Hallo zusammen,
ist ja ein interessanter Link. Ich stolpere über ein Kapital, wer kann das erklären:
§ 90, Absatz 3a: , das würde ja bedeuten, dass gerade bei ältere Schwerbehinderten über 58 Jahren, der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes nicht mehr braucht. Bzw. er die Zustimmung ohne Weiteres erhält. Die Höhe der Abfindung ist in der heutigen Zeit doch lächerlich, wenn man bedenkt welche Kosten für einen Älteren Schwerbehinderten bis zum 63. LEbensjahr noch entstehen?? Oder hab ich hier einen Gedankenfehler
Liebe Grüße
Lilianna