die Klagen über die Qualität von unqualifizierten Gutachten und Gutachtern, speziell vom MDK, häufen sich im Forum. Der behandelnde Arzt sieht die Beschwerden seines Patienten eindeutig im Zusammenhang mit einer Krankheit - der MDK-Gutachter dagegen zieht sich häufig die Scheuklappen auf und sieht oftmals gar nichts. Was beim MDK auch gängig ist: zur Beurteilung eines Falles wird nur ein Teil der Akten herangezogen, ein anderer Teil bleibt unberücksichtigt. Sehr zum Ärger aller Patienten, die dementsprechend falsche Gutachten erhalten. Doch auch zum Ärger der ärztlichen Berufskollegen, die über diese MDK-Logik im günstigen Falle nur mit dem Kopf schütteln. Jedenfalls grund genug, um mal bei google zu blättern, was die Suchmaschine zu diesem Thema hergibt.
Ein gefundener Link handelt von einem Arzt, der wie ein edler Ritter eisern gegen die nicht-sachgemäße Gutachten durch den MDK gekämpft und zuletzt gerade deswegen vom MDK wegen seiner Kritik vor Gericht gezerrt wurde. Dieses Urteil kann eventuell weiteren Ärzten, und vielleicht auch informativ unseren Bandis helfen, besonders wenn eine gerichtliche Klage ansteht. Zumindest zur Stärkung des zivilen Ungehorsams und natürlich auch als Mut-Mach-Seite für alle MDK-Gutachter-Geschädigte ist der Text dieses Gerichtsurteiles geradezu geniös

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Liebe Grüße

Thergana