Hilfe - Suche - Mitglieder - Kalender
Komplette Version Berufsunfähigkeit ausgehebelt

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
Seiten: 1, 2, 3
Harro
Hi Bandis,
nur schon mal zur Vorab-Info.
Den Berufsunfähigkeitschutz für Arbeitnehmer die vor 1961 geboren sind ist klammheimlich vom Gesetzgeber durch ein paar kleine Änderungen von Verordnungen in den verschiedenen Bereichen vollkommen ausgehebelt worden.

Auf gut deutsch gesagt, er exestiert nur auf dem Papier.

Mein Rentenantrag (volle Berufsunfähig unter 3 Std.) wurde gestern vor dem Landessozialgericht abgeschmettert mit der Begründung, ich könnte noch einen Verweisungsberuf annehmen.

Alle weiter Infos erfolgen sobald die Sachen aufgearbeitet sind.


Harro zwinker.gif
ellen59
Hallo Harro.

Kann mir gut vorstellen wie du dich jetzt fühlst.

Hatte den Punkt ja auch immer im Hinterkopf ( bin 1959 geb.)

Das ist ja wirklich eine ganz schöne Sch....

LG und berichte bitte weiter Ellen
Zaubrberg
Hallo Harro,


welcher Teufel hat denn die Richter geritten?... Das kann doch nicht rechtens sein!
Denke nach schriftlicher Begründung kann man weiter schauen...

Eine Schlacht verloren, aber damit doch noch lange nicht den Krieg...
In diesem Sinne...

LG Johannes
Tinasonne
QUOTE (Harro @ 19.12.2006, 19:22)


Mein Rentenantrag (volle Berufsunfähig unter 3 Std.) wurde gestern vor dem Landessozialgericht abgeschmettert mit der Begründung, ich könnte noch einen Verweisungsberuf annehmen.


Och Harro ,

mit dir ham sie es aber auch smilie_troest.gif


Liebe Grüße die auch" Langzeitsozialgerichtsbarkeitsgeschädigte"
Harro
Hi ihrs,
nun noch ein paar Infos dazu.

Verschiedene Berufe geniessen dank eines "perfiden Systems" keinen Berufsschutz mehr.
Der Beruf des Elektrikers mit all seinen Varianten und im Prinzip viele Berufe in der Metallverabeitenden Industrie, zb. Dreher, Schlosser oder so ähnlich.

Wie man das gemacht hat? Ganz einfach, man hat einen Sachverständigen bestellt, hier eine Ingenieur vom Arbeitgeberverband soundso, dieser hat dann in Verbindung mit den Arbeitgebern/Geschäftsführern einzelner Betriebe eine Betriebsbegehung gemacht um zu schauen ob es solche Verweisungsberufe überhaupt gibt.

Man beachte vor allem die Personen und Sachverständigenauswahl!!
Ist ungefähr so als wenn man einen Metzger eine Schönheits-OP beurteilen lässt, denn er hat ja auch Ahnung vom Schnippeln und Schneiden. vogel.gif

Laut EU-Gesetz muss bei einer Arbeitsplatzbeurteilung von solchen Ausmassen ein Arbeitsmediziner/Betriebsarzt dabei sein.

Was aber nicht ist, und jetzt kütt et, es ist zwar EU-Gesetz aber nicht zwingend vorgeschrieben beim Sozialgericht, es liegt in "Ermessenssache" des Gerichts!!!

Meiner Meinung nach ganz klare Beugung des Gesetzes und Benachteiligung des Betroffenen.

Laut Aussage meines Anwalts ist es so üblich und zulässig, weil ebens Ermessenssache des Gerichts und Richters.

Frag ich mich nur WOFÜR haben wir Gesetze???

So, für heute ist mal wieder genug geschrieben, fange mich grade wieder an Aufzuregen.

Demnächst neue Info´s.

In diesem Sinne, euer Harro.

PS. Mittlerweile wundert mich die Politikverdrossenheit kein bisschen mehr, sie sind alle Verbrecher im Sinne der Menschlichkeit. arschtritt.gif
PPS. Seit ca. 2000 ist ein Abbau unsereres Sozialstaates im Gange der ungeahnte Ausmasse annimmt und glaubt mir es wird NOCH schlimmer die sind noch lange nicht fertig. roechel.gif
Elke
Hallo Harro,

das ist ja mal wieder eine Schweinerei sondersgleichen. Eigentlich sollte man damit zum EU-Gerichtshof, aber wer hat schon die Luft und das Geld dazu. Wann wurde das dann beschlossen? Das kann doch nicht sein, dass solch eine Beurteilung im Ermessen des Richters liegen kann. Hier erfolgt doch keine neutrale Betrachtung des Anliegen der Kläger. Aber mich wundert schon nichts mehr. Alle die jetzt eine EU-Zeitrente haben, können damit rechnen, wenn es um die Verlängerung der Rente geht, eine Ablehnung zu bekommen und dann einen sogenannten Verweisungsberuf an die Bommel geklatscht bekommen. Kann mir sehr gut vorstellen wie es in Dir aussieht. Dann freu Dich mal auf Deinen neuen Verweisungsberuf, wie immer der aussehen mag. Da Du ja erst so um die "20" bist, werden Dich alle AG mit Kusshand nehmen. Wie willst Du denn jetzt weiter verfahren? Machst Du weiter?

Tschau wink.gif Elke
Harro
Moin Elke,
das fing schon relativ früh an, schon im Jahre 2000 da gab es das 1te "Gutachten" dieser Art, ohne Zuhilfenahme eines Arbeitsmediziners, in diesem Gutachten sind alle beteiligten Personen aufgeführt.

Natürlich wurde das Bürschchen in den Jahren danach immer öfters aufgerufen ein Gutachten zu erstellen, natürlich ohne Arbeitsmediziner/Betriebsarzt diese hätten ihm wahrscheinlich auf die Fingerchen geklopft, denn Mediziner sehen naturgemäss den Arbeitsplatz etwas anders wie ein Angestellter eines Arbeitgeberverbandes, selbst wenn er geschult ist in Arbeitswissenschaft.

QUOTE
Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit und den Auswirkungen von Krankheiten auf die Arbeitsfähigkeit. Ihre Aufgabe besteht darin, Gesundheitsschäden zu verhüten, die sich aus den Arbeitsbedingungen ergeben könnten. Dazu gehören auch die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Erforschung und Vermeidung von Berufskrankheiten. Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es ferner, sicherzustellen, dass die einzelnen Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausüben können, die ihrem körperlichen und seelischen Leistungsvermögen entspricht. Psychische Gesichtspunkte, die bei der Arbeitstätigkeit beachtet werden müssen, sind Gegenstand der Arbeitspsychologie. Wesentliche Teilgebiete der Arbeitsmedizin sind die Arbeitsphysiologie und die Arbeitshygiene.

Die Arbeitsphysiologie befasst sich mit den Körper- und Sinnesfunktionen bei der Arbeit sowie den körperlichen Belastungen bei beruflichen Tätigkeiten. Sie ermittelt dabei die Wechselwirkungen zwischen Mensch, Arbeitsaufgabe und Arbeitsplatz. Gegenstand der Untersuchung sind
• die Belastung, d.h. eine vorgegebene Anforderung, die von äußeren Arbeitsbedingungen, nicht aber vom betroffenen Arbeitnehmer abhängt (z.B. das Einspannen eines Werkstücks in die Drehbank),
• die Leistung, d.h. die Reaktion des Arbeitnehmers auf die Belastung (z.B. das Aufbringen von Muskelkraft beim Heben und Einspannen des Werkstücks in die Drehbank, verbunden mit dem Sehen als Sinnesleistung),
• die Beanspruchung, d.h. die individuellen Reaktionen des menschlichen Organismus beim Erbringen der Leistung (z.B. die Pulsfrequenz).
Die Arbeitshygiene (Gewerbehygiene) befasst sich mit den Gefährdungen der Gesundheit durch die Berufsarbeit. Arbeitshygienisch sind vor allem von Bedeutung:
• die zu bearbeitenden Materialien und Stoffe, z.B. chemische Substanzen, giftige Stoffe
• die bei einzelnen Arbeitsvorgängen auftretenden Gase, Stäube und Dämpfe
• Lärmbelastungen
• die Be- und Entlüftung der Arbeitsräume sowie insgesamt die klimatischen Verhältnisse im Betrieb und am Arbeitsplatz
• die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz
• Art und Beschaffenheit der Arbeitskleidung
• Fragen der Feuergefährdung
• die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Schicht- und Wechseldienst, Arbeitspausen
Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind gerade für schwerbehinderte Menschen – aufgrund der behinderungsbedingten Funktionseinschränkungen – von besonderer Bedeutung. So ist im Einzelfall zu klären, welche Tätigkeiten der behinderte Mensch mit Rücksicht auf Art oder Schwere der jeweiligen Behinderung ausüben kann (Profilmethode) und welche technischen Arbeitshilfen erforderlich sind. Eine wichtige arbeitsmedizinische Funktion haben die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom Arbeitgeber zu bestellenden Betriebsärzte im Hinblick auf ärztliche Untersuchungen, arbeitsmedizinische Beurteilungen und Beratungen.

Arbeitsmedizinische Aspekte im Schwerbehindertenrecht:
• Ausdrücklich gefordert wird die Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen schwerbehinderter Menschen (§ 81 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX).
• Zum anderen ist der wichtige Gedanke der Prävention und der frühzeitigen Reaktion auf gesundheitliche Gefährdungen bei der Arbeitstätigkeit (Betriebliches Eingliederungsmanagement) verankert (§ 84 SGB IX).



Übrigens, andere Bundesländer lehnen sich mittlerweile in der Sozial-Rechtsprechung an diese Gutachten des Herrn Soundso an.

Bis demnächst, Harro winke.gif
Elke
Hallo Harro,

wenn dieser Herr Gutachten erstellt, ohne einen Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt, dann müßten diese sogenannten Gutachten anfechtbar sein, oder? Gibt es denn schon entsprechende Klageverfahren beim BSG wegen diesem Gutachten? In welcher Instanz lief denn Deine Klage? Dein Text, ist das das Gutachten von dem, oder geht es hier um die Anforderungen an Arbeitsmediziner?

Tschau wink.gif Elke
Harro
Moin Elke,
ob schon Klagen gegen diese Gutachten Laufen weiss ich nicht.

Mein Verfahren war ein Berufungsverfahren vorm Landessozialgericht.

Der Text ist der offiziellen Homepage der Intergrationsämter entnommen.

Harro winke.gif
rimona
Hallo,

dies ist mein erster Beitrag hier.

QUOTE
PS. Mittlerweile wundert mich die Politikverdrossenheit kein bisschen mehr, sie sind alle Verbrecher im Sinne der Menschlichkeit. 
PPS. Seit ca. 2000 ist ein Abbau unsereres Sozialstaates im Gange der ungeahnte Ausmasse annimmt und glaubt mir es wird NOCH schlimmer die sind noch lange nicht fertig.


kann ich nur bestätigen, den P... werden noch ganz andere Sauereien einfallen.

Ich stehe kurz davor, trotz meiner angeschlagenen Gesundheit, dieses Land entgültig zu verlassen (lerne vorsorglich nun auch noch spanisch, englisch kann ich zum Glück schon).
So wie es allein im Jahre 2005 ca. 150.000 andere schon getan haben (die Dunkelziffer soll noch viel höher sein, die Werte für 2006 sind noch nicht bekannt)

Eine meiner beiten Töchter ist schon weg.

Deutschland ist am Ende und gehört eigentlich längst zug.....

Viele Grüße an alle
Seiten: 1, 2, 3
Dies ist eine "Lo-Fi"-Version unseres Inhalts. Zur kompletten Version mit mehr Informationen, Formatierungen und Bildern bitte hier klicken .
Invision Power Board © 2001-2025 Invision Power Services, Inc.
Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter