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Tollpatsch
Mitlerweile bin ich soweit an meinem Menschenverstand zu zweifeln.Aber, wer nicht? *g* Da behauptet
doch tatsächlich die Unfallversicherung folgendes:
eine Schädigung durch Unfallbedingte Gewaltanwendung ist äusserst selten. ICh frage mich ob nicht genau das Gegenteil der Fall ist.
weiter gehts. ;-)
Die Bandscheibe liegt zwischen zwei Wirbel und ist stärker als der Wirbelkörper!
bandscheibe stärker als der Knochen? Wäre mir auch neu ;-)
nächste Behauptung:
Durch unfallbedingte Gewalteinwirkung kann eine gesunde Bandscheibe nur dann geschädigt werden, wenn die Gewalteinwirkung ausgereicht hätte auch einen Wirbelbruch zu verursachen! Mein Verstand sagt mir, das es nur ein entweder/oder gibt. Entweder Bandscheibenschaden oder Wirbelbruch.
Stehe ich so daneben mit meiner Meinung?
liebe Grüsse
Peter
Jule
hallo tollpatsch,

nein, du stehst nicht daneben!
es sieht mir wirklich so aus, als ob die UV versucht Dir zu unterstellen, dass eine vorschädigung des rückens vorgelegen haben muss und -deine einstellung ist richtig- nur eines eintreten könne, bruch oder bsv.
So da der bruch ja wieder verheilt ist, kann der rest lt. deren auffassung nicht durch die rosienenkiste eingetreten sein.  was gleichzusetzen wäre mit einem haftungsausschluss für den rücken bei einer normalen RV o.ä.

ICh glaube, dass die UV versucht die geschichte richtung wirbelbruch zu bringen und der rest , sorry, selbstverschuldet sei.
Hauptsache nicht zahlen steht mir da wohl im vordergrund.

"Gewaltanwendung ist äusserst selten"
selten ja, aber nicht unwahrscheinlich.

steht in dem schreiben denn noch mehr, dass ev. zahlungen verweigert werden o.ä.?
Lieben gruß
jule
:winke
Ralf
Hallo Peter,

Zitat
eine Schädigung durch Unfallbedingte Gewaltanwendung ist äusserst selten

Na bitte, sie geben es doch zu!! Dann sollen die doch beweisen, daß es nicht so war.

Zitat
Die Bandscheibe liegt zwischen zwei Wirbel und ist stärker als der Wirbelkörper!


Mag ja stimmen, aber der Faserring ist mit Sicherheit schwächer als der Wirbelkörper

Zitat
wenn die Gewalteinwirkung ausgereicht hätte auch einen Wirbelbruch zu verursachen


Definitiv falsch, das belegen genügend Unfallopfer, auch Verkehrsunfallopfer!


Zitat
Stehe ich so daneben mit meiner Meinung?


Mit Deiner Meinung nicht  :D

Um mir mal Christians Spruch auszuleihen "Kämpft nicht, klagt" ich würde sagen "kämpft und klagt"
Rena
Hallo Peter,

leider ist es so, dass Du als Betroffener nachweisen musst, dass diese Schädigung durch den Unfall und nichts anderes verursacht wurde.

Ich steh' nämlich vor einem ähnlichen Problem. Hatte einen Fahhradsturz (Kätzchen vorm Rad- Vollbremsung bei minmal über 20 km/h) und alles was damals untersucht wurde: waren die Prellung der Schulter, die Stauchungen der Handgelenke und die Prellungen der Knie...  Und es war ein Wegeunfall (anschließend gearbeitet und weil dann Schmerzen zu groß doch noch zum Arzt). 2 Jahre später gingen dann die Probleme mit dem Rücken massiv los... Ärzte sehen darin evtl . eine Ursachen. Sie sind aber nicht bereit, das auch schriftlich zu fixieren... Na und weise mal was nach, wenn Mrt's damals nicht gemacht wurden und keine "Brüche" an "Wirbeln" als deutliches Unfallmerkmal festgestellt wurden...

Die Ursächlichkeit durch Stauchung der WS, Überdehnung der Bänder und evtl. Muskulatur existiert eben nicht als Schadensursache. Das sogenannte Schleudertrauma existiert offensichtlich nur beim Autofahren (und da kann ich auch nur 10 km/h fahren) nicht aber beim Fahrradunfall.

Ist bei Dir ein Gutachten erstellt worden, wenn ja von wem ?

Also weiter mühsam Informationen sammeln, Veröffentlichungen, Gerichtsurteile durchforsten und weiter darum kämpfen, dass doch noch der normale Menschenverstand zu tage tritt...

Liebe Grüsse

Rena
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