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Bandscheiben-Forum > Kreuz und Querbeet > Wenn einer eine Reise macht
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Sanne51
Hallo zusammen

Ich wurde am 23.09.13 operiert. Bin noch krankgeschrieben .(Krankengeld KK). Nun wollten wir zwischen Weihnachten und

Neujahr eine Woche in den Schwarzwald fahren. Ist das ok ? Was meint Ihr ?


Danke schon mal für die Antworten.


Lg Sanne
violac01
Hi,

ich glaube, man muss sich das von der KK genehmigen lassen. Den Arzt vorher fragen, damit du sagen kannst, dass aus medizinischer Sicht nichts dagegen spricht.
Sanne47
Hallo Sanne,

zum Einen hat violac recht, Du müsstest Dir das von der KK genehmigen lassen und den Arzt informieren. Jedoch bin ich mir ziemlich sicher, das diese dann mit Leistungsabzügen reagieren werden, solltest Du dennoch in den Urlaub fahren. Ich selbst habe in einer ähnlichen Situation zu hören bekommen, das wenn jemand krank ist nicht in den Urlaub fahren kann. Also entweder krank oder Urlaub. Ich habe dann gepokert. Der Arzt hatte nichts dagegen, ganz im Gegenteil, er befürwortete den Kurzurlaub um mal von der ganzen Geschichte abgelenkt zu werden. Ich bin dann innerhalb von Deutschland geblieben, für den Fall der Fälle.

Jedoch sollte etwas passieren und Du musst medizinische Leistungen im Urlaub in Anspruch nehmen kann es sein, das sich die KK, ähnlich wie bei Versicherungen quer stellen könnte. Sie kann dann aus Kulanz handeln.

Ich wünsche Dir viel Erfolg

Sanne47
Sanne51
Hallo

Hab es mir gedacht das es etwas knifflig ist.

Danke schon mal für die Antworten


Lg Sanne
Harro
Moin moin zusammne,
Zitat
Jedoch bin ich mir ziemlich sicher, das diese dann mit Leistungsabzügen reagieren werden,
solltest Du dennoch in den Urlaub fahren


das ist schlichtweg falsch rolleyes.gif
Innerhalb Deutschlands kann man seinen Wohnort (Lebensmittelpunkt) frei wählen auch bei Krankheit.
Vorraussetzung man gefährdet nicht seine Genesung, wie zb. Schlitteno der Skifahren.
Es ist auch nicht genehmigungspflichtig!!

Selbst ins Ausland kann man fahren ohne Leistungsverlust, tongue.gif dann aber schon mit Genehmigung der Krankenkasse,
war selbst schon bei Krankheit auf Mallorca.
Eine schriftliche Erklärung das man jede Art von Tätigkeiten unterlässt die Genesung gefährden könnte ist dabei hilfreich
und eine Genehmigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Doc das dem Urlaub nichts im Wege steht ebenso.

Lest euch mal durchs Forum mit Hilfe der Suche es gibt jede Menge Beiträge zu diesem Thema.

Liebe Grüße Harro

PS. Thread ins Urlaubsforum verschoben
violac01
Hi,

Zitat
Es ist auch nicht genehmigungspflichtig!!


mh Harro bist du dir da ganz sicher kinnkratz.gif

meine Ärztin hat mir das definitiv anders gesagt... aber o.k. Rechtsanwalt ist die auch nicht zwinker.gif

wenigstens den Arzt würde ich fragen... denn die befürworten es in der Regel immer, wenn es der Heilung gut tut.

Ich kenne viele, die AU in den Urlaub gefahren sind und Leistungsabzug... ne hatten die auch nicht, die KK hatte es ja genehmgt.

Ev. ein kleines Testtelefonat mit KK führen..kann ja ein anderer machen, nicht gleich deinen Namen und so angeben zwinker.gif
Harro
Moin moin,

Zitat
bist du dir da ganz sicher

yep, ganz sicher zwinker.gif

Eine Krankschreibung bedeutet nicht, dass man ans Bett gefesselt ist“, erklärt M. H., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Erlaubt ist alles, was die Genesung fördert: „Bei einer Depression oder einem Burn-out kann es sogar wichtig sein,
etwas zu unternehmen und beispielsweise Sport zu treiben.“


Somit auch eine Ortsveränderung zwinker.gif nur mit dem Ausland, da sollte/muss man sich eine Genehmigung
und Rückversicherung einholen, ansonsten kann es zum Verlust des Krankengeldes kommen.

Liebe Grüße Harro winke.gif


PS. Apropo Schwarzwald, ist doch eine Höhenlage und somit als Heiklima geeignet,
sollte doch mit dem Teufel zugehen wenn der Doc was gegen so eine Ortsveränderung hätte. zwinker.gif

antonia
Hallo an alle,

da hat Harro schon Recht.

Nach meiner 1.Op wurde ich von meiner pers. Betreuerin der KK immer wieder angerufen und gefragt wie`s mir geht

oder ob ich was bräuchte. Da ich zu der Zeit sehr depressiv war, hat mir die Dame empfohlen das ich soweit es mein Rücken zuläßt

doch einige Tage verreisen solle um auf andere Gedanken zu kommen. Hab´ deshalb nie das Krankengeld gekürzt bekommen und auch

keine Genehmigung gebraucht. ( war nicht im Ausland )


Gruß antonia
Sanne47
Hallo zusammen,

da habe ich aber seinerzeit eine schlecht beratende Tante der KK am Apparat gehabt!!!!!!! vogel.gif Sie hatte mir mit Leistungsabzug gedroht.

Deswegen haben wir dann auch getrickst und sind in Deutschland geblieben, für den Fall der Fälle. rock.gif


Danke für die Info,

lieben Gruß

Sanne47
Harro
Moin moin zusammen,
wer glaubt schon einer Sachbearbeiterin der KK die, wie in diesem Fall, von den Gesetzen des SGB (Sozialgesetzbuch) absolut keine Ahnung hat.tongue.gif

Nochmal für Alle: Urlaub während Krankschreibung

Was ist während der Krankheit erlaubt?

Grundsätzlich darf der/die Arbeit­nehmerIn während der Arbeitsun­fähigkeit alles, was sein/ihr Gesundwerden nicht behindert. Ent­spre­chend kann die Entscheidung, was im Falle der Arbeitsunfähigkeit er­laubt und was verboten ist, nur unter Berück­sichtigung der jeweiligen konkreten Krankheit getroffen werden. Während bei Arbeits­un­fähig­keit wegen einer fiebrigen Erkältung Bettruhe ange­sagt ist, kann bei­spielsweise bei einer psychischen Erkrankung Bewegung im Freien das richtige Mittel zur Genesung sein.

Neben­tätigkeiten sind gene­rell unter­sagt. Da es keine Teilarbeits­unfähigkeit gibt und der/die Arbeit­nehmerIn im Falle einer Arbeits­unfähigkeit auch nicht auf andere Tätigkeiten im selben Be­trieb ver­wiesen werden kann, bedeutet dies, dass er/sie auch selbst keine anderen Aufgaben außerhalb des Betriebes über­nehmen darf. Die Ausübung einer Nebentätigkeit während der Krankheit kann im Einzelfall sogar eine Kündigung recht­fertigen.

Einzelfragen

Sportliche Aktivitäten: Der/die ArbeitnehmerIn hat alles zu unterlassen, was die Wieder­herstellung seiner/ihrer Arbeits­fähigkeit be­hindert. Deshalb können in Ein­zelfällen sportliche Aktivitäten so­gar dazu dienen, den Heilungs­pro­zess zu fördern, etwa bei Erkran­kungen im orthopädischen Bereich oder bei Herz-/Kreislauf­erkran­kungen.

Urlaub: Auch die Entscheidung, ob der/die ArbeitnehmerIn zu Hause bleiben muss oder einen gebuchten Urlaub antreten kann, hängt von der Frage ab, woran der Arbeitnehmer er­krankt ist. Attestiert ihm der Arzt, dass er nicht in der Lage ist, seiner konkreten beruflichen Tätig­keit nachzugehen, aber ohne negative Folgen für seine Genesung eine Reise antreten kann, so bleibt es dabei, dass die ärztliche Bescheini­gung zunächst den Beweis für das Vorliegen der Arbeitsun­fähigkeit in sich trägt.


Quelle: DGB (deutscher Gewerkschaftsbund)

LG Harro
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Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter