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Komplette Version Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
Bettina65
Hallo,
ich habe zu obigem Thema einige Fragen und hoffe das mir hier geholfen werden kann. Ich bekomme seit Mai 2017 die Teilrente, befristet bis Januar19
Wegen der Teilrente bin ich von meinem Arbeitgeber gekündigt worden, mit Abfindung und Lohnfortzahlung für ein halbes Jahr. Das war okay für mich da ich den Job nicht mehr hätte ausüben können. In der Zeit in der ich nun zuhause bin und nicht arbeite, dache ich das meine Wirbelsäulenerkrankung sich stabilisiert, ich allgemein zur Ruhe komme und eine evtl. Besserung dadurch eintritt. Das ist leider nicht passiert, ich bin immer noch inDauerbehandlung bei verschiedenen Ärzten und nichts wird besser.
Jetzt habe ich mich entschieden die Teilrente nicht zu verlängern sondern direkt die volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Mein Hausarzt untersützt mich dabei und schreibt mich wieder krank
So jetzt kommen meine Fragen:

-Macht es Sinn auch eine zweite Krankschreibung einzureichen vom Orthopäden z.b.? Da bekomme ich nämlich ab dieser Woche Infusionen

-als ich die Teilrente beantragt habe, bin ich wegen HWS krankgeschrieben gewesen, jetzt hat mein Hausarzt mich wegen Sorge, Erschöpfung krankgeschrieben, weil ich ihm in einem langen Gespräch von meinen Sorgen berichtet habe, der Druck vom Arbeitsamt, das Gefühl es nicht schaffen zu können usw. Ist das jetzt von Nachteil? oder geht da jetzt auf die psychische Schiene?

-ich bin auch Mitgleid beim VDK, habe mich dort aber durch eine junge Anwältin nicht gut aufgehoben gefühlt. Jetzt hat ein Anwalt in meiner Nähe eine neue Kanzlei aufgemacht, Schwerpunkt Rentenrecht. Ich bin auch Rechtsschutzversichert, macht da ein Anwalt mehr Sinn?

Meine Krankheit an der HWS und LWS ist leider nicht operabel, das bestätigt mir die Uniklinik Essen immer wieder. Ich war schon in der Reha und in einer Schmerzklinik und nichts hat geholfen. Deswegen meine Entscheidung für die volle Rente.
Könnt ihr mir noch Ratschläge geben?

Liebe Grüße
Bettina

Stefan77
Hallo,

bei mir war es egal wer mich krankenschrieben hat, vermutlich wäre der Grund schon wichtig. Man kann ja mehr als eine Diagnose erhalten.

Für die Psychoschiene reicht meist ein Hausarzt zur Behandlung nicht aus. Hast Du schon einen Psychotherapeut? Ich kann es nur empfehlen, da eine volle Erwerbsminderung auch einiges mit der Psyche anfangen kann.

Dem Antrag habe ich immer alle Berichte und Befunde in Kopie mit beigefügt. So verkürzt sich die Bearbeitungszeit weil der DRV nicht alles anfordern muss bei den Ärzten.

Ebenfalls habe ich einen typischen Tagesablauf, bzw. Leidensbrief mitgeschickt, aber nichts überzogenes.

Wenn Du die Kosten nicht tragen musst, kann Dir dich der Anwalt helfen bei der Antragstellung.

Grüße und viel Erfolg,

Stefan


murmel
Hallöchen Bettina65 wink.gif

Hast du Untersuchungen beim Neurologen, wie EMG oder SEP gehabt?
Vor allen sammeln von Aktuellen Befunde von allen behandelnden Ärzten!
Alles in Scanner und abspeichern! Nie Originale aus der Hand geben! Du kannst sie zu jederzeit Ausdrucken! Lege sie als Jahrgang an!

Ich hoffe du hast das schon gemacht:
https://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=28431

Hast du schon einen Antrag auf Verschlimmerung gestellt?
Du schreibst: das bestätigt mir die Uniklinik Essen immer wieder.

Hast du das schriftlich!?
Lasse dir deine Leistungsfähigkeit von den Ärzten bei den Befunden bestätigen
( voll EU= 0-2,59)

Solltest du AL1 beziehen! Dan bei jeder Krankheit die nicht deinen jetzigem Krankenstand entspricht (Grippe, Hand verstaucht, Knie schmerzen usw.) sich den Krankenschein bei der Agentur für Arbeit und Krankengeld von dort beziehen da du mit 6h Ja noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst! Bist du dort gemeldet?

Den Rechtschutz würde ich erst in der Zweiten Instanz einbinden! Jedes Schreiben was der Anwalt macht ist Kostenpflichtig auch wen du Rechtsschutzversichert bist! Frag da bei der Rechtsschutzversicherung nach ob die Kosten dafür auch übernommen werden!
Das war es erst mal

Mit freundlichen Grüßen murmel
Bettina65
Ganz lieben Dank für die Rückmeldungen.

Also ich habe ja vor 2 Jahren erst die Teilrente beantragt und ohne Probleme genehmigt bekommen. Ich müsste diese Teilrente bald wieder verlängern lassen und habe mich nun entschieden die voille Rente zu beantragen weil ich merke das ich auch wenige Stunden nicht arbeiten kann.

Ich war beim Rentenamt und dort wurde die Beantragung sofort aufgenommen und es wird auch schon bearbeitet. Ich musste jetzt meinen behandelnden Ärzten einen Befundbericht zuschicken oder dort abgeben. Die sollen jetzt wohl detaliert schreiben wie oft ich dort bin, seit wann ich in Behandlung bin, wie meine genauen Probleme sind usw.
Die Befundberichte hat der Rententräger alle noch, in den zwei Jahren hat sich da ja nicht so viel getan. Es steht ein neues MRT der HWS aus, das weiß der Rententräger auch und sagte das sie auf den Befund zurückgreifen wenn es nötig wäre.

Beim Arbeitsamt bin ich erst mal raus, weil ich jetzt ins Krankengeld komme, die Krankenkasse hat sich schon gemeldet. Finanziell habe ich keine Probleme, da ich neben dem Krankengeld auch noch die Teilrente bekommen und ausserdem verheiratet bin.

Der Orthopäde hat mich gestern auch noch zusätzlich zum Hausarzt krank geschrieben. Das finde ich wichtig weil mein Hausarzt im MOment die Psychische Schiene fährt und der Orthopäde meine Wirbelsäule behandelt. Ich möchte aber trotzdem das mein Hausarzt auch die HWS mit in die Krankmeldung aufnimmt, weil dies ja mein grösstes Problem ist. MIt der Psyche kenne ich mich nicht aus, und jetzt noch einen Therapeuten zu suchen lohnt sich das noch wo der Antrag auf Rente schon läuft?

Ja im Moment läuft alles, bin gespannt was die sich einfallen lassen um mir das Leben schwer zu machen. Vielleicht muss ich noch mal zur Reha? Ein neuer Gutachtertermin ist sicher auch wieder drin, ich lasse mich überraschen.

Habe gestern noch mit dem Anwalt für Rentenrecht gesprochen. Er sagte auch das ich mich erst melden soll wenn eine Ablehnung kommt. Ich muss auch noch schauen ob die Rechtschutzversicherung das übernimmt, sonst gehe ich eben zum VDK.

Liebe Grüße
Bettina
murmel
Hallöchen Bettina65
@ Bettina65
Die Befundberichte hat der Rententräger alle noch, in den zwei Jahren hat sich da ja nicht so viel getan

Das siehst du so aber die Rentenversicherung nicht! So argumentieren sie, hat sich nach den alten Befunden nichts geändert. Befund die 2 Jahre alt sind also für ein Antrag auf Verschlimmerung nicht mehr relevant!!!!!
Ach so teile Der Krankenversicherung mit das du EU-Teilrente beziehst!!!!! Lasse dir den Empfang dieses Schreiben bestätigen! (sammeln und einscannen)
Alles mit einbinden auch die Psyche! Schmerzen verursachen auch Probleme!
So ergibt es ein gesammeltes Bild der Arbeitsunfähigkeit! Hast du einen Schwerbehinderten Ausweis? Wen nicht sofort beantragen! Auch dafür brauchst du Aktuelle Befunde!
Reha Prima!!! Aber nur das machen was man kann!

Man kann auch alles nicht Schreiben Krankenkassen und Rentenkassen lesen mit!

Das war es wen du Lust hast kannst mich ja anrufen! Nummer per PM i

Gruß murmel
murmel
Hallöchen Ihr da, noch mal zur Erinnerung! wink.gif

Werde mal auf die Möglichkeiten der Gefahren durch nicht Wissen bei einer Teil- EU- Rente eingehen,
da Fragen durch PM an mich von einem Forumsmitglied gestellt wurde!

Was kann alles geschehen bei einer Teil -EU-Rente wen man in Arbeit oder nicht in Arbeit steht.
Sollte sie eine Teil - EU - Rente bekommen So hat sie Anspruch bei!
Mit meinen Worten erklärt.
1.Teil – EU- Rente und Krankengeld bestehenden Arbeitsverhältnis gemäß Anlage 19 des Rentenbescheides der Hinzuverdienst Grenzen
1.a.Bei bestehenden Anspruch auf Krankengeld 78 Wochen waren noch nicht ausgeschöpft/ neue Krankheit.
Kommt eine zweite Krankheit Innerhalb der 78 Wochen dazu , so Zählt sie zu den 78 Wochen
1.b
Der Krankenkasse muss Mitgeteilt werden das man Teil- EU- Rente bezieht
(Alles mit Einschreiben und Bestätigungskarte/ oder Fax mit Faxberichten ausdrucken
und am Faxschreiben anheften)
1.c
Beim Erhalt von Krankengeld muss der Rentenversicherung muss sofort mitgeteilt werden die Höhe/ Beginn der Leistung durch die Krankenversicherung! Kopie der Mitteilung von der Meldung an die Krankenkasse

2.
.Bei Arbeitslosigkeit und bestehender EU-Teilrente
(Sofern einen noch ALG 1 zusteht!)
2.a.
ALG 1 Wo bei ALG1 mit dem € Anspruch verrechnet wird
2.b.
Der Rentenversicherung muss sofort mitgeteilt werden die Höhe/ Beginn des ALG1
(Alles mit Einschreiben und Bestätigungskarte/ oder Fax mit Faxberichten ausdrucken
und am Faxschreiben anheften)
2.c
Dem Arbeitsamt muss sofort mitgeteilt werden die Höhe/ Beginn der Teilrente!
(Alles mit Einschreiben und Bestätigungskarte/ oder Fax mit Faxberichten ausdrucken
und am Faxschreiben anheften)
Somit hat man seiner Mitteilungspflicht bei Sofortiger Mitteilung dem Gesetz genüge getan!
3.
Bei Arbeitslosigkeit und bestehender EU-Teilrente und eintretenden Krankheit!
3.a.
Bei bestehenden Anspruch auf Krankengeld 78 Wochen waren noch nicht ausgeschöpft/ neue Krankheit außerhalb der 78 Wochen
Bekommt man auch Krankengeld!
Die Arbeitslosigkeit wird unterbrochen wen man Geld von der Krankenkasse erhält!
Der Krankenkasse muss Mitgeteilt werden dass man Teil- EU- Rente bezieht
3.b.
Beim Erhalt von Krankengeld muss dem Arbeitsamt muss sofort mitgeteilt werden die Höhe/ Beginn der Krankheit
(Alles mit Einschreiben und Bestätigungskarte/ oder Fax mit Faxberichten ausdrucken
und am Faxschreiben anheften)
3.c.
Beim Erhalt von Krankengeld muss der Rentenversicherung muss sofort mitgeteilt werden die Höhe/ Beginn der Leistung durch die Krankenversicherung! Kopie der Mitteilung von er Meldung an AA und der Krankenkasse
(Alles mit Einschreiben und Bestätigungskarte/ oder Fax mit Faxberichten ausdrucken
und am Faxschreiben anheften)
4.
Teil – EU Rente /Gesundschreibung /Arbeitslosigkeit
Sofern noch Anspruch auf ALG 1 besteht!
4.a.
Antrag auf ALG1 und Mitteilung dass eine Teil- EU-Rente besteht!
4.b.
Mitteilung an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) das man Antrag auf ALG 1 gestellt hat!
4.c. Bei Erhalt von ALG 1 die Höhe des Bezuges und der Beginn der Zahlung der DRV mitteilen!
(Alles mit Einschreiben und Bestätigungskarte/ oder Fax mit Faxberichten ausdrucken
und am Faxschreiben anheften
darauf sollte man achten bei einer Teil- EU- Rente
murmel smilie_bank.gif

und noch was zum lesen

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Al...0¬First=true


Bettina65
Hallo Murmel,
vielen Dank für Deine Mühe. Aber so wie Du es schreibst habe ich es doch auch gemacht. Die Rentenversicherung bekommt immer sofort Bescheid, wenn ich noch andere Gelder bekomme. Das Arbeitsamt und die Krankenkasse wissen das ich Teilrente beziehe, und wenn ich jetzt Krankengeld bekomme, das wird gerade berechnet, dann teile ich das natürlich dem Rententräger wieder mit.
Bisher war immer alles im grünen Bereich und ich habe nie eine Minderung der Teilrente gehabt.

Natürlich weiß ich das in den zwei Jahren keine neuen Befunde aufgetreten sind, aber ich kann ja auch nicht ständig in ein MRT. Obwohl ein neues im April ist schon veranlasst und das habe ich bei Beantragung der vollen Rente auch gesagt. Das wurde sich notiert.
Keine Ahnung ob das jetzt ein Nachteil für mich ist, aber ich habe seit ich die Teilrente bewillgt bekommen habe nie mehr gearbeitet weil ich es einfach nicht konnte und ständig in Behandlung war.

Ich bin jetzt mal gespannt was die drei Ärzte, Neurologe, Orthopäde und Hausarzt in die Befundberichte schreiben, die der Rententräger angefordert hat. Ich werde es ja lesen, weil ich die Berichte wieder abhole und dann selber komplett zum Rententräger schicke.

Schwerbehinderung habe ich, zwar nur 30 Prozent plus Gleichstellung, aber das reichte schon für die Teilrente. Ich habe aber jetzt einen Verschlimmerungsantrag gestellt, weil die 30 Prozent def. zu wenig bewertet sind. Mir reichte es damals, weil es mir auf die Gleichstellung ankam als ich noch berufstätig war.

Ich lasse alles auf mich zukommen und mache mich nicht verrückt. Bei der Teilrente hatte ich auch solche Angst, weil ich hier mitgelesen habe und gesehen habe was alles passiert, aber es war bei mir total einfach und die Teilrente wurde mir ohne Probleme und ohne Hilfe vom VDK oder Anwalt zugesprochen. Und so halte ich es jetzt auch.
Ich bin nicht so naiv das ich denke die volle Rente wird auch ein kinderspiel, aber ich lasse es auf mich zukommen. Gestern hat mir meine Rechtssutzversicherung mitgeteilt das ich ab dem Wiederspruch auch im Rentenverfahren versichert bin. Super!!!
Ich werde Euch hier informieren was passiert und freue mich über jeden Ratschlag.

Liebe Grüße
Bettina
Bettina65
Hallo zusammen,
nach langem warten muss ich nun doch noch einmal zu einem Gutachter. Was ich eigenartig finde ist, das es sich um den gleichen Gutachter handelt bei dem ich schon war als ich den Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt habe. Ist das normal das man immer zum gleichen Gutachter muss? Ich dachte immer das man Wert auf verschiedene Meinungen legen würde.
Ich wollte nur mal Eure Erfahrungen wissen, ich beklage mich auch gar nicht, denn der Gutachter war sehr sympathisch, hat während ich mit ihm geredet habe alles direkt in meinem Beisein diktiert und hat mir die Teilrente ja auch bewilligt, von daher bin ich sehr zufrieden

Liebe Grüße
Bettina
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