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Komplette Version Mehr Nebenverdienst für Frührentner

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
dolphin878
Hallo liebe Bandis,

folgenden Newsletter von Haufe habe ich die Tage ins Büro bekommen und ich denke das dieser für einige von Euch ganz interessant sein könnte!

Zitat
11.04.2008 | Leistungsrecht
Frührentner können seit 1.1. mehr hinzuverdienen: 400 EUR monatlich frei

Rentner unter 65 Jahren können seit 1.1.2008 mehr hinzuverdienen: Statt 355 Euro nun 400 Euro monatlich. Die Änderung wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet.

Von der Gesetzesänderung betroffen sind Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner, welche das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie können nun bis zu 400 Euro zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente hinnehmen zu müssen. Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ist somit jetzt der Höhe nach identisch mit der Arbeitsentgeltgrenze bei geringfügigen Beschäftigungen (Mini-Jobs).

Alte Grenze führte aus Unwissenheit häufig zu Ärgernissen

Da die Hinzuverdienstgrenze nach altem Recht bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (z. B. 355 Euro in 2008) lag, hatten Rentner mit einem 400-Euro-Minijob nur Anspruch auf eine Teilrente. Vielfach war die alte Hinzuverdienstregelung aufgrund der Unwissenheit vieler Rentner oder ihrer Arbeitgeber nicht beachtet worden. Die Folge waren überraschende und unerfreuliche Rentenkürzungen wegen des zu hohen Hinzuverdiensts. Solche Probleme gehören nun der Vergangenheit an.

Ab 65 Jahren können Rentner nach wie vor unbegrenzt hinzuverdienen

Keine Änderungen gibt es für beschäftigte Rentner, die das 65. Lebensjahr vollendet haben: Dieser Personenkreis kann nach wie vor in beliebiger Höhe hinzuverdienen.

Spezielle Hinzuverdienstregelungen, die von der o. g. Änderung ebenfalls nicht betroffen sind, existieren für Bezieher von Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten).

(dpa, Haufe Onlineredaktion)


Liebe Grüße Andrea
parvus
Danke Andrea, für die Mitteilung!

Grüßle parvus winke.gif
murmel
Hallöchen ihr da wink.gif
Wie sieht es bei einer vollen EU Rente /teil EU –Rente auf Zeit aus?
Werden da nicht die Hinzuferdienst Grenzen nach Punkten berechnet!
Hoffentlich sagt dann die DRV nicht der kann doch arbeiten! Braucht doch keine Rente?! smilie_lachttotal.gif smilie_lachttotal.gif
Den die 400,00€ verdienen arbeiten oft über 3.Stunden?
Nicht das man da sich die Beine selber weg schlägt!! hammer.gif
Das eine sind Frührentner!
Nicht vergessen die Mitteilungspflicht!
Das andere volle EU Rentner /teil EU –Rentner!!!Bin gespannt auf eure Antworten!

murmel
_S_u_M_u_
du darfst eben nicht über 3 Stunden arbeiten.
murmel
Zitat (_S_u_M_u_ @ Mittwoch, 30.Juli 2008, 07:10 Uhr)
du darfst eben  nicht über 3 Stunden arbeiten.

Hallöchen S u M u wink.gif
Den Kommentar hast du doch nicht ernst gemeint?

Du hast aber noch was vergessen außer den 3Stunden
Mit den Hinzuferdienst Grenzen der DRV nach Berechnungspunkten!

Mit 3stunden bist du nicht mehr Vollerwerbsfähig also unter 3Stunden, dann musst du noch die Einschränkungen beachten die so ein Bandi mit eine Vollerwerbsunfähigkeit hat!
Du kannst nicht einfach Irgendwo arbeiten gehen!
Du musst der Mitteilungspflicht der DRV nachkommen!
1 Tätigkeitsbild
Arbeitszeit/ Tage /
3 Arbeitgeber
Ansonsten kann es Böse Folgen haben! traurig2.gif

murmel smilie_bank.gif

falco
Hallo Murmel,

Du hast im Prinzip schon recht mit der Punkte-Berechnung, aber es gibt eine Mindest-Hinzuverdienstgrenze! Diese ist unabhängig von der Rentenhöhe und ist von 350 auf 400 Euro erhöht worden! Die Berechnung nach der Punkte-Formel greift erst, wenn die Mindestgrenze überschritten wird.

Nach Auskunft der DRV genügt man seiner Mitteilungspflicht durch die Anmeldung durch den AG als geringfügig Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale. Man bekommt dann von dem Rentenversicherer einen Fragebogen (bei mir nach 1,5 Jahren), in dem Tätigkeit, Umfang und Arbeitgeber benannt werden müssen.

Schönen Abend!
murmel
Hallöchen falco
Die Frage bleibt, ob der Satz bei Teil EU(400,00€) und bei Voll- EU Rente(400,00) gleich ist!

Abgesehen von der Zahl der Täglichen Arbeitsstunden!


murmel
MartinaW
Zitat
Die Frage bleibt, ob der Satz bei Teil EU(400,00€) und bei Voll- EU Rente(400,00) gleich ist!



Hallo murmel,

die 400 € betreffen nur die Voll-EM-Rentner/EU-Rentner.

Ich habe irgendwie 650 € für Teil-EM in Erinnerung, aber ohne Gewähr (da ich ja Voll-EM-Rente bekomme und zur Zeit eh nicht arbeiten kann, hat mich das nicht so wahnsinnig interessiert schulterzuck.gif ).


winke.gif Martina
murmel
Zitat (MartinaW @ Sonntag, 17.August 2008, 20:07 Uhr)
Ich habe irgendwie 650 € für Teil-EM in Erinnerung, aber ohne Gewähr (da ich ja Voll-EM-Rente bekomme und zur Zeit eh nicht arbeiten kann, hat mich das nicht so wahnsinnig interessiert schulterzuck.gif ).


winke.gif Martina


Hallöchen MartinaW
Ne arbeiten kann ich auch nicht mehr!
Hatte damals noch EU-Teilrente hatte etwas mehr Krankengeld da war nichts mit 650€
War ein wenig über den Satz! Sofort Kürzung der Teilrente um die Hälfte ( dann nur noch 200,00 €)war. Hatte Gott sei Dank im Vorfeld auf meine Mitteilungspflicht der Krankenkasse/der DRV/Arbeitsamt gemacht!
Sonst wird es Teuer du zahlst dann auch Geld an die DRV was du nie bekommen hast!
Würde jedem raten vorher bei der DRV schriftlich nach zu Fragen!
Grade wen Jemand bei Voll EU-Rente noch arbeiten kann bzw. muss weil das Geld nicht reicht.
Murmel

teufelchen66
Hallo Bandis wink.gif

ich hab mal geschaut und unter folgendem Link kann man die genauen Hinzuverdienstgrenzen finden. Wusste nicht, ob ich das kopieren kann und hier veröffentlichen darf, daher eben nur der Link, aber denk das reicht und ihr werdet fündig. zwinker.gif

http://www.rententips.de/rententips/grv/em/07.php


Viele Grüße
Euer Teufelchen
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