folgenden Newsletter von Haufe habe ich die Tage ins Büro bekommen und ich denke das dieser für einige von Euch ganz interessant sein könnte!
Zitat
11.04.2008 | Leistungsrecht
Frührentner können seit 1.1. mehr hinzuverdienen: 400 EUR monatlich frei
Rentner unter 65 Jahren können seit 1.1.2008 mehr hinzuverdienen: Statt 355 Euro nun 400 Euro monatlich. Die Änderung wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet.
Von der Gesetzesänderung betroffen sind Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner, welche das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie können nun bis zu 400 Euro zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente hinnehmen zu müssen. Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ist somit jetzt der Höhe nach identisch mit der Arbeitsentgeltgrenze bei geringfügigen Beschäftigungen (Mini-Jobs).
Alte Grenze führte aus Unwissenheit häufig zu Ärgernissen
Da die Hinzuverdienstgrenze nach altem Recht bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (z. B. 355 Euro in 2008) lag, hatten Rentner mit einem 400-Euro-Minijob nur Anspruch auf eine Teilrente. Vielfach war die alte Hinzuverdienstregelung aufgrund der Unwissenheit vieler Rentner oder ihrer Arbeitgeber nicht beachtet worden. Die Folge waren überraschende und unerfreuliche Rentenkürzungen wegen des zu hohen Hinzuverdiensts. Solche Probleme gehören nun der Vergangenheit an.
Ab 65 Jahren können Rentner nach wie vor unbegrenzt hinzuverdienen
Keine Änderungen gibt es für beschäftigte Rentner, die das 65. Lebensjahr vollendet haben: Dieser Personenkreis kann nach wie vor in beliebiger Höhe hinzuverdienen.
Spezielle Hinzuverdienstregelungen, die von der o. g. Änderung ebenfalls nicht betroffen sind, existieren für Bezieher von Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten).
(dpa, Haufe Onlineredaktion)
Frührentner können seit 1.1. mehr hinzuverdienen: 400 EUR monatlich frei
Rentner unter 65 Jahren können seit 1.1.2008 mehr hinzuverdienen: Statt 355 Euro nun 400 Euro monatlich. Die Änderung wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet.
Von der Gesetzesänderung betroffen sind Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner, welche das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie können nun bis zu 400 Euro zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente hinnehmen zu müssen. Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ist somit jetzt der Höhe nach identisch mit der Arbeitsentgeltgrenze bei geringfügigen Beschäftigungen (Mini-Jobs).
Alte Grenze führte aus Unwissenheit häufig zu Ärgernissen
Da die Hinzuverdienstgrenze nach altem Recht bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (z. B. 355 Euro in 2008) lag, hatten Rentner mit einem 400-Euro-Minijob nur Anspruch auf eine Teilrente. Vielfach war die alte Hinzuverdienstregelung aufgrund der Unwissenheit vieler Rentner oder ihrer Arbeitgeber nicht beachtet worden. Die Folge waren überraschende und unerfreuliche Rentenkürzungen wegen des zu hohen Hinzuverdiensts. Solche Probleme gehören nun der Vergangenheit an.
Ab 65 Jahren können Rentner nach wie vor unbegrenzt hinzuverdienen
Keine Änderungen gibt es für beschäftigte Rentner, die das 65. Lebensjahr vollendet haben: Dieser Personenkreis kann nach wie vor in beliebiger Höhe hinzuverdienen.
Spezielle Hinzuverdienstregelungen, die von der o. g. Änderung ebenfalls nicht betroffen sind, existieren für Bezieher von Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten).
(dpa, Haufe Onlineredaktion)
Liebe Grüße Andrea