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Komplette Version Krankengeldfortzahlung

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Pet
Hallo,
ich habe wieder eine Frage. Wenn ich jetzt meine Arbeit nach einem Jahr AU nach MDK-Gutachten beginne und ich würde jetzt z.B. nach einem Tag merken, dass es doch nicht geht und mich dann wieder beim Ortho vorstelle. Wie läuft das dann mit dem Krankengeld oder muß der Arbeitgeber wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten ?

Gruß

Pet winke.gif
Harro
Hi Pet,
mit der gleichen Diagnose gibt es weiter Krankengeld und keine Lohnfortzahlung.

Harro smokin.gif
Hansi
biggrin.gif
Hallo Pet,

da ich selbst privat versichert bin, habe ich mich eben gerade bei der AOK schlau gemacht. Mir wurde gesagt, dass wenn Du nach einem, zwei oder drei Tagen ausfällst, dass ddies dann ja wohl aus dem gleichen Grund geschieht, weswegen Du über ein Jahr krnakgeschrieben warst. In diesem Fall zahlt sofort die Krankenkase weiter.
Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.

Mit lieben Grüßen

Hansi winke.gif sonne.gif
Charly
Hallo Pet,

mir wurde auf Nachfrage in der letzten Reha erklärt, daß man Krankengeld maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bekommt. Sollte man kürzer als 6 Monate seit der letzten Krankschreibung auf die gleiche Geschichte gearbeitet haben, läuft die Zeit weiter und der Arbeitgeber ist zwischen raus. Wenn man mehr als 6 Monate durchhält läuft alles von vorne inklusive Entgeldfortzahlung und neuer Krankengeldanspruch.

Viel Kraft und möglichst wenig Schmerzen wünscht Dir

Petra
Bobbylein
Hallo pet!


Die Anderen haben ja schon wegen deiner Frage geantwortet!

Meine frage ist nun: Fängst du nicht mit einer stufenweisen Wiedereingliederung an? So was macht man eigentlcih, wenn man so lange ausgefallen ist!

Bobby
Markus
Hi

Jo, da wurde ja in der Tat schon das passende gesagt und am Ende frage ich mich auch ob Du ncht ne Wiedereingliederung bekommst ?

Nach einem Jahr AU und der Angst das es nicht geht (wenn man mal zwischen den Zeilen liest) solltest Du Deinen Doc dahingehend mal ansprechen.

Die Wiedereingliederung bedeutet dann das Du stundenweise anfängst zu arbeiten und zwar nach nem Paln von Deinem Doc. Wenn man dann merkt das es ein bisserl viel ist, kann man problemlos wieder kürzer treten, wenn man merkt das es besser geht al gedacht auch aufstocken. Wichtig dabei ist das alle Änderungen direkt vom Doc erfolgen.

In der Zeit der Wiedereingliederung läuft das Krankengeld weiter und offiziell bist Du weiter AU.

Einer Wiedergliederung muss Dein Arbeitgeber zustimmen, was aber in der Regel auch so ist, da er nix löhnen muss, dafür Dich aber schon mal stündchenweise wiederbekommt.

Achte dabei aber auf die Einhaltung der vorgegeben Stunden und die ggf. aufgeführten Einschränkungen vom Doc (Nicht heben, bestimmtes Gewicht usw)

Ne Wiedereingliederung ist sehr zu empfehlen zumal man sich nach einem Jahr Au auch erst mal wieder in den Arbeitstrott einfinden muss
Pet
Hallo,
erstmal danke für Eure Hilfe, aber Ihr habt Recht wenn Ihr sagt, warum hat er keine Wiedereingliederung. Tja...ich denke mein Ortho hat echt Muffe vorm MDK. Wenn da was kommt von einer Versicherung oder KK, heißt es beim ihm dann immer: Morgeeen...habe hier wieder ein dickes Anschreiben bekommen ! Und sehe schon sein die Unlust sich damit zu beschäftigen. Als wolle er mich mit dem Spruch schön einschüchtern. smilie_lachttotal.gif

Übrigens: Für den Fall, dass ich die Arbeit nicht stand halten kann und ich wieder zum Doc muß, kann ich den Orhto dann auch wechseln ?

Gruß

Pet winke.gif
Frank Sch
Hallo pet winke.gif

also deinen orto. hätte ich schon in die ecke getrieben, den in deinem fall bietet sich letzt endlich gegebenenfalls, auch auf hin sicht deiner erkrankung sprich schmertz /taps dadurch reaktions- einschränkungen für dich ein erhöhtes maß der arbeitunfallgefahr (zu jedem arbeitsplatz unterschiedlich ein zuschätzen). cool.gif

Ist es nicht traurig, obwohl wir es in deutschland angeblich hinsichtlich der gesundheits- fersorgung so gut haben dennoch so verfahren wird! roechel.gif

Bitte setz dich durch
Gruß frank
Hansi
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Hallo Pet,

warum sollst Du denn den Ortho nicht wechseln können? Du hast in Deutschland die freie Artzwahl und lt. Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland hast Du ein Anrecht auf Unverehrtheit Deines Körpers. Und wenn Dein Ortho wider besseren Wissens dich arbeiten schickt, könnte man es spitzfindig schon als Körperverletzung betrachten. Warum sollst Du also noch einmal zu dem MDK-hörigen Ortho gehen?

Hansi
Pet
Hallo Hansi,
also du meinst, ich könne einfach so zu einem anderen Ortho gehen, falls das mit dem Arbeiten nicht klappt. Wird der neue mich denn ohne weiters weiter behandeln ? Wie wird es dann wohl laufen mit der KK, weil die ja schließlich das Krankengeld weiter zahlen müßten, aufgrund der Diagnose eines anderen Arztes.
Man ist das kniffelig.

Gruß

Pet
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