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Komplette Version Abschläge Erwerbsminderungsrente

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
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Christl
Hallo wink.gif



Bisher hieß es ja immer, man kann abwarten wegen der Abschläge, aber
gestern kam in Wiso ein Bericht, der für alle Erwerbsminderungsrentner wichtig ist.

Zitat
Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2006 hoffen knapp eine Million Rentner, die seit 2001 Erwerbsminderungsrente beziehen, auf Nachzahlungen. Wenn das Gesetz über die Rente mit 67 jedoch wie geplant in Kraft tritt, könnten sämtliche betroffenen Rentner ihre Nachzahlungsansprüche verlieren. Sie sollten daher noch vor Inkrafttreten des Gesetzes schnellstmöglich einen Überprüfungsantrag bei ihrem Rententräger stellen. Musterbriefe und weitere Informationen erhalten Sie beim Sozialverband Deutschland (SOVD) im Internet.




Quelle:Klick mich


Liebe Grüße

Christl winke.gif
Elke
Hallo Christl,

hatte ich auch schon mal darüber informiert. Ich habe es schon in 12/06 gemacht. Die Antwort lautet dann das dieses Urteil nicht der Rechstauffasung der DRV entspricht und man noch weitere Musterprozesse abwarten will. Die Klägerin, augrund dessen dieses Urteil vom BSG kam, erhält als Einzige diese Zahlung. Man soll dann halt warten und die DRV käme dann unaufgefordert auf einen zu und es entstehen keine Nachteile. Ich habe von der DRV einen Bescheid verlangt, da man gegen dieses formale Schreiben kein Einspruch einlegen kann. Habe daraufhin einen ablehnenden Bescheid erhalten und nun wurde Klage eingereicht, nachdem mein Widerspruch daraufhin abgelehnt wurde. Bin halt jetzt auch ein Musterprozess.

Tschau wink.gif Elke
Christl
Hallo Elke wink.gif

ich hatte das damals bei dir schon gelesen. Aber da war ich noch der Meinung, "abwarten und Tee trinken". smokin.gif

Hieß es ja auch meistens, weil die Rentenversicherungsträger eben auch noch weitere Musterprozesse abwarten wollten.

Aber jetzt versuchen sie ja, mit dem neuen Rentenalter gleich zu verknüpfen, daß die Nachzahlungsansprüche für Erwerbsminderungsrentner ausgeschlossen werden.

Vielleicht haben sie deshalb bisher die Hinhaltetaktik gewählt, je weniger Rentner sich vor Mai melden, desto weniger Nachzahlungen müssen sie leisten, wenn sie doch dazu verdonnert werden. hammer.gif

Dumm sind die ja nicht arschtritt.gif

Und hier noch der Link zum Sozialverband mit Urteil und Download von Überprüfungsantrag etc.

Sozialverband


Liebe Grüße

Christl winke.gif
Christl
Hallo ihr wink.gif

heute hab ich Antwort bekommen. Liest sich dann so:

Zitat
wir bestätigen den Eingang ihres Überprüfungsantrages.Sie begehren unter Berufung auf die Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes die Berücksichtigung eines Zugangsfaktors in Höhe von 1,0 und damit die abschlagsfreie Zahlung ihrer Rente wegen Erwerbsmiderung.

Das BSG hat am 16.05.2006 entschieden, dass für Rentenbezugszeiten vor Vollendung des 60.Lebensjahres der Zugangsfaktor in Höhe von 1,0 bei der Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung nicht gemindert werden darf.Diese Entscheidung des BSG entspricht nicht der Rechtsauffassung der Träger der Deutschen Rentenversicherung.

Sowohl während des Gesetzgebungsverfahrens als auch bei der Anwendung der Vorschriften im Rahmen von Rentenberechnung sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass bei sämtlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit einem Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahres des Versicherten Abschläge zu berücksichtigen sind.
Wenn gegen die Belegung von Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen geklagt wurde, dann geschah dies wegen der von den Rentenempfängern angenommenen Verfassungswidrigkeit der Regelung.Die bis zur Entscheidung des BSG mit der Problematik befassten Gerichte haben eine solche Verfassungswidrigkeit aber verneint und es deshalb auch unterlassen, die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Insofern steht der 4.Senat des BSG allein mit seiner Auffassung, bei vor Vollendung des 60.Lebensjahres bezogenen Erwerbsminderungsrenten seien nach geltendem Recht keine Abschläge zulässig.

Deshalb führen die Rentenversicherungsträger u.a. in Abstimmung mit dem Sozialverband Deutschland weitere Musterprozesse.

Wir schlagen ihnen daher vor, über ihren Überprüfungsantrag so lange nicht zu entscheiden, bis über diese Musterprozesse abschließend entschieden worden ist.Sollten sie mit unserem Vorschlag einverstanden sein, brauchen sie auf dieses Schreiben nicht zu antworten.Dies gilt auch, wenn sie bereits in ihrem Überprüfungsantrag das Ruhen des Verfahrens beantragt haben.



Also, doch abwarten und Tee trinken kinnkratz.gif

Christl winke.gif
darleen97
Hallo, hallo wink.gif !!!!

Ich muss leider zugeben, dass ich bei diesem Verein (DRV- auch noch in der entsprechenden Rentenabteilung) arbeite (z. Zt. AU). Asche auf mein Haupt.
Es ist so, dass der Gesetzgeber mit allen Mitteln verucht und versuchen wird, um die Zahlungen herumzukommen und dies aller Wahrscheinlichkeit auch schaffen wird, da die Rentenkasse ja eh leer ist vogel.gif. Da sitzen genug Juristen an den entsprechenden Stellen, um die Sache auch dingfest zu machen, damit die Ablehner dann auch hübsch klingen. Wir unteres Volk in den Sachbearbeitungen sind jedoch nur ausführende Organe und können da gar nichts mitbestimmen. Das kommt von ganz, ganz oben. Das die Abschläge unzulässig und unter aller Kanone sind, darüber müssen wie uns nicht unterhalten. Die Erfahrung sagt mir aber, dass man nicht auf ein positives Ergebnis zugunsten der erwerbsgem. Rentnerwarten muss weinen.gif . Wenn solche Wiederspruchschreiben in unsere Sachbearbeitung kommen, ist generell ein sog. "Vertrösterli" (Schreiben siehe oben) an den Berechtigten zu schicken, da dort auch niemand Näheres weiss. Anschließend geht der Vorgang dann in den Keller (Archiv). Das wird nur dann so gehandhabt, wenn in der nächsten Zeit mit einem Ergebnis noch nicht zu rechnen ist.
Sollte jedoch irgendetwas vorzeitig durchsickern -verspreche ich Euch, Euch auf dem Laufenden zu halten!!!!!!!!!!!!!! Finde dieses ganze Theater nämlich auch unverschämt. Die geminderten Renten sind eh schon niedrig genug - teilweise meist oft sogar unter Sozialhilfeniveau, da hauen die da auch noch Abschläge drauf. Wird in den nächsten Jahren eh alles negativer, da muss man sich wierklich drauf einstellen. Selbst die Hinterbliebebenrenten werden jetzt auf Teufelkommraus gekappt werden. Wenn man also krank ist und noch lebt, ist es nicht gut um die Finanzen gestellt und wenn man dann tot ist, kommt auch nix rum. Also immer schön gesund und arbeitsfähig bleiben, sonst arschtritt.gif !
Trotzdem liebe Grüße
Ralf
Hallo darleen und herzlich willkommen hier im Forum.

Was ich partout nicht begreife ist, daß das BSG ein Urteil fällt, daß diese Abzüge nicht zulässig sind, jedoch sich keiner daran halten muss. Vielleicht fehlt mir da ein wenig der Gerechtigkeitssinn. schulterzuck.gif

Freue mich, daß Du uns auf dem Laufenden hältst!

Übrigens, wer sich mal die Zahlen der DRV ansehen will, hier zwei Links dazu:

Rentenversicherung in Zahlen

Rentenversicherung in Zeitreihen

Weitere Publikationen unter: Statistik-Broschüren der Deutschen Rentenversicherung

Liebe Grüße

Ralf winke.gif
darleen97
Hallo Ralf!

Was für mich und meine Kollegen selbst total unverständlich ist, ist dass es keine übergeordnete Stelle gibt, die den Trägern bei einer solchen Haltung - "das Urteil des BSG wird nicht als sinnvoll erachtet" auf die Finger haut. Dann müssen doch eigentlich gar keine Urteile mehr gefällt werden, wenn der Sozialversicherungs-träger die Gesetzte des SGB's eh so auslegen bzw. ja sogar mißachten kann, wie er es für richtig entscheidet! Wenn sich dieses Gebahren durchsetzt, kann man die Sozialgerichte abschaffen arschtritt.gif .
murmel
Hallöchen Ralf , Hallöchen Ihr Experten wink.gif


Wer kennt sich da aus , Mit dem Zugangsfaktor? Wo das Bundessozialgericht die Verminderung der Rente wegen voller Erwerbsminderung im Jahr 2006 für verfassungswidrig erklärt hat.
1.Wie sieht es aus kann man /sollte man Widerspruch einlegen?
2.Brauch ich dazu einen Anwalt um den Widerspruch einzulegen, da ja schon einige Verfahren diesbezüglich vor den Sozialgerichten laufen!
3.Loht sich der Aufwand, wen man einen Anwalt brauch ja auch gleich kosten entstehen würden?!

murmel
Elke
Hallo Murmel,

hast Du schon einen Antrag auf Überprüfung gestellt? Widerspruch kannst Du erst erheben, wenn Du hierzu einen ordentlichen Bescheid hast! Da eigentl. Überprüfungsschreiben, die Antwort der DRV darauf, ist nur eine Mitteilung. Solltest Du noch keinen Antrag gestellt haben, brauchste jetzt auch nicht mehr, da die Frist abgelaufen ist.

Tschüß Elke
murmel
Hallöchen Elke wink.gif
Hatte jetzt erst meinen Bescheid wieder mal „Rückwirkend“ bekommen, so dass ich noch Widerspruch einlegen konnte!
Habe auch schon Antwort erhalten. Sie verweisen auf noch anhängige Verfahren. Ich hatte noch bis zum 13.08.07 Zeit.
Mein Anwallt wollte das machen wollte aber im Voraus haben. Hatte im erklärt das ich den Widerspruch schon selber gemacht habe. sonne.gif

Also nichts mit €. Anwälte sind auch Schlitzohren aber im laufe der Jahre haben wir auch gelernt was man selber auch machen kann und sollte.

Trotz dem nochmals schönen Dank für deine Antwort.

Wie heiß es doch so schön „Nur gemeinsam sind wir Stark“

murmel smilie_bank.gif
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