Hallo Nitro,
also es muss nicht sein, dass der 1. Operateur etwas falsch gemacht hat. Es gibt OP-Risiken die passieren können OHNE das der Operateur oder die Abteilung was falsch gemacht hat. Den wzb.: Wirbelkörper sind nun mal aus Knochen und Knochen ist nun mal Natur.
Ich denke du weist was ich damit meine.
So eine Implantat hat nun mal wzb.: Titan und das mit MRT-Bildqualitätsverschlechterung einher.
Sollte der Bandscheibenersatz wirklich so löcker sein, dass der Chirurg "X" denkt, dass er den Ersatz ohne herausschlag heraus bekommt dann. Kann bei entsprechend Leidensdruck über eine OP nachdenken. Aber wenn das die/der Operateur denkt. Würde ich fragen: Was ihm so sicher macht, dass ihm der Ersatz fast entgegenkommt?
Bezügliche zeitnahe Zweitmeinung:Ich würde auch fragen. was passieren kann. Wenn sie es nicht operieren lässt. Eine Zweitmeinung würde ich über Krankenkasse mir einholen.
Man kann wzb.: bei der Aok seinen Fall schildern. Schickt zu seinem Schreiben alle Unterlagen (als Kopie) u. CD-Roms (Röntgenbilder & Co.) bei KV "X" ein. Von dort wird dann ein Zweitmeinungstermin (innerhalb von 14 Tagen) bei einem Facharzt wzb.: Neurochirurgen vereinbart.
Liebe Grüße,
Milka