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Komplette Version Schwerbehindertengesetz

Bandscheiben-Forum > Weiterführende Links > Links zu Ämtern und Behörden
Lilianna
Hallo zusammen,

ist ja ein interessanter Link. Ich stolpere über ein Kapital, wer kann das erklären:

§ 90, Absatz 3a: , das würde ja bedeuten, dass gerade bei ältere Schwerbehinderten über 58 Jahren, der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes nicht mehr braucht. Bzw. er die Zustimmung ohne Weiteres erhält. Die Höhe der Abfindung ist in der heutigen Zeit doch lächerlich, wenn man bedenkt welche Kosten für einen Älteren Schwerbehinderten bis zum 63. LEbensjahr noch entstehen?? Oder hab ich hier einen Gedankenfehler rolleyes.gif

Liebe Grüße

Lilianna
murmel
Hallöchen Lilianna wink.gif

Als erstens mach dich nicht verrückt!
@ Lilianna
Oder hab ich hier einen Gedankenfehler


Der §90 Abs. 3a
Hast du dir den genau durchgelesen?
Meiner Meinung Betrifft er dich nicht! Sondern gilt für Arbeitnehmer die nicht Schwerbeschädigt oder Gleichgestellt sind.

Siehe den Abs. 2a

Na noch was zum nachlesen

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/medi...0404aufsatz.pdf

http://www.bakertilly.de/news/arbeitsrecht...nderten-2017/33

Ja ältere Arbeitnehmer sind zu Teuer für den Arbeitgeber.

Na ich hoff dich etwas beruhigt zu haben.
Gruß murmel smilie_bank.gif
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Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter