ich wurde 2017 nach einem BSV mit Fußheberschwäche und Lähmung operiert: L4/L5. Die Lähmung war danach Geschichte, OP erfolgreich. Allerdings wurde ich seitdem bis heute nicht wirklich schmerzfrei. Sitzen (vor allem beim Autofahren bzw. langes Sitzen bei der Arbeit) macht mir die größten Beschwerden. Laufen und Liegen geht hingegen recht gut. Der Schmerz ist meist im Gesäß bis zum Fuß (eher rechts) zu verorten. Im LWS Bereich hingegen selten direkte Schmerzen.
Ich habe vieles ausprobiert: eine Facetteninfiltration (1 Monat schmerzfrei), mehrere PRT Spritzen (allerdings ohne Kortison, nur Traumeel) ohne Wirkung, viel KG, Muskelaufbau, viel Dehnen und generell aktives Spazieren und Bewegen. Alles ohne nachhaltigen Erfolg. Zuletzt fing ich dann mit Big 3 Übungen für die Tiefenmuskulatur an, erste Erfolge waren sichtbar, dann allerdings ging’s wieder zurück.
Nun habe ich ein neues MRT gemacht. Der NC möchte ungern operieren, er hat 6 Kortison PRTs empfohlen und ggf. die Nutzung eines Traktionsgerät.
Wie würdet ihr meine Historie und den MRT Befund bewerten, vielleicht habt ihr Tipps für mich? :-)
Ich würde mich riesig freuen, vielen lieben Dank im Voraus :-)
MRT Befund:
Zitat
Befund:
Keine Voraufnahme zum Vergleich vorliegend.
Erhaltene Lordose. Keine Höhenminderungen der abgebildeten Wirbelkörper. Kein Wirbelkörperversatz.
Unauffälliges Signalverhalten des Knochenmarks. Chondrose Grad 2 in Höhe LWK 4/5 und WK 5/SWK 1.
L1/2, L2/L3 und L3/L4: Kein Nachweis einer pathologischen Verlagerung der Bandscheiben in den Spinalkanal.
Keine Spinalkanalstenose.
L4/L5: Medio-rechtslaterale Bandscheibenextrusion (sagittal 1/3 der Spinalkanalfläche betreffend; Serie 7, Bild
7) mit einer leichten Kompression der L5-Nervenwurzel im Recessus lateralis rechts (Serie 9, Bild 10 bis 12).
Deutliche Recessusstenosen beidseits. Keine wirksame Spinalkanalstenose.
L5/S1: Symmetrisches Bandscheiben-Bulging mit einer Tangierung der S1-Spinalwurzel links (Serie 9, Bild
19). Deutliche Recessusstenosen beidseits. Keine Spinalkanalstenose.
Regelhafte Signalgebung des abgebildeten Myelons. Kein Nachweis von paraartikulären ödemäquivalenten
Knochenmarkveränderungen in den lliosakralgelenken. Unauffällige paravertebrale Weichteilstrukturen.
Beurteilung:
L4/L5: Medio-rechtslaterale Bandscheibenextrusion (sagittal 1/3 der Spinalkanalfläche betreffend) mit einer
leichten Kompression der L5-Nervenwurzel im Recessus lateralis rechts. Deutliche Recessusstenosen
beidseits.
L5/S1: Symmetrisches Bandscheiben-Bulging mit einer Tangierung der S1-Spinalwurzel links. Deutliche
Recessusstenosen beidseits.
Keine pathologische Verlagerung der Bandscheiben in den Spinalkanal in den restlichen lumbalen Segmenten.
Keine Voraufnahme zum Vergleich vorliegend.
Erhaltene Lordose. Keine Höhenminderungen der abgebildeten Wirbelkörper. Kein Wirbelkörperversatz.
Unauffälliges Signalverhalten des Knochenmarks. Chondrose Grad 2 in Höhe LWK 4/5 und WK 5/SWK 1.
L1/2, L2/L3 und L3/L4: Kein Nachweis einer pathologischen Verlagerung der Bandscheiben in den Spinalkanal.
Keine Spinalkanalstenose.
L4/L5: Medio-rechtslaterale Bandscheibenextrusion (sagittal 1/3 der Spinalkanalfläche betreffend; Serie 7, Bild
7) mit einer leichten Kompression der L5-Nervenwurzel im Recessus lateralis rechts (Serie 9, Bild 10 bis 12).
Deutliche Recessusstenosen beidseits. Keine wirksame Spinalkanalstenose.
L5/S1: Symmetrisches Bandscheiben-Bulging mit einer Tangierung der S1-Spinalwurzel links (Serie 9, Bild
19). Deutliche Recessusstenosen beidseits. Keine Spinalkanalstenose.
Regelhafte Signalgebung des abgebildeten Myelons. Kein Nachweis von paraartikulären ödemäquivalenten
Knochenmarkveränderungen in den lliosakralgelenken. Unauffällige paravertebrale Weichteilstrukturen.
Beurteilung:
L4/L5: Medio-rechtslaterale Bandscheibenextrusion (sagittal 1/3 der Spinalkanalfläche betreffend) mit einer
leichten Kompression der L5-Nervenwurzel im Recessus lateralis rechts. Deutliche Recessusstenosen
beidseits.
L5/S1: Symmetrisches Bandscheiben-Bulging mit einer Tangierung der S1-Spinalwurzel links. Deutliche
Recessusstenosen beidseits.
Keine pathologische Verlagerung der Bandscheiben in den Spinalkanal in den restlichen lumbalen Segmenten.