Hallo Andrea,
es ist nicht immer so!
Ich habe eine RV die besagt, dass sie auch bei einer Sozialklage eintritt, also mein Versicherungsschutz dahingehend besteht.
Ich habe dies vor meiner Sozialklage jedoch nochmals eingehend prüfen lassen und dabei wurde mir mitgeteilt, dass jedoch erst bei Klage Versicherungsschutz besteht, bei vorangegangenem Widerspruch kein Versicherungsschutz gegeben ist, also der Widerspruch etc. nicht enthalten ist.
Den Widerspruch habe ich somit alleine gestellt. Die Klage läuft jetzt über meine RV, dazu habe ich lediglich den Selbstanteil pro Fall von 102,00 € bezahlt!!!
Auch die nächste Instanz ist abgedeckt, wird aber jedoch vorher dann geprüft, in wie weit die Aussicht auf Erfolg ist.
Solltest Du eine RV haben, dann lasse bitte bei selbiger prüfen, ob ein Versicherungsschutz darin enthalten ist!!!!!
Viel Erfolg

parvus