war schon länger nicht mehr hier, geht mir einfach zu gut.

Ich hoffe ich bin hier mit (meiner) Frage richtig, falls nicht, bitte verschieben.
Nun zum Thema, eine gute Bekannte von mir, Altenpflegerin kann wegen BS-Beschwerden ihren Beruf nicht mehr ausüben, die behandelnde Klinik lehnt im Moment die OP ab und möchte es erst mit PRT-Spritzen versuchen, aber:
Zitat:
Auch bezahlt meine Krankenkasse die PRT Spritzen für meine Wirbelsäule nicht. Die Klinik in Eppendorf will mich nicht operieren, bevor ich den Versuch mit den Spritzen ausprobiert habe. Nun werde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine Krankenkasse einreichen.
Ist das so richtig? Kann die KK die Kostenübernahme einfach so ablehnen?
Sie besteht darauf das ein Schmerztherapeut die PRT´s verordnet, und da gibt es ein neues Problem:
Zitat:
Rainer, seit letztem Jahr werden diese Spritzen nicht mehr von der Kasse bezahlt. Es sei denn, ich finde einen Schmerztherapeuten der mir eine Überweisung zum Radiologen ausstellt. Ich habe sämtliche Schmerztherapeuten im Umkreis abtelefoniert. Die wollen aber alle mit BTM Mittel arbeiten.
Und hier haben wir das nächste Problem, bei meiner Bekannten handelt es sich um einen "Trockene-Alkoholikerin".
Trocken ist sie seit ~7 Jahren, das ist der KK bekannt, und natürlich hat sie Angst das die BTM ihr Suchtgedächtnis wecken.
Gibt es außer der Dienstaufsichtsbeschwerde eine andere (friedliche) Möglichkeit die KK dazu zu bewegen die Kosten für die PRT-Spritzen zu übernehmen?
Ihr habt mich damals so hervorragend beraten, vielleicht habt ihr auch nun einen guten Rat?
Vielen Dank schon mal,
Rainer