es dann Probleme mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. frage.gif
Ich bräuchte ja nur eine Stunde mehr arbeiten und ich wäre Sozialversichert und spare mir die Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge
Immerhin bezahle ich 183 € Krankenkassenbeitrag und 17 € Rentenbeitrag monatlich von den 450€ Minijob.
Ich weis nur nicht ob ich dann Probleme mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekomme.
Nicht das mir keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mehr zustehen weil ich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit habe.
Kennt sich jemand damit aus?

Gruss Benn

Schnütchen
Hallo,

Das kann dir nur die RV oder das AA beantworten schulterzuck.gif

Gruss Ute
Benn
Hallo,

vielen Dank für die Antworten zu meinem Problem.
Ich hatte Erfolg mit dem Widerspruch gegen die Eingliederungshilfe.
Beim heutigen Gespräch mit der Reha Fachberaterin der Deutschen Rentenversicherung wurde mir eine zweiwöchige Berufsfindungsmaßnahme beim BfW zugesichert und gleich der Zeitraum festgelegt. smilie_klatscht.gif
In dieser Zeit erhalte ich nur die Fahrtkosten erstattet.
Falls es danach zu einer Umschulung kommen sollte, erhalte ich Übergangsgeld.
Die Reha Fachberaterin sagte mir das meine Unfallrente die ich von der Berufsgenossenschaft erhalte vom Übergangsgeld abgezogen wird.
Ist das so korrekt? frage.gif
Weiterhin sagte die Reha Fachberaterin das nicht mehr die Berechnungsgrundlage meiner letzten beruflichen Tätigkeit genutzt wird, sondern der Verdienst der Wiedereingliederungsmaßnahme durch die Berufsgenossenschaft. (ist geringer)
Bei der Wiedereingliederungsmaßnahme durch die BG zum Hausmeister habe ich aber aus gesundheitlichen Gründen nur 6 Stunden täglich arbeiten können.
Hausmeistertätigkeiten waren auch nicht viele dabei, sondern Zäune, Tore und Türen aus Metall musste ich bauen . (wie im letzten Beruf)
Damals habe ich geglaubt das er es ehrlich meint und ich habe es versucht durchzuhalten. Leider habe ich es nicht geschafft, sondern wurde nur ausgenutzt. traurig2.gif
Nach etwas mehr als einem Jahr musste ich die Wiedereingliederungsmaßnahme durch zusätzlichen Bandscheibenschaden beenden.
Der damalige Geschäftsführer hat mich dann aus betrieblichen Gründen entlassen um die Eingliederungshilfe der BG nicht zurückzahlen zu müssen.
Ist das richtig wenn diese Tätigkeit bei der ich nur 6 Stunden täglich aus gesundheitlichen Gründen arbeiten konnte als Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld genommen wird?
Hat vielleicht schon Jemand etwas ähnliches erlebt?

Gruss Benn
paul42
Hallo Benn, wink.gif

erstmal Glückwunsch zum erfolgreichen Widerspruchsverfahren. daumen.gif

Du solltest dich weiter informieren und nicht glauben, dass es für dich nun störungsfrei läuft nur weil der Aufhebungsbescheid zugestellt wurde.

Das bedeutet dem Grundsatz nach, dir steht eine berufliche Umschulung zu.

Wenn du bereits mal geschaut hast, findest du auf der Website des BFW eine Übersicht was an Umschulungsberufen durch die DRV akzeptiert wird.

Lass dich nicht in deiner Vorstellung durch die Berufsfindung nicht verleiten.

Das ist für dich keine Pflicht an der Berufsfindung daran teilzunehmen, wenn du entsprechend gegenüber der DRV bereits schon eigne Angebote und Anträge vorlegen kannst.

Die testen dich im BFW gesundheitlich aus und am Ende sagen sie dir was du machen sollst. Das läuft eher ab, wie eine Musterung.
(Ich war da mal zum Tag der offnen Tür und dann war meine Entscheidung klar. Die Einrichtungen sind für Leute die bei der beruflichen Oritienrung ständige med. Begleitung brauchen)

Das interessiert anhand deren Auswertung der Testergebnisse dann nur zweitrangig was du eigentlich machen möchtest.

Die berufliche Umschulung muss in Vollzeit erfolgen.
Techniker oder Meisterschule fallen leider aus, weil es in Abendschule erfolgt.

Die Umschulung kann auch bei anderen Ausbildungsträgern erfolgen, die mit der DRV abrechnen können.

Zielsetzung ist also ein anerkannter Ausbildungsberuf mit IHK- Abschlussprüfung.

Jetzt wo der Widerspruch abgewendet ist, solltest du besser selber die Initiative ergreifen.

Du machst dich besser selber schlauch was dich beruflich interessiert und besorgst dir die Kostenangebote der anderen zertifizierten Bildungsträger.

Die DRV trägt die Kosten der Ausbildung, gewährt dir Übergangsgeld und trägt auf Antrag auch Fahrtkosten sowie gewährt eine Verplegungspauschale wenn du täglich länger als 10 Std. im Rahmen der Umschulung außer Haus bist.

Jetzt noch zum Übergangsgeld.
Was dir da zur Berechnung mitgeteilt wurde ist verkehrt.

Das Übergangsgeld wird auf Grundlage der höchsten beruflichen Qualfikation berechnet. Klick mich

Selbst wenn du den Job nicht mehr ausüben kannst, wird nur auf deinen formlosen Antrag die ortsübliche oder tarifliche Vergütung ermittelt.

Die Beschäftigung als Hausmeister hätte zusätzlich in Vollzeit erfolgen müssen um daraus eine erfolgreiche Wiedereigliederung zu machen.
Ich vermute, dass deine Fachberaterin nur den Zeitraum berücksicht hat, weil der Job ja über 12 Monate ging.

Die Aufrechnung mit anderen Einkünften wie z.b. der BG Rente, wird bei Antragstellung aus anderen Quellen gegenüber der Förderleistung meines Wissens nach aufgerechnet.

Auf jeden Fall kannst du deswegen nicht benachteiligt werden, wenn du dich beruflich neu orientieren möchtest.

Bleibt da am Ball und stelle rechtzeitig deine Anträge, bevor man dir irgendwas aufdrückt, was du nicht möchtest.

viel Erfolg

paul42
Benn
Hallo Paul 42,

danke für Deine ausführlichen Tipps zu meiner Problematik.
Ich werde versuchen das alles umzusetzen.

Gruss Benn
Benn
Hallo,

ich habe mich schriftlich beim SoVD erkundigt welche Berechnungsgrundlage für Übergangsgeld ich in meiner Situation bei einer Umschulung habe.
Die Antwort hat mich schockiert! weinen.gif
Laut SoVD erfolgt die Berechnung nach dem letzten Nettoarbeitsentgelt, in meinem Fall der 450 € Job. vogel.gif
Das Übergangsgeld wird nur bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten nach der höchsten beruflichen Qualifikation berechnet.
Laut SoVD ist der 450 € Job die Berechnungsgrundlage und von dessen Ergebnis ziehen sie mir noch die Unfallrente ab.
Dann würde ich auf 72,50 € Übergangsgeld im Monat kommen. smhair2.gif
Sollt das wirklich so sein, werde ich natürlich auch nur wie beim Minijob 3 Stunden täglich an 4 Tagen in der Woche an einer Umschulung teilnehmen können.
Hat jemand auf diesem Gebiet bereits Erfahrung gesammelt die mir in meiner Situation helfen würden?

Gruss Benn
Benn
Hallo,

wie aus meinen vorhergehenden Berichten zu ersehen ist war ich zu einem RehaAssessment im BfW.
Das RehaAssessment fand im August statt und dauerte zwei Wochen.
Leider hatte ich wie schon voraus zu sehen war Probleme mit dem langen Sitzen.
Ich musste mehrfach aufstehen und gehen da ich nicht mehr sitzen konnte. Während der Pause bin ich mehrfach zum Medizinischen Fachdienst des BfW um mich mit Fango und Stufenlagerung den restlichen Tag durchzustehen.
Die Ergebnisse der psychologischen Leistungsbelastung waren sehr gut.
Durch die Probleme beim langen Sitzen werde ich laut Medizinischem Fachdienst eine Umschulung von zwei Jahren nicht durchhalten.
Deshalb hat die RV keine Umschulung genehmigt, sondern die Maßnahme Berufliches Training - Integrationsmaßnahme mit Trainingscharakter für neun Monate.
Seit zwei Wochen nehme ich an dieser Maßnahme Teil und muss je nach Training die Körperhaltung wechseln.
Beim Sitzen vor dem Computer muss ich häüfig aufstehen und gehen da ich es zu gesundheitlichen Problemen kommt.
Beim Stehen in einem anderen Training muss ich auch gehen und mich setzen, da es auch zu gesundheitlichen Problemen kommt.
Ich benötige absolut den Wechsel aus Gehen, Stehen und Sitzen.
Die ersten beiden Wochen war die Maßnahme nur bis Mittag, und das war gesundheitlich schon grenzwertig vor allem zum Ende der Woche.
Ab nächster Woche geht die Maßnahme zwei Stunden länger.Bin gespannt ob ich das schaffe.
Wird mir sonst das Übergangsgeld gekürzt wenn ich die vorgegebene Zeit nicht schaffe?
Ich kenne mich da nicht aus. Falls sich jemand damit auskennt, bitte ich um eine Info zu dieser Problematik.
Die Unterlagen zur Berechnung des Übergangsgeldes habe ich bereits am 07.10.2019 ausgefüllt bei der RV abgegeben.
Leider habe bis zum heutigen Zeitpunkt keine Information von der Rv erhalten ob und wieviel Übergangsgeld ich erhalte.
Vielleicht habt Ihr ein paar wichtige Informationen zu meiner Problematik.
Danke vorab.

Gruss Benn
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