Hallo Leute,
nachdem nun mein Rentenantrag in erster Instanz abgelehnt wurde und ich nun Widerspruch eingelegt habe, darf ich erneut zwei Gutachter aufsuchen. Dazu muß ich sagen, daß die BfA wenigstens hier eine gute Auswahl getroffen hat. 1. Termin: 26.11. Orthopäde, 2. Termin: 28.11. Neurologe.
Die Ausagen des ersten Gutachters (EU für 1-2 Jahre),Entlassungsbericht Reha und neurologischer Befund eines BfA-Neurologen haben nicht gereicht. Üben wir uns also in Geduld nach dem Motto des Jahrhunderts "abwarten"
Fortsetzung folgt
Gruß und gute Besserung an alle
Ralf
Christian
11 Nov 2002, 13:48
Hallo Ralf,
na wenigstens haben sie sich bei den Termin gesputet. Hoffentlich bewerten die Gutachter in Deinem Sinne.
Gruß
Christian
Als Neuling sage ich einfach mal
Hallo
Die gleichen Erfahrungen erlebe ich zur Zeit auch gerade als diabetischer Schmerzler mit Polyneuropathien, Wurzelirritationssyndrom und kaum noch Bewegungsspielraum. Die EU Rente ist im ersten Anlauf abgelehnt und auch der Widerspruch. Heisst also, ich bin vollkommen abgeprallt und jetzt geht's Richtung Sozialgericht.
Ich bin vor einiger Zeit aufgrund eines Tipps auf den BDH aufmerksam geworden, der zumindest schon mal die Schwerbehinderung durchfechten konnte. Ich war erst skeptisch und dachte, auch nur wieder einer von den Vereinen, die ihre Verwaltung pflegen und Mitgliedsbeiträge sammeln. Ich wurde dann aber doch positiv überrascht.
Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen: http://www.bdh-reha.de/
Gruß Uwe
Christian
23 Nov 2002, 15:12
Ralf,
bist Du eigentlich im BDH oder VDK oder hast Du eine Rechtschutzversicherung ?
Hallo Christian,
ja, ich bin im VDK, dieser hat auch den Widerspruch eingeleitet. War allerdings enttäuscht, da die Dame mir sofort abriet, in Widerspruch zu gehen. Sie ortete die mitgebrachten Unterlagen sehr oberflächlich. Nachdem ich sie auf die Stellen aufmerksam gemacht hatte, die im Widerspruch zu der Ablehnung standen, war sie allerdings dann doch bereit, meine Sache zu bearbeiten. Auch der Widerspruch an sich wurde meines Erachtens nicht optimal abgewickelt. Hätte ich nicht die Vorarbeit geleistet und jedes Gutachten und Entlassungsberichte zerpflückt und dokumentiert, dann wäre der Widerspruch nach den Angaben meines Arztes verfasst worden. Das wäre dann ein wenig knapp gewesen. Anhand der Reaktion der BfA vermute ich mal, ist der Widerspruch zumindest inhaltlich gut rübergekommen.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich erst seit letztem Jahr. Da muß ich noch fragen, ob sie nun für den Widerspruch und evtl. Klage aufkommt, da schon eine Klage beim Versorgungsamt von Kostenseite her nicht übernommen wurde, da der Antrag bereits vor Abschluß der Versicherung gestellt wurde
Gruß Ralf
Christian
23 Nov 2002, 16:38
Ja, mit der Qualität der Beratung beim VDK ist das so eine Sache.
So richtig rund läuft das dort nur, wenn Du direkt in die VDK-Landesgesgcäfststelle gehst, wo auch die jeweilige Landesrechtsberatung des VDK sitzt.
WolfgangB
23 Nov 2002, 18:40
Hallo Ralf,
Du bist im VdK, wenn Du klagst ,wirst Du vor Gericht von deren
Anwalt, Rechtsvertreter, vertreten. Bei Klageerhebung werden
25,00€ vom Gericht verlangt, bzw. der Vdk leitet es weiter.
Es ist nun mal so, Vetrauen ist gut, Kontrolle besser. Prüfe
alles selbst und schreib es Deinem Rechtsvertreter auf!
Bei Widersprüchlichkeiten od. falschen Aussagen durch
Gutachter diese zur Stellungsnahme auffordern!(Die hauen
sich dann meist selbst in die Pfanne.)
Was teuer werden kann, ein Gegengutachten, kostet so
ca. 750,--€, kann sich aber vor Gericht positiv aus-
wirken.
Viel Erfolg!
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
hatte ja letztens erst Geburtstag, da kann ich mir ja auch mal ein Gegengutachten schenken
Ralf
Hallo Leute,
nachdem der VDK mir ja nach Sichtung der Ablehnung durch die BfA und der mitgebrachten Gutachten und Berichte empfohlen hatte, nicht in Widerspruch zu gehen, da die Mitglieder ja den Beitrag für Widersprüche und Klagen gesamtheitlich aufbringen müssten und mein Widerspruch ja eh nicht zum Erfolg führen würde, wurde auf Drängen meinerseits dann doch der Widerspruch eingeleitet. Die Begründungen für den Widerspruch kamen hauptsächlich von mir, indem ich auf die betreffenden Passagen in den Gutachten massiv hingewiesen habe. Daraufhin bin ich im November von der BfA zu zwei weiteren Gutachtern eingeladen worden. Heute nun, Stand 14.02., habe ich den Rentenbescheid in Händen : Erwerbsunfähigkeit bis zum 65. Lebensjahr. Also in der Summe von "noch nicht einmal berufsunfähig" bis "erwerbsunfähig".
Ich wollte Euch nur aufzeigen, daß man sich nicht auf Andere verlassen sollte, sondern sein Recht durchsetzen!
Liebe Grüsse von einem erleichterten Rentner
Ralf
Jetzt hab ich 3x gelesen und kann es immer noch nicht glauben.
Volle Erwerbsunfähigkeit? Unbegrenzt bis zur Altersrente?
Herzlichen Glückwunsch!!!!!!!!!!!!!!!!!
*ganz doll mit Dir freuen sich Gabi und Rolf*
Dies ist eine "Lo-Fi"-Version unseres Inhalts. Zur kompletten Version mit mehr Informationen, Formatierungen und Bildern bitte
hier klicken .