Schon wieder ich
hab die Seite jetzt mal duchgestöbert, die ist nicht nur Gold wert, sondern sogar noch mehr.
2 Auszüge zum Sozialgericht und Rentenverfahren:
Bei mehren Gutachten muss Gesamtbeurteilung eingeholt werden.Werden Sachverständigengutachten aus verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen eingeholt, so ist in der Regel eine zusammenfassende Gesamtbeurteilung durch einen Sachverständigen unverzichtbar. Diese noch nicht veröffentlichte Entscheidung des fünften Senats des BSG vom 10.12.2003 dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Beweiserhebung in den unteren Instanzen haben, denn das Einholen einer Gesamtbeurteilung war bislang eher unüblich. Sobald uns die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir diese über unsere Internetseite verbreiten.
Rentenversicherung
Zur Verweisung auf die Berufe „ Museumswärter“ und „ Pförtner“.Ein Museumswärters geht oder steht während der Arbeit. Sitzen ist nur im Ausnahmefall erlaubt. Außerdem setzt der Beruf ein entsprechendes Sehvermögen voraus. Ein Kläger der nur im Wechsel von Gehen, Stehen und Sitzen arbeiten kann, kann daher nicht auf eine Tätigkeit als Museumswärter verwiesen werden.
Eine Verweisung auf den Beruf eines Pförtners in der Zugangskontrolle ist nicht mehr möglich, da entsprechende Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vorhanden sind. Gegenteiliges kann auch nicht aus „Berufe im Spiegel der Statistik“ zur Kennziffer 793 (Pförtner/Hauswarte) geschlossen werden, weil diese die unterschiedlichen Berufe „Hauswart“ und „Pförtner“ in einer Statistik abhandelt. Vielmehr werden in der Regel freie Pförtnerstellen durch leistungsgeminderte Betriebsangehörige besetzt (SG Hamburg – Urteil vom 10.09.2003 – Az.: S 10 RA 406/99- www.anhaltspunkte.de/ dort Rechtsprechung/Rentenversicherung/ EU/BU).
Ich sags mal so, ausdrucken, einstecken und den Mitarbeitern von BFA/LVA in den Hals stecken.
Harro

der jetzt wohl doch kein Pförtner niemals nich wird.