Moin moin,
ein wichtiges Urteil eines Landessozialgerichtes.

Urteil zur Erwerbsminderungsrente

Ein Arbeitnehmer kann auch dann Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente haben, wenn er zwar noch sechs Stunden pro Tag arbeiten könnte, die vom Rentenversicherungsträger vorgeschlagene Beschäftigung aber wegen der konkreten Behinderung nicht ausüben kann.

Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg und gab damit der Klage eines Versicherten statt, der nach einem Unfall seine rechte Hand nicht mehr benutzen konnte. Die Rentenversicherung hatte seinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt. (Urteil vom 26.3.10, AZ:L 4 R 3765/08)

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