
dies wird in 10 tagen offiziell bekannt gegeben. Damit Ihr es wisst, hab ich es schon mal eingestellt.
Hansi
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Entscheidung mit Beigeschmack: Akupunktur wird Kassenleistung Gesetzlich krankenversicherte Patienten mit chronischen Rücken- oder Knieschmerzen haben künftig einen bedingten Anspruch auf Akupunktur als Kassenleistung. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen und Ärzten (G-BA) am Dienstag in Düsseldorf. "Die Akupunktur kann nun als Teil einer umfassenden Schmerztherapie von der Gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden. Wir legen jedoch Wert darauf, dass hierbei hohe Qualitätsanforderungen erfüllt werden", so G-BA-Chef Dr. Rainer Hess. Von der Akupunktur als Regelleistung der Krankenkassen kann jedoch nicht ohne Vorbehalte gesprochen werden. Vielmehr haben unterschiedliche Standpunkte und Interessen der Ärzte und Krankenkassen zu einem Kompromiss geführt, der seine Schattenseiten nicht verbergen kann. Reine Akupunktur weiter nur als Privatpatient Die Akupunktur wird damit nicht als Leistung für sich, sondern lediglich als Bestandteil eines schmerztherapeutischen Gesamtkonzeptes Kassenleistung. Anders als in der privaten Krankenversicherung (PKV), wo die Akupunktur meist als Einzelleistung versichert ist, müssen Kassenpatienten also weitere Voraussetzungen erfüllen. Wie eine "umfassende Schmerztherapie" dabei auszusehen hat, ließ der G-BA offen. In der Folge werden Kassenpatienten, die bei ihrer Genesung ausschließlich auf Akupunktur zurückgreifen möchten, diese weiterhin aus eigener Tasche zahlen müssen. Des Weiteren ist die Akupunktur für Kassenpatienten auf die beiden Indikationen Rücken- und Knieschmerzen begrenzt. Andere Behandlungsfelder wie Spannungskopfschmerzen und Migräne bleiben als Kassenleistung weiterhin ausgeschlossen. Jahrelange Studien der Krankenkassen mit positiven Zwischenergebnissen münden damit in einem Minimalergebnis für Kassenpatienten. Umfassende Studien zur Wirkung der Akupunktur Die Entscheidung des G-BA basiere auf den Ergebnissen aus zwei Modellprojekten, bei denen die Wirksamkeit von Akupunktur zur Behandlung von Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen in breit angelegten Studien über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht wurden. Laut G-BA liege den Studienergebnissen zufolge die Erfolgsrate der traditionellen chinesischen Akupunktur (TCM, "echte" Akupunktur) bei der Behandlung von chronischen Rückenschmerzen nicht wesentlich höher als die der Schein-Akupunktur, bei der bewusst "falsche" Punkte gestochen wurden. Beide Akupunkturformen zeigten jedoch deutlich bessere Erfolge als die Standardtherapie. Bei der Behandlung von Schmerzen des Kniegelenkes waren die Schein-Akupunktur und die "echte" Akupunktur in ihrer Wirkstärke in den meisten Studien annähernd vergleichbar. Beide waren zudem der Standardtherapie ebenfalls deutlich überlegen. Für die Behandlung der Spannungskopfschmerzen und der Migräne wurden zwischen der Behandlung mit beiden Akupunkturformen und der Standardtherapie zur Vorbeugung dieser Beschwerden keine Unterschiede festgestellt, so der G-BA. Für diese Erkrankung könne die Akupunktur deshalb nicht als Kassenleistung anerkannt werden. Ärzte bangen um zusätzliche Einnahmequelle Bis zuletzt hat sich die ärzltiche Seite im Entscheidungsgremium G-BA gänzlich gegen die Übernahme von Akupunktur als Kassenleistung ausgesprochen. Der jetzige Beschluss darf damit als Kompromiss gewertet werden. Warum aber sind gerade die Ärzte gegen die Übernahme der Akupunktur als Kassenleistung? Immerhin bieten sie die Akupunktur in ihren eigenen Behandlungszimmern an und verdienen mit ihr. Die Antwort darauf könnte im kaufmännischen Bereich zu finden sein. In Deutschland vertrauen derzeit schätzungsweise zwei Millionen Patienten auf die Akupunktur. Sie gehört damit zu den bevorzugten Behandlungsformen, wenn die Schulmedizin keine ausreichenden Ergebnisse erzielt. Würde die Akupunktur nun nicht mehr als Privatleistung abgerechnet, sondern als Regelleistung der Kassen flächendeckend Eingang in die nach Punktwerten bestimmte Vertragsarzt-Honorierung finden, droht der Preisverfall. Zu groß könnte die Gefahr sein, dass die knapp bemessenen Honorarbudgets für Kassenärzte eine bislang lukrative zusätzliche Einnahmequelle zum versiegen bringen. |